Hallo, mein Name ist Katharina
Bimböse und ich bin die Inhaberin
der Q4 Physiotherapie in Berlin
Köpenick. Ich führe eine kleine,
charmante und moderne Praxis, in
der der persönliche Kontakt und
die individuelle Betreuung unserer
Patienten an oberster Stelle
stehen. Durch den Weggang einer
Mitarbeiterin suche ich nun nach
einer engagierten Verstärkung, die
den familiären Charakter und die
besonderen Vorzüge einer kleinen
Praxis zu schätzen weiß.
Was ich dir bieten kann:
1. Gestaltu...
Bimböse und ich bin die Inhaberin
der Q4 Physiotherapie in Berlin
Köpenick. Ich führe eine kleine,
charmante und moderne Praxis, in
der der persönliche Kontakt und
die individuelle Betreuung unserer
Patienten an oberster Stelle
stehen. Durch den Weggang einer
Mitarbeiterin suche ich nun nach
einer engagierten Verstärkung, die
den familiären Charakter und die
besonderen Vorzüge einer kleinen
Praxis zu schätzen weiß.
Was ich dir bieten kann:
1. Gestaltu...
Weder Rechnung noch Mahnungen konnten den 48-jährigen Patienten beeindrucken. Er verweigerte die Zahlung der Gebühren mit dem Hinweis, er könne bei einem Nettogehalt von 1.000 Euro die Gebühr nicht aufbringen. Mit dem Musterprozess erhoffte sich die KVNo ein Urteil, das ihr bescheinigt, für das Mahnverfahren nicht zuständig zu sein. So wäre sie die lästige Inkassopflicht los gewesen. Doch die Rechnung ging nicht auf. Die KV gewann den Prozess, das Gericht bescheinigte ihr, die Praxisgebühren eintreiben zu dürfen. Die Crux an der Geschichte, weil sie darf, muss sie es auch tun. Sie sei rechtlich dazu verpflichtet, befanden die Sozialrichter.
Aber nicht nur das ungeliebte Geldeintreibergeschäft haben die Kassenärztlichen Vereinigungen am Hals, sie müssen auch für Mahngebühren, Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen, 165 Euro kämen da zusammen, berichtet die Bundes-KV. Den säumigen Zahlern könnten die Zusatzkosten nicht aufgebürdet werden, dazu fehle die gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Allein in Nordrhein gibt es 23.500 zahlungsunwillige Patienten, bundesweit sind es 350.000. Etwa 3,5 Millionen Euro müsste die KVNo aufbringen, um die 235.000 ausstehenden Euros einzutreiben.
Selbst das Düsseldorfer Gericht bezeichnet die Regelung als „absurd“. Es empfiehlt den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen ein neues Gebühreneinzugsverfahren zu vereinbaren. Die Ärzte haben sich den gut gemeinten Rat schon zu Eigen gemacht und den Bundesmantelvertrag mit den Kassen gekündigt.
Einstweilen freuen können sich zahlungsresistente Patienten. Verweigern sie die Gebühr, werden sie im schlechtesten Fall irgendwann einmal zur Zahlung verurteilt, zusätzliche Kosten müssen sie nicht fürchten.
Peter Appuhn
physio.de
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