Suche Kollegin oder Kollegen, die
einfach Lust auf eine großzügig,
modern eingerichtete Praxis haben
und sich eigenständig und ohne
„Druck von oben“ austoben
wollen.
Angestellt selbstständig eben!
Über die anderen wichtigen Dinge
bei einem Treffen.
LG
einfach Lust auf eine großzügig,
modern eingerichtete Praxis haben
und sich eigenständig und ohne
„Druck von oben“ austoben
wollen.
Angestellt selbstständig eben!
Über die anderen wichtigen Dinge
bei einem Treffen.
LG
Physiotherapeuten sind fortbildungsfreudig, es gibt wohl kaum eine zweite Berufsgruppe in Deutschland, die so vielfältig und häufig Kurse, Seminare und Weiterbildungen besucht. Freiwillig und ganz ohne den Zwang eines Gesetzes.
Doch ab 2004 wird es nach den Vorstellungen der Bundesregierung gesetzliche Regelungen geben (Änderung §125 SGB V). Krankenkassen und Berufsverbände sind aufgefordert, in den Rahmenempfehlungen und –verträgen eine Verpflichtung zur Fortbildung zu verankern. Kann ein niedergelassener Physiotherapeut dann keinen Nachweis über eine Fortbildung vorlegen, hat er „mindestens" ein Jahr Zeit, eine Fortbildungsbescheinigung nachzureichen. Tut er das nicht, wird ihm die Kassenzulassung entzogen.
„Geeignete und kontinuierliche Fortbildungsmaßnahmen" sollen zur „Qualitätssicherung und –verbesserung beitragen", so formulieren es die Ministerialbeamten.
Keinen Physiotherapeuten wird es schrecken, dass er verpflichtet werden soll, sich fortzubilden. Interessant wird allerdings die praktische Umsetzung. Die Berufsverbände und Krankenkassen werden viele Fragen klären müssen: Welche Fortbildung ist „geeignet"? Wer darf sie anbieten? Wie lange soll sie dauern? Wie häufig muss man sich fortbilden?
Morgen können Sie hier lesen, was die Gesetzesschreiber sich sonst noch ausgedacht haben.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten