Seit 1. Juli operieren die beteiligten Ärzte, Therapeuten, Krankenkassen mit dem vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verabschiedeten Heilmittelkatalog und den dazu gehörenden Richtlinien. Sechs Monate der alltäglichen Anwendung. Nicht genug, meinen viele Therapeuten und kämpfen sich wacker durch ein nicht enden wollendes Chaos unkorrekt ausgestellter Verordnungen. Die Kassen hatten eine Übergangsfrist für die Akzeptanz nicht korrekt ausgestellter Verordnungen bis zum 31.12. zugebilligt. Der massiver werdende Druck der Praxen, verbunden mit der Forderung, diese Frist deutlich zu verlängern, veranlasste die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV), einen Antrag auf eine sechs-monatige Fristverlängerung bei den Kassenverbänden zu stellen.
Die Kassen haben daraufhin jetzt einer Verlängerung der Frist um drei Monate zugestimmt.
Gleichzeitig wollen sie an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) herantreten mit der Aufforderung, die örtlichen Kassenärztlichen Vereinigungen über die konkreten Defizite bei der Ausstellung der Heilmittelverordnungen zu informieren.
Redaktion physio.de
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Die Kassen haben daraufhin jetzt einer Verlängerung der Frist um drei Monate zugestimmt.
Gleichzeitig wollen sie an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) herantreten mit der Aufforderung, die örtlichen Kassenärztlichen Vereinigungen über die konkreten Defizite bei der Ausstellung der Heilmittelverordnungen zu informieren.
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