Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Weder Rechnung noch Mahnungen konnten den 48-jährigen Patienten beeindrucken. Er verweigerte die Zahlung der Gebühren mit dem Hinweis, er könne bei einem Nettogehalt von 1.000 Euro die Gebühr nicht aufbringen. Mit dem Musterprozess erhoffte sich die KVNo ein Urteil, das ihr bescheinigt, für das Mahnverfahren nicht zuständig zu sein. So wäre sie die lästige Inkassopflicht los gewesen. Doch die Rechnung ging nicht auf. Die KV gewann den Prozess, das Gericht bescheinigte ihr, die Praxisgebühren eintreiben zu dürfen. Die Crux an der Geschichte, weil sie darf, muss sie es auch tun. Sie sei rechtlich dazu verpflichtet, befanden die Sozialrichter.
Aber nicht nur das ungeliebte Geldeintreibergeschäft haben die Kassenärztlichen Vereinigungen am Hals, sie müssen auch für Mahngebühren, Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen, 165 Euro kämen da zusammen, berichtet die Bundes-KV. Den säumigen Zahlern könnten die Zusatzkosten nicht aufgebürdet werden, dazu fehle die gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Allein in Nordrhein gibt es 23.500 zahlungsunwillige Patienten, bundesweit sind es 350.000. Etwa 3,5 Millionen Euro müsste die KVNo aufbringen, um die 235.000 ausstehenden Euros einzutreiben.
Selbst das Düsseldorfer Gericht bezeichnet die Regelung als „absurd“. Es empfiehlt den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen ein neues Gebühreneinzugsverfahren zu vereinbaren. Die Ärzte haben sich den gut gemeinten Rat schon zu Eigen gemacht und den Bundesmantelvertrag mit den Kassen gekündigt.
Einstweilen freuen können sich zahlungsresistente Patienten. Verweigern sie die Gebühr, werden sie im schlechtesten Fall irgendwann einmal zur Zahlung verurteilt, zusätzliche Kosten müssen sie nicht fürchten.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
Mein Profilbild bearbeiten