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Gesundheit! Rauchen für den Mutterschutz. Finanzminister für Leistungskürzungen.
Zahnersatz und kein Ende. 3,1 Millionen Versicherte von Zuzahlungen befreit. Klage gegen Praxisgebührverweigerer. BKK Taunus unterliegt erneut vor Landessozialgericht. Naturheiler in Südafrika offiziell anerkannt.
Seit dieser Woche wissen wir nun endlich wer schuld daran ist, dass nicht genügend Geld für die Finanzierung sogenannter versicherungsfremder Leistungen, wie das Mutterschaftsgeld, vorhanden ist. Die Nichtraucher sind es, und sie werden dummerweise immer mehr. Deshalb konnte Finanzminister Hans Eichel bisher nur 44,1 Prozent der geplanten Tabaksteuer einnehmen, die soll nämlich die versicherungsfremden Leistungen finanzieren. Koalitionshaushaltspolitiker wollen nun die nächste Stufe der Tabaksteuererhöhung lieber abblasen, befürchten sie doch, noch mehr Raucher könnten ihrem Laster abschwören. Eichel und auch seine Ministerkollegin Ulla Schmidt dagegen wollen an der zum 1. Dezember vorgesehenen Erhöhung festhalten. Die Gesundheitsministerin schlägt stattdessen vor, die Selbstdreher zu entlasten und auf die Steuererhöhung für Feinschnitt zu verzichten. Die für dieses Jahr eingeplante eine Milliarde Euro müsse der Finanzminister aber auf jeden Fall auf ihr Konto überweisen, stünde doch im Sozialgesetzbuch V nichts von Tabaksteuer, die Höhe der Zahlungen sei festgeschrieben. „Grotesk“ findet Frank-Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes, das Tabaksteuergerangel. Die Politiker sollten überlegen, ob ihnen das Leben oder das Geld der Bürger wichtiger sei.
Wenn die Leute nicht genug rauchen, müssen sie eben büßen, mag sich der verzweifelt um die fehlenden Millionen ringende Bundesfinanzminister gedacht haben. Kurzerhand wechselte er das Ressort und gab seiner Kollegin Schmidt die Richtung vor. „Die erste Frage, die wir uns hier stellen sollten, ist, ob wir die geltenden Leistungen tatsächlich alle brauchen“, räsonierte Eichel laut. Die Menschen seien doch auch selbst verantwortlich für ihre Gesundheit, „das fängt bei der Ernährung an und hört bei Risikosportarten auf“. Das Leistungsspektrum der Krankenkassen werde ständig überprüft beeilte sich das Gesundheitsministerium festzustellen, für diese Aufgabe sei aber der Gemeinsame Bundessauschuss zuständig. Gesundheitsökonom Bernd Raffelhüschen aus Freiburg findet den Vorschlag von Hans Eichel gut und fragt sich: „Wie kriege ich ‚Bagatellmedizin’ aus dem verbleibenden Leistungskorb raus? Wie kriege ich zum Beispiel die restlichen Massagen raus oder die restlichen Zuschüsse für nicht notwendige Kuren?“
Die Prophezeiung ist eingetreten, der Zahnersatz ist der running gag dieses Gesundheitssommers und der wird wohl weiter rennen in den Herbst, den Winter und hinein in das nächste Jahr. Gesundheitsministerin Schmidt hat einen neuen Gesetzentwurf formulieren lassen. Ab 1. Juli 2005 soll ein Beitragssatz von 0,4 Prozent für die Versicherung von Brücken, Kronen und Prothesen von den gesetzlich Krankenversicherten aufgebracht werden. Der ursprünglich für den 1. Januar 2006 geplante Sonderbeitrag von 0,5 Prozent für das Krankengeld wird mit der Zahnersatzzusatzversicherung verknüpft und auch bereits am 1. Juli 2005 erhoben. Beide Beiträge sollen nur von den Arbeitnehmern bezahlt werden. Das bedeutet für die Versicherten eine zusätzliche Belastung von 0,45 Prozent im Monat. Die Opposition will das Gesetzesvorhaben nicht mittragen. Sie möchte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen neuerlichen Kompromiss finden. Kommt es zu keiner Einigung wird die schon beschlossene Vereinbarung vom letzten Sommer am 1. Januar 2005 in Kraft treten, gleicher Pauschalbeitrag für alle, unabhängig vom Einkommen. Die Einigungsbemühungen könnten sich bis Ende Oktober hinziehen. Krankenkassen, Zahnärzte und viele Versicherte, die bereits in vorauseilender Pflichterfüllung bei einer privaten Krankenkasse eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, treibt es bei dieser Vorstellung den Schweiß auf die Stirn.
Schon 3,1 Millionen Versicherte gesetzlicher Krankenkassen sind von allen Zuzahlungen befreit und täglich werden es mehr. Inzwischen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein-Westfalen eine bundesweit erste Klage gegen einen Praxisgebührverweigerer erhoben. Die KV weil in einem Musterprozess von dem Sozialgericht klären lassen, ob die Gebühren eingetrieben werden dürfen. Gewinnt sie, werden wohl alle säumigen Zahler mit Zusatzkosten rechnen müssen.
Die BKK Taunus kann es bald mit dem Zahnersatz aufnehmen. Auch sie sorgt in schöner Regelmäßigkeit für Neuigkeiten in immer gleicher Sache. Sozialgerichte quer durch die Republik beschäftigen sich seit Monaten mit der umstrittenen Beitragerhöhung nach Fusion mit der BKK Braunschweig (wir berichteten). Austrittswillige Versicherte will die Kasse nicht ziehen lassen. Auch das jüngste Verfahren vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wurde zugunsten des Versicherten entschieden. Die Richter bestätigten ein Sonderkündigungsrecht des klagenden Taunus-Mitgliedes.
Und noch eine Betriebskrankenkasse muss sich mit Gerichten auseinandersetzen. Die BKK Airbus darf sich nun vorerst nicht auflösen. Der Landesverband der Betriebskrankenkassen hat Klage eingereicht. Er möchte die Selbstauflösung der BKK verhindern. Den Verbandsfunktionären waren die offenen Arme der Technikerkrankenkasse zuwider. Die hatte nämlich schon kräftig um die vermeintlich verwaisten 70.000 BKK-Airbus-Versicherten geworben. Die Klage hat jedoch nur aufschiebende Wirkung.
Freuen können sich die Kunden der Versandapotheke DocMorris. Gesetzlich Krankenversicherte, die Ihre Pillen bei dem holländischem Internethändler beziehen, erhalten eine Bonuszahlung in Höhe der halben Zuzahlung, auch bereits Zuzahlungsbefreite kommen in den Genuss der Prämie. Privatversicherte gehen auch nicht leer aus, sie bekommen für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel drei Euro. DocMorris befindet sich auf steilem Wachstumspfad, jeden Monat verzeichnet das Unternehmen bis zu 30.000 Neukunden.
Zum Schluss noch ein Blick in die weite Welt. Das Parlament in Südafrika hat gerade ein Gesetz verabschiedet, das die 200.000 Naturheiler des Landes offiziell anerkennt und in das Gesundheitssystem integriert. Nur schwere Erkrankungen, wie beispielsweise Aids, dürfen sie nicht behandeln. Unklar ist noch, ob die Naturheiler auch Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Rund 70 Prozent der Südafrikaner vertrauen den naturheilkundlichen Diensten.
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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Wenn die Leute nicht genug rauchen, müssen sie eben büßen, mag sich der verzweifelt um die fehlenden Millionen ringende Bundesfinanzminister gedacht haben. Kurzerhand wechselte er das Ressort und gab seiner Kollegin Schmidt die Richtung vor. „Die erste Frage, die wir uns hier stellen sollten, ist, ob wir die geltenden Leistungen tatsächlich alle brauchen“, räsonierte Eichel laut. Die Menschen seien doch auch selbst verantwortlich für ihre Gesundheit, „das fängt bei der Ernährung an und hört bei Risikosportarten auf“. Das Leistungsspektrum der Krankenkassen werde ständig überprüft beeilte sich das Gesundheitsministerium festzustellen, für diese Aufgabe sei aber der Gemeinsame Bundessauschuss zuständig. Gesundheitsökonom Bernd Raffelhüschen aus Freiburg findet den Vorschlag von Hans Eichel gut und fragt sich: „Wie kriege ich ‚Bagatellmedizin’ aus dem verbleibenden Leistungskorb raus? Wie kriege ich zum Beispiel die restlichen Massagen raus oder die restlichen Zuschüsse für nicht notwendige Kuren?“
Die Prophezeiung ist eingetreten, der Zahnersatz ist der running gag dieses Gesundheitssommers und der wird wohl weiter rennen in den Herbst, den Winter und hinein in das nächste Jahr. Gesundheitsministerin Schmidt hat einen neuen Gesetzentwurf formulieren lassen. Ab 1. Juli 2005 soll ein Beitragssatz von 0,4 Prozent für die Versicherung von Brücken, Kronen und Prothesen von den gesetzlich Krankenversicherten aufgebracht werden. Der ursprünglich für den 1. Januar 2006 geplante Sonderbeitrag von 0,5 Prozent für das Krankengeld wird mit der Zahnersatzzusatzversicherung verknüpft und auch bereits am 1. Juli 2005 erhoben. Beide Beiträge sollen nur von den Arbeitnehmern bezahlt werden. Das bedeutet für die Versicherten eine zusätzliche Belastung von 0,45 Prozent im Monat. Die Opposition will das Gesetzesvorhaben nicht mittragen. Sie möchte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen neuerlichen Kompromiss finden. Kommt es zu keiner Einigung wird die schon beschlossene Vereinbarung vom letzten Sommer am 1. Januar 2005 in Kraft treten, gleicher Pauschalbeitrag für alle, unabhängig vom Einkommen. Die Einigungsbemühungen könnten sich bis Ende Oktober hinziehen. Krankenkassen, Zahnärzte und viele Versicherte, die bereits in vorauseilender Pflichterfüllung bei einer privaten Krankenkasse eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, treibt es bei dieser Vorstellung den Schweiß auf die Stirn.
Schon 3,1 Millionen Versicherte gesetzlicher Krankenkassen sind von allen Zuzahlungen befreit und täglich werden es mehr. Inzwischen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein-Westfalen eine bundesweit erste Klage gegen einen Praxisgebührverweigerer erhoben. Die KV weil in einem Musterprozess von dem Sozialgericht klären lassen, ob die Gebühren eingetrieben werden dürfen. Gewinnt sie, werden wohl alle säumigen Zahler mit Zusatzkosten rechnen müssen.
Die BKK Taunus kann es bald mit dem Zahnersatz aufnehmen. Auch sie sorgt in schöner Regelmäßigkeit für Neuigkeiten in immer gleicher Sache. Sozialgerichte quer durch die Republik beschäftigen sich seit Monaten mit der umstrittenen Beitragerhöhung nach Fusion mit der BKK Braunschweig (wir berichteten). Austrittswillige Versicherte will die Kasse nicht ziehen lassen. Auch das jüngste Verfahren vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wurde zugunsten des Versicherten entschieden. Die Richter bestätigten ein Sonderkündigungsrecht des klagenden Taunus-Mitgliedes.
Und noch eine Betriebskrankenkasse muss sich mit Gerichten auseinandersetzen. Die BKK Airbus darf sich nun vorerst nicht auflösen. Der Landesverband der Betriebskrankenkassen hat Klage eingereicht. Er möchte die Selbstauflösung der BKK verhindern. Den Verbandsfunktionären waren die offenen Arme der Technikerkrankenkasse zuwider. Die hatte nämlich schon kräftig um die vermeintlich verwaisten 70.000 BKK-Airbus-Versicherten geworben. Die Klage hat jedoch nur aufschiebende Wirkung.
Freuen können sich die Kunden der Versandapotheke DocMorris. Gesetzlich Krankenversicherte, die Ihre Pillen bei dem holländischem Internethändler beziehen, erhalten eine Bonuszahlung in Höhe der halben Zuzahlung, auch bereits Zuzahlungsbefreite kommen in den Genuss der Prämie. Privatversicherte gehen auch nicht leer aus, sie bekommen für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel drei Euro. DocMorris befindet sich auf steilem Wachstumspfad, jeden Monat verzeichnet das Unternehmen bis zu 30.000 Neukunden.
Zum Schluss noch ein Blick in die weite Welt. Das Parlament in Südafrika hat gerade ein Gesetz verabschiedet, das die 200.000 Naturheiler des Landes offiziell anerkennt und in das Gesundheitssystem integriert. Nur schwere Erkrankungen, wie beispielsweise Aids, dürfen sie nicht behandeln. Unklar ist noch, ob die Naturheiler auch Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Rund 70 Prozent der Südafrikaner vertrauen den naturheilkundlichen Diensten.
Peter Appuhn
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