Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu för...
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
oder Masseur:in mit
Zusatzqualifikation in Manueller
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit 15- 20 h.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 12- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
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Ist bei Verheirateten der Hauptverdiener Mitglied einer privaten Krankenversicherung und der Ehepartner gesetzlich krankenversichert, ist die kostenlose Mitversicherung eines Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse dann ausgeschlossen, wenn der Hauptverdiener ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bezieht. Dies hat gestern das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschieden.
Im verhandelten Fall ist der Ehemann als Beamter privatversichert, seine Ehefrau mit einem geringeren Einkommen gesetzlich pflichtversichert. Die Krankenkasse der Frau lehnte die kostenlose Mitversicherung des Sohnes ab. Das Paar betrachtete dies als verfassungswidrig, es verstoße gegen den besonderen Schutz der Familie. Bei einem nicht verheirateten Paar müsse der Sohn von der Gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung aufgenommen werden.
Das Gericht betont dagegen in seinem Urteil, die „verbindliche Werteentscheidung" des Grundgesetzes für Ehe und Familie führe nicht zu „konkreten Ansprüchen auf bestimmte staatliche Leistungen". Eine „punktuelle Benachteiligung" der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften sei hinzunehmen. In einer nichtehelichen Partnerschaft sei der Partner auch nicht zum Unterhalt gegenüber der Frau verpflichtet.
Aktenzeichen des BVG-Urteils: 1 BvR 624/01
Peter Appuhn
physio.de
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