Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
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Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
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Du bringst mit:
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Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
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So richtig frei von der Leber weg verordnen, was er für richtig hält, das traut sich kaum ein Arzt. War es früher das Globalbudget, das seine Verordnungsmöglichkeiten einschränkte, so muss er nun schon seit geraumer Zeit seine fachgruppenspezifische Richtgröße beachten. Für jeden Patienten hat er einen bestimmten Durchschnitts-Betrag pro Quartal zur Verfügung, unabhängig davon ob er dem Patienten eine Verordnung ausstellt oder nicht. Da er nicht allen Patienten etwas verordnet, Physiotherapie etwa, kann er für die anderen einen entsprechend höheren Betrag ansetzen. Überschreitet ein Arzt seine Richtgrößensumme um 15 Prozent wird er einer Prüfung unterzogen. Liegt die Summe über 25 Prozent droht ein Regress. Den kann er vermeiden, wenn er eine „Praxisbesonderheit" nachweisen kann, er muss sein Verordnungsverhalten begründen. In Berlin haben nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung im 2. Quartal 2002 knapp 4 Prozent der Kassenärzte ihre Heilmittel-Richtgrößen um 15 bis 25 Prozent überschritten. Ein Fünftel der Berliner Doktoren lag um mehr als 25 Prozent über der vereinbarten Summe.
Verordnen Ärzte nach den Vorgaben des Heilmittelkataloges, haben sie zwar die Sicherheit, wirtschaftlich zu verordnen, dies befreit sie aber nicht davon, das Richtgrößenlimit zu beachten. Dieser Widerspruch führt häufig zu Irritationen.
Die Autoren des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG) haben sich nun eine kleine Perfidie ausgedacht. Mindestens 0,5 Prozent der Gesamtvergütungen (aller Ärzte eines KV-Bezirks), werden für ganz besondere Aufgaben verwandt (Änderung §84 SGB V). Damit die Doktoren lernen, was eine wirtschaftliche Verordnung ist, sollen mit diesem Geld Informationskampagnen finanziert werden. Soweit so gut. Ein Teil des Geldes soll nun aber auch als Bonus an Kassenärzte verteilt werden, die ihr Richtgrößenvolumen nicht überschreiten - „Motivationsgebühr" nennen das die Ministerialbeamten. Der Arzt bekommt eine Belohnung, wenn er sparsam verordnet, unabhängig davon ob das seinen Patienten nutzt und den medizinischen Erfordernissen gerecht wird - ein seltsam anmutendes Verfahren. Ist jetzt zu befürchten, dass die niedergelassenen Ärzte massenhaft für einen Bonus von ca. 80 Euro monatlich - bei einem Quartalsumsatz von 50.000 Euro – ihre Therapiefreiheit aufgeben? Wohl kaum.
Mit diesem Beitrag beenden wir unsere kleine Serie zu den Regierungsreformplänen.
Was letztlich davon übrig bleiben wird, ist noch offen. Nachdem das GMG am Mittwoch vom Kabinett gebilligt wurde, steht es am 18.Juni zur ersten Beratung im Bundestag auf der Tagesordnung, am 08.Juli soll dort in zweiter und dritter Lesung abgestimmt werden. Im September muss der Bundesrat entscheiden. Dort wird das Gesetz vermutlich an den CDU/CSU-Ländern scheitern. Der Vermittlungsausschuss wird dann nach Kompromissen suchen müssen. Wir werden das Verfahren im Bundestag und Bundesrat beobachten und hier aktuell berichten.
Peter Appuhn
physio.de
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