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Exoskellet wird Kassenleistung
Exoskelett wird Kassenleistung
GKV legt Meilenstein für Paraplegiker und vergibt die erste Hilfsmittelnummer für ein Exoskelett.
07.07.2018 • 0 Kommentare

Seit dem ersten Prototypen „Hardiman“ aus dem Jahre 1965 hat sich die Forschung der künstlichen Exoskelette stark weiterentwickelt. Den Bereich der Rehabilitationsrobotik honoriert nun auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Der Bundesanzeiger veröffentlichte, dass das amerikanische Exoskelett „ReWalk Personal 6.0“ in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen wurde. Der Antrag des Herstellers auf Aufnahme des Produkts in das bundesweite Verzeichnis wurde bewilligt, nachdem der Nutzen, die Qualität, die Sicherheit und die Funktionstauglichkeit geprüft wurden. Nun, da die Roboterstütze eine offizielle Hilfsmittelnummer erhalten hat, kann sie Paraplegikern verordnet werden, um selbstständig zu gehen. Im Einzelfall müssen die gesetzlichen Krankenkassen die individuellen Umstände jedes Rückenmarksverletzten prüfen, der einen Antrag auf die Kostenübernahme des Exoskeletts stellt. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nur eine Orientierungshilfe, die Aufnahme des Roboterskeletts darin kann zwar als Meilenstein für die technische Medizin gewertet werden, ist aber keine Garantie für Versicherte tatsächlich die Leitung zu erhalten.

Daniela Pfleger/ physio.de

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