Wir sind eine renommierte
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
MÖCHTEST DU DICH ALS
PHYSIOTHERAPEUT FREI ENTWICKELN
KÖNNEN UND FÜR DEINE LEISTUNG
GESCHÄTZT WERDEN? WENN DU
AMBITIONIERT BIS KANNST DU DICH
AUCH FÜR DIE LEITUNG BEWERBEN,
Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
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Weder Rechnung noch Mahnungen konnten den 48-jährigen Patienten beeindrucken. Er verweigerte die Zahlung der Gebühren mit dem Hinweis, er könne bei einem Nettogehalt von 1.000 Euro die Gebühr nicht aufbringen. Mit dem Musterprozess erhoffte sich die KVNo ein Urteil, das ihr bescheinigt, für das Mahnverfahren nicht zuständig zu sein. So wäre sie die lästige Inkassopflicht los gewesen. Doch die Rechnung ging nicht auf. Die KV gewann den Prozess, das Gericht bescheinigte ihr, die Praxisgebühren eintreiben zu dürfen. Die Crux an der Geschichte, weil sie darf, muss sie es auch tun. Sie sei rechtlich dazu verpflichtet, befanden die Sozialrichter.
Aber nicht nur das ungeliebte Geldeintreibergeschäft haben die Kassenärztlichen Vereinigungen am Hals, sie müssen auch für Mahngebühren, Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen, 165 Euro kämen da zusammen, berichtet die Bundes-KV. Den säumigen Zahlern könnten die Zusatzkosten nicht aufgebürdet werden, dazu fehle die gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Allein in Nordrhein gibt es 23.500 zahlungsunwillige Patienten, bundesweit sind es 350.000. Etwa 3,5 Millionen Euro müsste die KVNo aufbringen, um die 235.000 ausstehenden Euros einzutreiben.
Selbst das Düsseldorfer Gericht bezeichnet die Regelung als „absurd“. Es empfiehlt den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen ein neues Gebühreneinzugsverfahren zu vereinbaren. Die Ärzte haben sich den gut gemeinten Rat schon zu Eigen gemacht und den Bundesmantelvertrag mit den Kassen gekündigt.
Einstweilen freuen können sich zahlungsresistente Patienten. Verweigern sie die Gebühr, werden sie im schlechtesten Fall irgendwann einmal zur Zahlung verurteilt, zusätzliche Kosten müssen sie nicht fürchten.
Peter Appuhn
physio.de
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