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spätestens 01.04.2025
Physiotherapeut, auch
Berufsanfänger
Gehalt ab € 4.000,--
orthopädisch und neurologisch
orientierte kleinere Praxis mit
sehr gutem
Betriebsklima in einem med.Center
spätere Praxisübernahme möglich
Du bist zuverlässig und hast
Freude an selbstständigem Arbeiten
- dann
bist Du bei uns richtig!
Wir freuen uns auf ein
persönliches Gespräch mit Dir
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Bei 3.300 der etwa 20.000 niedergelassenen Ärzte in Bayern veranlassten die Krankenkassen eine Rezeptprüfung. Knapp 2.900 Fälle konnten in "Sondierungsgesprächen" zwischen Kassen und KVB zugunsten der ins Visier geratenen Ärzte geklärt werden. 175 Ärzte hat der Prüfungssausschuss zur Beratung geladen, verzichtete aber auf Regressforderungen. Zur Zahlung der zuviel verordneten Leistungen wurden 215 Kassenärzte aufgefordert. Nach Einschätzung der Kassen- und KV-Prüfer hätten sie über mehrere Quartale hinweg unwirtschaftlich verordnet. Insgesamt mussten die Mediziner den Krankenkassen etwa 330.000 Euro erstatten.
Mit den "sachgerechten" Prüfungsverfahren hätte die von Kritikern befürchtete "Prüfungsorgie" oder "Regressflut" verhindert werden können, sagte der Hausarzt und KVB-Vize. Gleichzeitig betonte er, dass "die Budgetierungen und die bürokratischen Reglementierungen die Grundübel der Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte" blieben.
So erleichternd für die Mehrheit der betroffenen Ärzte der Ausgang der Wirtschaftlichkeitsprüfungen auch sein mag, das Damoklesschwert Regress hängt weiter über ihren Köpfen. Richtgrößenvereinbarungen gab und gibt es in Bayern nicht. Berechnungsgrößen für die Prüfer bilden die durchschnittlichen Verordnungsvolumina der einzelnen Facharztgruppen. So stochern die Ärzte mit dem Rezeptblock weiter im Nebel, denn wie wollen sie wissen, was ihre Kollegen wohl künftig verordnen werden. Und wie leicht kann man auch mehrere Quartale zuviel des Guten tun und damit eines fernen Tages als unwirtschaftlich Handelnder zur Kasse gebeten werden. Manch ein Arzt wird das Dilemma mit gebremstem Stift lösen. Bei KBV-Funktionär Schmidt hört sich das so an: "Wer vernünftig verordnet …..hat bei der Verschreibung von Arzneimitteln wie auch von Heil- und Hilfsmitteln eigentlich nichts zu befürchten."
Peter Appuhn
physio.de
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