Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Ergänzende Regelung zum Atemschutz für den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen der BGW
Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres ergänzend zu Punkt 15 „Mund-Nasen-Schutz und persönliche Schutzausrüstung“ Folgendes umzusetzen:
- Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
- Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen (Patientinnen und Patienten, Kunden und Kundinnen, Bewohner und Bewohnerinnen, zu Pflegende/zu Betreuende, Klientinnen und Klienten und ähnliche sowie zu anderen Beschäftigten) ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
- Darüber hinaus sind weitreichendere Regelungen der Länder oder des Bundes sowie aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie den Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250/TRBA 255) ebenfalls verpflichtend von Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen umzusetzen.
- Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat den Beschäftigten den Mund-Nasen-Schutz und die persönliche Schutzausrüstung wie etwa Atemschutzmasken in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind im Umgang damit zu unterweisen.
Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vom 24. November 2021CoronaBerufsgenossenschaftBGW
mag eine naive Frage sein aber ist das jetzt eine harte Regel oder Gesetztesgrundlage die das tragen von FFP-2 Masken unabdingbar macht?
Meine Kollegen in der Praxis sehen das eher als "Empfehlung" der BGW. Ich bin noch am lesen des kompletten Artikels und entschuldige mich falls die Frage einfach selbst zu lösen wäre.
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"Können zum Beispiel Patientinnen und Patienten bei gesichtsnahen Tätigkeiten im Ausatembereich [...]"
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Andrew Robertson schrieb:
Es geht wohl "nur" um gesichtsnahe Tätigkeiten bei Punkt 15 Mund-Nasen-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung.
"Können zum Beispiel Patientinnen und Patienten bei gesichtsnahen Tätigkeiten im Ausatembereich [...]"
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Andrew Robertson schrieb:
Guten Tag,
mag eine naive Frage sein aber ist das jetzt eine harte Regel oder Gesetztesgrundlage die das tragen von FFP-2 Masken unabdingbar macht?
Meine Kollegen in der Praxis sehen das eher als "Empfehlung" der BGW. Ich bin noch am lesen des kompletten Artikels und entschuldige mich falls die Frage einfach selbst zu lösen wäre.
Unabhängig von irgendeiner gesetzlichen Vorschrift wäre es doch sinnvoll, da ja von allen Menschen Ansteckungsmöglichkeit ausgeht, diese FFP2 Masken wieder zu tragen. Wir sind einfach zu dicht dran, auch bei normaler KG ist man in der Regel meist nicht mehr als 1m entfernt vom Patienten.
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kroetzi schrieb:
Hier das aktuelle Video vom VPT dazu ( stand Sonntag 27.11.21)Aktueller Stand zum Testen, G-Regelung und Arbeitsschutz - YouTube
Unabhängig von irgendeiner gesetzlichen Vorschrift wäre es doch sinnvoll, da ja von allen Menschen Ansteckungsmöglichkeit ausgeht, diese FFP2 Masken wieder zu tragen. Wir sind einfach zu dicht dran, auch bei normaler KG ist man in der Regel meist nicht mehr als 1m entfernt vom Patienten.
Leute - die FFP2 Maske ist der einzige Schutz den ihr habt!!!
Atmet gefiltert und bleibt gesund.
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Zacharopoulos Michael schrieb:
Wir haben hier eine Inzidenz von 840 - das heißt jeder 120ste Patient in der Praxis ist wahrscheinlich Corona-Positiv. Und nach 20 - 30 Minuten atmen Patient und Therapeut ohnehin die gleiche Luft - Abstand hin oder her.
Leute - die FFP2 Maske ist der einzige Schutz den ihr habt!!!
Atmet gefiltert und bleibt gesund.
es schreibt Michael Köstler, Bad Aibling, Physio-u.HP,
danke
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Ahn schrieb:
JEP, 2*/Woche, den kannst du auch zu Hause ohne Aufsicht machen, muss dokumentiert werden, und alle 2 Wochen beim GA eingereicht werden
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karin-maria schrieb:
@Ahn wo steht, dass man die Doku beim GA einreichen muss?
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Ahn schrieb:
unter News im Chat: Ab sofort Testpflicht für alle.
Test- und Dokumentationspflicht betrifft nur noch NICHT geimpfte/genesene Mitarbeiter*innen
siehe: unter News im Chat: Ab sofort Testpflicht für alle
Beste Grüße
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Zacharopoulos Michael schrieb:
Hallo Kollege,
Test- und Dokumentationspflicht betrifft nur noch NICHT geimpfte/genesene Mitarbeiter*innen
siehe: unter News im Chat: Ab sofort Testpflicht für alle
Beste Grüße
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Ahn schrieb:
Dann les bitte richtig, Testpflicht haben auch geimpfte/genesene, allerdings nur 2*/Woche, und dokumentiert wird das auch
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michael 364 schrieb:
Hallo, ist es richtig das wir Therapeuten regelmäßig einen SARS- Corvid Test machen müssen und diesen dokumentieren;??
es schreibt Michael Köstler, Bad Aibling, Physio-u.HP,
danke
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Horst Roth schrieb:
Ja, aber muss nicht gemeldet werden!!!
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