Physiotherapeut/Sporttherapeut
(m/w/d)
in der Mittelrhein-Klinik Bad
Salzig
unbefristet in Voll- oder Teilzeit
(Beschäftigungsumfang mindestens
19,5 Wochenstunden),
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ihr künftiger Arbeitsbereich
Die Mittelrhein-Klinik ist eine
Fachklini...
(m/w/d)
in der Mittelrhein-Klinik Bad
Salzig
unbefristet in Voll- oder Teilzeit
(Beschäftigungsumfang mindestens
19,5 Wochenstunden),
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ihr künftiger Arbeitsbereich
Die Mittelrhein-Klinik ist eine
Fachklini...
Das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG), verkündet in einer lauen Sommernacht im seligen Jahr 2003, hat Physio-, Ergotherapeuten und Logopäden aber ein Ende der Fortbildungsanarchie in das Sozialgesetzbuch (SGB) geschrieben. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) werden beauftragt, „Maßnahmen zur Fortbildung“ in Rahmenempfehlungen zu regeln, heißt es im §125 des SGB V.
Teile der Empfehlungen haben die Vertragspartner bereits verändert (wir berichteten). Die Fortbildungsregelung scheint den Vertragsparteien jedoch großes Kopfzerbrechen zu bereiten. Monatelang folgte Sitzung auf Sitzung. Ergebnisse gab es nicht zu vermelden und über die Inhalte der Beratungen schwiegen die Kontrahenten wie das nordkoreanische Politbüro über sein Atomprogramm.
Nun jedoch sind erste Einzelheiten bekannt geworden. Kassenzugelassene Heilmittelerbringer und ihre Mitarbeiter müssen innerhalb von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte sammeln. Jede Veranstaltungsstunde bringt einen Punkt. Mit rund zwei Tagen Fortbildung im Jahr hat man das Soll erfüllt. Unklar ist noch, wie Kongressbesuche oder ein weiterführendes Studium angerechnet werden. So weit so gut und wenig aufregend.
Aber welche Kurse, Seminare und Veranstaltungen finden in Zukunft die Gnade der Anerkennung? Welche Veranstalter und welche Dozenten bekommen das Zertifikat rahmenempfehlungskonform? Noch schweigen Verbände und Krankenkassen dazu.
Vieles ist noch strittig. Wie sollen beispielsweise Sanktionen geregelt werden, wenn ein Therapeut partout keine Fobi-Punkte erwerben will, wer übernimmt die Kosten für die Bildung der Mitarbeiter?
Apropos Mitarbeiter. Bei diesem Punkt gerieten die Abgesandten der Kassen und Berufsvertretungen vollends in Schleudern. Dem Gesetzestext konnten sie nicht entlocken, ob sich die Angestellten in den Praxen überhaupt fortbilden müssen. Die Artisten in der Zirkuskuppel - ratlos. Bis da einer die rettende Lösung fand. Fragen wir doch einfach die Schreiber des Gesetzes. Die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium steht noch aus. Ist das nicht beruhigend? Wenn wir auch unsere Angelegenheiten selbst nicht regeln können, der Allmächtige, der wird es schon richten.
Peter Appuhn
physio.de
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