Wir suchen einen Physio (m/w/d)
für eine Teilzeitstelle (10-20h)
in unserer modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- 30 bis 35€ Stundenlohn
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Dreistufiges
Qualifizierungskonzept
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung
- Unterstützung bei der
betrieblichen Altersvorsorge
Unse...
für eine Teilzeitstelle (10-20h)
in unserer modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
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(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
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Gleitzeitkonto
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Krankenversicherung
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Auf Ulla Schmidts Wunschliste steht es schon lange ganz oben, das „Deutsche Zentrum für Qualität in der Medizin". Die Ärzteschaft stemmte sich heftig dagegen, sah sie sich doch am staatlichen Gängelband. Bürokraten sollten bestimmen, was medizinisch sinnvoll und was eher unwirksam ist. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Manfred Richter-Reichhelm, hat am Montag noch einmal die Ablehnung der Kassenärzte bekräftigt. Aber einen Teilsieg können die Ärzte doch für sich verbuchen. Sollte ursprünglich das Bundesgesundheitsministerium alleine zuständig sein, so werden jetzt die Bundesärztekammer und die KBV zusammen mit dem Deutschen Pflegerat, den Spitzenverbänden der Krankenkassen und Patientenorganisationen als „Partner" das Qualitätszentrum bilden (§139a SGB V). Ein zusätzliches Kuratorium, dem u.a. die Pharmaindustrie, Medizinproduktehersteller; Wohlfahrtsverbände, Behindertenorganisationen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände angehören, soll beratend mitwirken (§139f SGB V). Die Heilmittelverbände sind nicht beteiligt. Wie es scheint, haben sie sich auch nicht darum bemüht.
Was ist die Aufgabe des Zentrums?
Einmal soll es eine Informationsstelle für Patienten sein. Sie sollen dort Hinweise zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erhalten.
Die neu geschaffene Einrichtung wird aber nach dem Willen der Gesetzesautoren auch evidenzbasierte Leitlinien für „ausgewählte Krankheiten" zu erarbeiten haben. Den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (siehe dazu unsere letzte Folge) sollen die Zentrumsspezialisten bei seinen Entscheidungen unterstützen und ihn mit wissenschaftlichen Erkenntnissen versorgen (139b SGB V).
Die Gesundheitsexperten der CDU lehnen das Qualitätszentrum rundherum ab und so ist es fraglich, ob es auf dem Altar des Bundesrats geopfert wird oder vielleicht doch noch im Vermittlungsausschuss durchgesetzt werden kann.
Wenn Sie mehr erfahren wollen zu den Reformplänen, können Sie hier bald weiter lesen.
Peter Appuhn
physio.de
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