Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
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in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
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Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
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Das ständige Sitzen im Auto bekam dem Rücken eines 35-jährigen Fahrlehrers überhaupt nicht. Heftige Schmerzen bereitete es dem Berufsfahrer. Schließlich war er sich sicher, seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben, häufiges Autofahren unmöglich. Die Stellungnahme eines Orthopäden bestätigte das einschränkende Leiden des automobilen Pädagogen. Seine Berufsunfähigkeitsversicherung aber wollte die berufliche Untätigkeit nicht hinnehmen und lehnte eine Rentezahlung ab.
Der Fahrlehrer zog vor das Landgericht. Sehr wohl könne er seinen Beruf ausüben, befanden die Richter. Denn mit "einfachen medizinischen Maßnahmen" würde er seine Wirbelsäulenbeschwerden in den Griff bekommen. Ein vom Gericht befragter Gutachter stellte fest, Ursache für das Leiden seien Haltungsstörungen und muskuläre Insuffizienzen. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger mit krankengymnastischen Übungen seine Rückenmuskulatur stabilisieren könne. Unter therapeutischer Anleitung werde er rückengerechtes Verhalten lernen. Die Beschwerden könnten dann deutlich gemindert werden.
Aber der klagende Rückenkranke wollte die guten Ratschläge nicht hinnehmen und ging in die Berufung. Die saarländischen Oberlandesrichter jedoch schlossen sich dem Urteil ihrer vorinstanzlichen Kollegen an. Ein Rückenleiden führe nicht in jedem Fall zu einer Berufsunfähigkeit, befanden sie. Komplikationsfreie Therapiemaßnahmen seien dem Kläger zumutbar.
Peter Appuhn
physio.de
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