Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Weil es immer wieder Verwirrung und Rückfragen bei diesen Themen gab, erlaubten wir uns beim Urheber der Heilmittel-Richtlinie, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), explizit nachzufragen.
Seine Antwort lautet sinngemäß:
- • spätester Behandlungsbeginn:
Wir haben unseren Bericht zur neuen Heilmittel-Richtlinie dahingehend ergänzt.Beim spätesten Behandlungsbeginn zählt das Ausstellungsdatum entgegen anderslautender Berichte NICHT mit. Wurde die Verordnung also beispielsweise am 2.1. ausgestellt, muss die erste Behandlung spätestens am 30.1. erfolgen.
• Unterbrechungsfristen ohne angemessene Begründung:
In der Frage der zulässigen Unterbrechung eines Rezeptes ohne angemessene Begründung kommt es auf die Tage der Nichtbehandlung an. Um im Beispiel zu bleiben: Fand die letzte Behandlung also beispielsweise am 2.1. statt, muss die nächste Behandlung spätestens am 17.1. erfolgen.
2) Abrechnung zu erleichterten Bedingungen
Wie in unserem Bericht vom 1. Oktober beschrieben, wurden den Therapeuten im Rahmen der verschobenen Einführung der neuen Heilmittel-Richtlinie von den Krankenkassen Zugeständnisse bei der Abrechnung gemacht. Diese betrafen insbesondere:
Diese Erleichterungen wurden beschränkt auf die Zeit bis zum 31.12.2020.• Änderungsmöglichkeiten von falsch ausgestellten Rezepten
• die Hygienepauschale
Auf Grund der gemachten Erfahrungen im Zuge des Rettungsschirmes sei es hier noch einmal explizit erwähnt: Das ausschlaggebende Kriterium in Punkto Datum ist die Abrechnung mit der Krankenkasse (nicht mit einem evtl. Abrechnungszentrum für Therapeuten).
Nur die bis 31.12.20 bei der Krankenkasse abgerechneten Verordnungen fallen unter o. g. Regelung!
Sollten Sie also mittels eines Abrechnungszentrums abrechnen, berücksichtigen Sie bitte, dass diese manchmal erst einige Wochen nach Ihrer Einsendung der Rezepte diese mit den Krankenkassen abrechnen. Im Falle eines Falles dürfte es daher ratsam sein, sich schon jetzt mit Ihrem jeweiligen Abrechnungszentrum in Verbindung zu setzen und die Modalitäten zu besprechen - Absetzungen sind immer bitter.
Rechtlich noch über den Krankenkassen steht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit seiner Heilmittel-Richtlinie. Und dieser G-BA hat Ende Oktober ebenfalls Corona-Sonderregelungen für die Therapeuten beschlossen (wir berichteten). Eine dieser Regelungen besagt, dass die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ausgesetzt ist. Diese Regelung ist befristet bis 31.1.2021.
Grob zusammengefasst
Da bekanntlich gilt "der Ober sticht den Unter" heißt das im Moment*:
- • bis 31.12.2020 können Hygienepauschale abgerechnet und eigenmächtige Änderungen vorgenommen werden
3) ZPP und Präventionskurse• bis 31.01.2021 werden keine Unterbrechungsfristen geprüft
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) hat im Rahmen der Coronapandemie erlaubt, Präventionskurse online durchzuführen (wir berichteten). Diese Ausnahmeregelung wurde jetzt bis zum 31.3.2021 verlängert. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ZPP.
4) Hygienepauschale
Anfang Mai gestand das Gesundheitsministerium den Therapeuten eine sog. Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung zu. Diese Regelung sollte zum 31.12.2020 auslaufen (wir berichteten).
Nun hat sich das Ministerium mittels des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) die Möglichkeit einräumen lassen, per Verordnung diese Praxis bis 31.12.2021(!) zu verlängern.
Rechtskraft erlangt das Gesetz mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, welche bis dato aber noch nicht erfolgt ist. Und ob und wann das Ministerium dann davon Gebrauch machen wird ... wir werden berichten bzw. diesen Artikel aktualisieren.
update vom 6.1.2021: Am 29.12.20 wurde das Gesetz nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist daher seit 1.1.21 in Kraft.
Friedrich Merz / physio.de
* Wie zu vernehmen ist wird hinter den Kulissen hart gerungen, ob auf Grund der zweiten Welle der Coronapandemie diese Regelungen nicht verlängert werden sollten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
In einer älteren Version des Artikels waren die Corona-Sonderregelungen des G-BA noch nicht genannt. Dadurch entstand der Eindruck, dass die Aussetzung der Prüfung der 14-Tagesfrist bei Rezeptunterbrechung ebenfalls am 31.12.2020 endet. Wir haben dies nun klargestellt.
HeilmittelrichtlinieRezeptAbrechnungZPPPräventionskurseCoronaHygieneGesetz
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Inche schrieb:
Ja Alle verordnungen die Lange Pausen,änderrungen von uns selbst drauf haben.Oder man die Hygene Pauschale noch mitnehmen möchte müssen mit Rechnungsdatim 31.12.20 bei den Krankenkassen vorliegen.Aber Achtung Weihnachtsfeiertage u längere Postwege.Daher bis 17,18.12.30 Beim Abrechnungszentrum einreichen sonst wird das nix.
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Anna Katharina Hemesath schrieb:
Danke, bei den anderen Punkten war ich mit sicher, aber die Hygienepauschale ist mir neu.
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Anna Katharina Hemesath schrieb:
Guten Morgen, verstehe ich das richtig, dass auch alle Rezepte mit der Hygienepauschale schon besser dieses Jahr abgerechnet werden? Bis klar ist, ob es verlängert wird?
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katrin180 schrieb:
Die Optica hat mich mit der letzten Abrechnung informiert, dass die nächste Abrechnung spätestens am 17.12.20 bei ihr eintreffen muss, damit die KK die Rezepte noch in diesem Jahr erhalten.
im Posting hat sich m. E. ein Fehler eingeschlichen:
Unter Punkt 2 steht:
Diese Erleichterungen wurden beschränkt auf die Zeit bis zum 31.12.2020.
wenig später dann:
Nur die bis 31.12.21 bei der Krankenkasse abgerechneten Verordnungen fallen unter o. g. Regelung!
Ich denke, es soll 2020 heißen, oder?
LG A. Korn
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Sie haben natürlich Recht.
Vielen Dank für das aufmerksame Mitlesen - wir haben unseren Fehler umgehend korrigiert.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte(r) Herr/Frau A. Korn,
Sie haben natürlich Recht.
Vielen Dank für das aufmerksame Mitlesen - wir haben unseren Fehler umgehend korrigiert.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Körnchen schrieb:
Hallo,
im Posting hat sich m. E. ein Fehler eingeschlichen:
Unter Punkt 2 steht:
Diese Erleichterungen wurden beschränkt auf die Zeit bis zum 31.12.2020.
wenig später dann:
Nur die bis 31.12.21 bei der Krankenkasse abgerechneten Verordnungen fallen unter o. g. Regelung!
Ich denke, es soll 2020 heißen, oder?
LG A. Korn
LG Ulrike
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PT BLN schrieb:
Danke für diese Info!
die Aussage der Optica stimmt. Wir haben unseren Beitrag dahingehend ergänzt.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte Frau ulrike998,
die Aussage der Optica stimmt. Wir haben unseren Beitrag dahingehend ergänzt.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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ALTAVIT schrieb:
Gilt das jetzt nur für die Fristen für Beginn und Unterbrechung (da haben Sie es eingefügt) oder auch für Korrekturen und ggf. Hygienepauschale (da haben Sie es nicht eingefügt)?
- Beginn und Unterbrechung hat G-BA geregelt. Läuft bis 31.1.2021.
- Korrekturen und Hygienepauschale ist in Regelung der Krankenkassen enthalten. Lauft bis 31.12.2020.
Alles nicht so einfach und kann sich fast täglich ändern.
Ich hoffe, wir konnten es nun klarstellen und verbleiben mit
Lieben Grüßen aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Stand heute:
- Beginn und Unterbrechung hat G-BA geregelt. Läuft bis 31.1.2021.
- Korrekturen und Hygienepauschale ist in Regelung der Krankenkassen enthalten. Lauft bis 31.12.2020.
Alles nicht so einfach und kann sich fast täglich ändern.
Ich hoffe, wir konnten es nun klarstellen und verbleiben mit
Lieben Grüßen aus der Redaktion
Friedrich Merz
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AndreasH schrieb:
Ich habe die Info von "physio-Deutschland" das die Unterbrechungen ab dem 1.1.21 doch wieder geprüft werden. Was stimmt denn jetzt?
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ulrike998 schrieb:
Ich habe gerade mit Optica telefoniert. Optica teilte mir mit, dass es eine Fristverlängerung bezüglich der Abrechnung zu den „Sonderbedingungen“ bis zum 31.01.2021 gibt.
LG Ulrike
Vorab nur am Rande: Schreibfehler in der Überschrift zu Punkt 2: Abrechnung zu erleichterten Bedingen
... (Danke, ist korrigiert. Gruß F.M.)
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MikeL schrieb:
Den Text werde ich erst heute Abend fertig lesen können. Trotzdem schon mal vielen Dank für den vorbildlichen Informations-Service!
Vorab nur am Rande: Schreibfehler in der Überschrift zu Punkt 2: Abrechnung zu erleichterten Bedingen
... (Danke, ist korrigiert. Gruß F.M.)
vielen lieben Dank für Eure unermüdliche Arbeit und Mühe, um uns Usern diesen derzeitigen Unruhezustand zu erleichtern!
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Jytte schrieb:
Liebes physio.de-Redaktions-Team,
vielen lieben Dank für Eure unermüdliche Arbeit und Mühe, um uns Usern diesen derzeitigen Unruhezustand zu erleichtern!
ich möchte mich auch explizit beim physio.de-Team für die geniale Unterstützung bedanken!
Ich frage mich ja schon: Hygiene-Pauschale bis 31.12.2020. Ist Corona dann vorbei? Geht es dann ohne Masken und Desinfektion?
Wer legt denn so ein Datum fest?
Bin einfach langsam zu alt um das alles zu verstehen...Ich will Rente!
Grüße
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verzeihen Sie bitte, dass ich Sie "oberlehrerhaft" verbessere. Im obigen Bericht von mir ist in puncto Hygienepauschale der 31.12.2021 genannt.
Hintergrund soll die Überlegung des Ministeriums sein, dass zurzeit ja per Schiedsverfahren ein neuer bundesweiter Rahmenvertrag "in der Mache ist" (wir berichteten), welcher ab Anfang 2021 dann gilt.
Das Ministerium hält es durchaus für möglich, dass dort auch eine Regelung zur Hygienepauschale getroffen wird.
Falls ja, dann soll"s dem Ministerium Recht sein - falls nein, will es die Möglichkeit besitzen, diesbezüglich per Verordnung einzugreifen.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Butthead,
verzeihen Sie bitte, dass ich Sie "oberlehrerhaft" verbessere. Im obigen Bericht von mir ist in puncto Hygienepauschale der 31.12.2021 genannt.
Hintergrund soll die Überlegung des Ministeriums sein, dass zurzeit ja per Schiedsverfahren ein neuer bundesweiter Rahmenvertrag "in der Mache ist" (wir berichteten), welcher ab Anfang 2021 dann gilt.
Das Ministerium hält es durchaus für möglich, dass dort auch eine Regelung zur Hygienepauschale getroffen wird.
Falls ja, dann soll"s dem Ministerium Recht sein - falls nein, will es die Möglichkeit besitzen, diesbezüglich per Verordnung einzugreifen.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Butthead schrieb:
Danke!
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Butthead schrieb:
Hi,
ich möchte mich auch explizit beim physio.de-Team für die geniale Unterstützung bedanken!
Ich frage mich ja schon: Hygiene-Pauschale bis 31.12.2020. Ist Corona dann vorbei? Geht es dann ohne Masken und Desinfektion?
Wer legt denn so ein Datum fest?
Bin einfach langsam zu alt um das alles zu verstehen...Ich will Rente!
Grüße
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gemein gilt was der G-BA als höchstes Gremium der Selbstverwaltung vermeldet.
Dieser schreibt (Stand heute): "Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt."
Alles nachzulesen unter: Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss
Liebe Grüße aus der Redaktion und bleiben Sie gesund.
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrter Herr AndreasH,
gemein gilt was der G-BA als höchstes Gremium der Selbstverwaltung vermeldet.
Dieser schreibt (Stand heute): "Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt."
Alles nachzulesen unter: Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss
Liebe Grüße aus der Redaktion und bleiben Sie gesund.
Friedrich Merz
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AndreasH schrieb:
Ich habe jetzt ein Schreiben von "physio-Deutschland" gesehen, dass die Unterbrechungen ab 1.1.21 doch wieder geprüft werden und daher unterbrochene VOs besser noch dieses Jahr eingereicht werden sollen. Was stimmt denn jetzt?
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