Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Überschreiten Kassenärzte das Richtgrößenvolumen um mehr als 25 Prozent, müssen sie mit einem Prüfverfahren und Regresszahlungen rechnen. Mit dem Nachweis von Praxisbesonderheiten kann die individuelle Verordnungssituation begründet und Honorarabzüge vermieden werden.
Der zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KV Schleswig-Holstein ausgehandelten Liste fehlt zwar noch die formale Verbindlichkeit, die Vertragspartner empfehlen aber gemeinsam diesen Indikationenkatalog:
Kinder: Patienten mit Hemi- Di-, Tetraplegien, Mehrfachbehinderungen, komplexen zerebralen Dysfunktionen, zerebralen Anfallsleiden, neurodegenerativen, metabolischen oder muskulären Systemerkrankungen, chronischen Psychosen (Manie, Depression, Schizophrenie), Autismus, Mukoviszidose, erworbenen schweren geistigen und/oder körperlichen Behinderungen, chronischer Niereninsuffizienz. Auch Kinder die palliativmedizinisch betreut werden oder Einrichtungen besuchen, die entgegen ihrer Verpflichtung keine Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten beschäftigen, zählen dazu. Sonderkindergärten, Sonderschulen, Sozialpädiatrische Zentren oder Frühfördereinrichtungen sind damit gemeint.
Erwachsene: Patienten mit allen Formen angeborener oder erworbener zentralen oder peripheren Paresen, chronischen Psychosen (Manie, Depression, Schizophrenie), Autismus, Mukoviszidose, Chromosomenanomalien, Störungen in Folge von Gendefekten, sonstigen geistigen Behinderungen, mit Residualzuständen nach Trauma, Tumor u.ä., entzündlichen Erkrankungen oder Autoimmunerkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis, chronischen Schmerzzuständen, chronischer Niereninsuffizienz, mit schweren neurologischen Erkrankungen wie z.B. Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Apoplex, Wachkoma. Hinzu kommen alle Verordnungen für Patienten in den ersten zwei Monaten nach chirurgischen/orthopädischen Eingriffen, in den ersten zwölf Monaten bei aufgrund onkologischer Behandlung entstandenen Lymphabflussstörungen, chronischen Lymphabflussstörungen und für Patienten im Rahmen einer palliativmedizinischen Betreuung.
Vor das Prüfgremium zitierte Ärzte müssen die Besonderheiten nachweisen. Eine lückenlose Dokumentation über das Verordnungsgeschehen ist deshalb unabdingbar, Therapeuten können die Mediziner dabei unterstützen.
Die Heilmittelversorgung von chronisch Kranken und Behinderten in Schleswig-Holstein sollte mit der Praxisbesonderheitenliste künftig gesichert sein. Nicht gelöst ist dagegen die grundsätzliche Problematik eines budgetierten Leistungskataloges. Alle Budgets müssten abgeschafft werden, fordern die niedergelassenen Ärzte. "Das Austragen von monetären Konflikten des Gesundheitssystems auf dem Rücken der Vertragsärzte muss ein Ende haben", schreibt Dehtleff Banthien in "Nordlicht", der Zeitschrift der schleswig-holsteinischen KV. Der Kinderarzt registriert mit Erstaunen, dass die Berufsverbände der Heilmittelerbringer zwar die Abschaffung von Individualregressen fordern, dafür jedoch eine Kollektivhaftung der Ärzte vorschlagen. Die Therapeutenbasis dagegen weiß, wie eine angemessene Gesundheitsversorgung sichergestellt werden kann: "Wir fordern, dass die Ärzte wieder das verordnen dürfen, was medizinisch notwendig ist und nicht was in die Kostenpläne der Regierung passt", zitiert das KV-Blatt einen Physiotherapeuten aus Kiel.
Peter Appuhn
physio.de
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