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Bei der Abstimmung im Juni wurden nun beide Vorschläge von den 36 Mitgliedern des Gesundheitsausschusses im Bundestag einstimmig abgelehnt. In der Geschichte des G-BA ist dieses Ergebnis einmalig. Der Ausschussvorsitzende Edgar Franke (SPD) betonte, dass die Entscheidung nichts mit der persönlichen oder fachlichen Eignung der Kandidaten zu tun habe. Vielmehr stellen die Ausschussmitglieder die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Nominierten infrage.
Laut Sozialgesetzbuch sind nun zwei verschiedene Szenarien möglich:
1. Die G-BA-Trägerorganisationen nominieren innerhalb von sechs Wochen zwei neue Kandidaten. Die Kandidaten dürfen seit mindestens einem Jahr nicht in einer der Organisationen tätig sein. In diesem Fall würde der Gesundheitsausschuss des Bundestages erneut über die Eignung beraten.
2. Die G-BA-Trägerorganisationen finden innerhalb von sechs Wochen keine geeigneten neuen Kandidaten. In diesem Fall kommt der Gesundheitsausschuss des Bundestages nach Ablauf der Frist nochmals zusammen und benennt selbst die neuen unparteiischen Mitglieder.
Kritik an den Vorgängen gibt es vor allem von den Trägerorganisationen. Der GKV-Spitzenverband sieht in der Ablehnung von Uwe Deh und Lars Lindemann einen klaren Eingriff in das Recht auf Selbstverwaltung des G-BA. Experten hatten die Unabhängigkeit des Ex-AOK-Managers und des Arztlobbyisten allerdings schon im Voraus bezweifelt.
Ca.Hei./physio.de
G-BA
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