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Entscheidung steht an
Nun steht die Entscheidung an: Lässt man die Regelung zum 31. Dezember 2022 auslaufen oder verlängert man die Impfpflicht für medizinisches Personal?
Gesundheitsminister Lauterbach hat sich festgelegt, dass er dies vom "Verlauf der Herbst- Winterwelle abhängig machen" werde. Dieser ist zurzeit eher indifferent. Auf der einen Seite lässt sich der Clemens Wendtner, seines Zeichens Chefarzt der München Klinik Schwabing, in der "Augsburger Allgemeinen" mit den Worten zitieren: "Wir haben aktuell stationär so viele Covid-Patientinnen und Patienten, wie wir es noch nie hatten". Auf der anderen Seite fiel die Sieben-Tage-Inzidenz jüngst von 760 auf 644 Fälle pro 100.000 Einwohner.
Machtvolle Allianz
Im Laufe der letzten Tage formierte sich nun eine eher ungewöhnliche und bunte Allianz (sich wichtig fühlender) Akteure im Gesundheitswesen. Die Schar der Wackeren umfasst dabei:
- • Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
- • Claudia Moll, Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege,
- • Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP und Bundestagsvizepräsident
- • Klaus Holetschek (CSU), Bayerischer Gesundheitsminister
- • Petra Köpping (SPD), Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- • Heike Werner (Linke), Thüringer Gesundheitsministerin
- • Manne Lucha (Grüne), Gesundheitsminister Baden-Württemberg
Sie alle eint die Forderung, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufen zu lassen – wenn auch mit teils unterschiedlichen Begründungen. Diese reichen von "droht zur Belastung für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen zu werden" über den Verweis, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur als Vorreiter der mittlerweile gescheiterten allgemeinen Impfpflicht gedacht war; bis hin zu ganz allgemein: "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bringt uns mehr Schaden als Nutzen".Lauterbauch stur oder standhaft
Ob sich diese illustre Truppe mit ihrer Forderung durchsetzen wird, ist zum heutigen Tage schwer abzuschätzen. Ausschlaggebend dürfte die Überzeugung des Gesundheitsministers sein und diesen konnte man zweifelsohne in der Vergangenheit eher im "Team Vorsicht" verorten. Ferner hat Lauterbach erst jüngst im Zusammenhang mit der Streichung der Neupatientenreglung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) bewiesen, dass er standhaft bzw. stur sein kann – je nach Betrachtungsweise. Es bleibt also spannend.
Friedrich Merz / physio.de
PS: Sollte die Impfpflicht nicht verlängert werden, können Sie dies spätestens in unserem Artikel "Was ist neu im Jahre 2023?" lesen.
update vom 15.11.22:
Eine kleine Neu-Entwicklung gibt es in dieser Sache - zumindest für Nordrhein-Westfalen. Der dort zuständige Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wird in der Ärztezeitung mit folgenden Worten zitiert: "Ich würde sagen: "Ein kluges Gesundheitsamt wird im November nicht mehr so genau hinschauen."
ImpfungCoronaLauterbach
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hgb schrieb:
... für Impfungen ist primär die STIKO sachverständig. Die hält eine vierte Impfung nicht für alle für sinnvoll, sondern nur für gefährdete Menschen. Die Impfung schützt nicht genrell, sondern führt eher zu milden Verläufen. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Impfplicht sehr fraglich. Die Impfung schließt auch die Weitergabe der Infektion ohne eigene Krankheitszeichen nicht aus. mfg hgbblush
Vor dem Hintergrund, dass alle relevanten Parameter seit dem 12.10.2022 bundesweit sinken, ist die Aussage vor Prof. Dr.Wendtner wohl eher ein anekdotischer Fallbericht.
Über die Wirksamkeit der Corona-Impfung in Bezug auf Übertragung postuliert das RKI mit Stand 13.10.2022:
"Über die Transmission (Übertragbarkeit des Virus) unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten; sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion nicht vollständig geklärt ist"
Lässt sich auf dieser Datengrundlage eine Fortsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht begründen? Der Schutz der vulnerablen Gruppen war und ist ja ein zentrales Element der Impfpflicht-Einführung - da wackelt es gewaltig.
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Arminia schrieb:
Spätestens die Gerichte würden eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfflicht kippen...
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kvet schrieb:
@Arminia Nie und nimmer. Der Herr Lauterbach zieht seinen Kurs gnadenlos durch.
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hgb schrieb:
@kvet .. gegen Gerichte macht auch der Herr Minister nichts.
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PT-Surferin schrieb:
Auf dem "Pandemieradar" des RKI lässt sich tagesaktuell der Stand an Fallzahlen, Hospitalisierungen und vieles mehr ablesen.
Vor dem Hintergrund, dass alle relevanten Parameter seit dem 12.10.2022 bundesweit sinken, ist die Aussage vor Prof. Dr.Wendtner wohl eher ein anekdotischer Fallbericht.
Über die Wirksamkeit der Corona-Impfung in Bezug auf Übertragung postuliert das RKI mit Stand 13.10.2022:
"Über die Transmission (Übertragbarkeit des Virus) unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten; sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion nicht vollständig geklärt ist"
Lässt sich auf dieser Datengrundlage eine Fortsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht begründen? Der Schutz der vulnerablen Gruppen war und ist ja ein zentrales Element der Impfpflicht-Einführung - da wackelt es gewaltig.
Ich wäre nicht traurig darüber wenn wir das Thema abhaken könnten.
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Stefan Arnold schrieb:
Wird nie und nimmer verlängert. Hier bei uns in Sachsen wurde die eh nie durch gezogen von daher wird sich nicht viel ändern egal ob verlängert oder abgeschafft.
Ich wäre nicht traurig darüber wenn wir das Thema abhaken könnten.
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viento schrieb:
Hoffentlich kommt man bald zu dem Schluss, wer sich impfen lassen möchte, soll dies tun.
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