Ärzte- und Patientenverbände können sich mit ihren nicht nachlassenden Protesten gegen das geplante Medikamentensparprogramm zumindest über einen Teilsieg freuen. Gestern haben sich die Abgeordneten von Union und SPD nach wochenlangem Gerangel über das Arzneimittelwirtschaftsgesetz (AWG) geeinigt. Das umstrittene Bonus-Malus-System wurde entschärft. Nur wenn Ärzte und Krankenkassen keine eigenen Reduktionsvereinbarungen treffen, soll das Strafinstrument zum Einsatz kommen. 3,5 Milliarden Euro hätten die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr mehr ausgeben müssen als 2004. Mit 16 Prozent sei der Kostenanstieg etwa doppelt so hoch, wie der von der Selbstverwaltung vereinbarte Zuwachs. Ohne gesetzliche Pillenbremsen wäre die Beitragssatzstabilität gefährdet, begründen die Koalitionsabgeordneten ihr Sparprogramm.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sollen nach den Vorstellungen der Gesundheitspolitiker bis Mitte November ein Konzept entwickeln, wie das Verordnungsverhalten der Ärzte im Folgejahr zur Einsparung von Arzneimitteln führen kann. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, wird das Bonus-Malus-System aktiviert. "Zur Gewährleistung einer therapieadäquaten Versorgung" werden indikationsbezogene Durchschnittkosten "je Dosiereinheit" (Tagestherapiekosten) ermittelt. Überschreiten Arzte die festgelegten Beträge um mehr als zehn Prozent, müssen sie mit Honorarabzügen rechnen. Verordnen sie besonders sparsam, wird es eine Kollektivbelohnung geben.
Mit einiger Chuzpe versuchen Union und SPD die therapeutischen Daumenschrauben mit einem vermeintlichen Freiheitsgewinn für die niedergelassenen Ärzte zu verkaufen. Die Verantwortung der Ärzte werde gestärkt, und die Selbstverwaltung erhalte einen größeren Gestaltungsspielraum. Und die Patienten bräuchten sich schon gar nicht zu sorgen, sagen die politischen Gesundheitsexperten. Sie würden auch in Zukunft nicht weniger oder qualitativ schlechtere Arzneimittel verordnet bekommen, sondern wie bisher alles was medizinisch notwendig ist.
Ein Belohnungsmodell haben sich die Abgeordneten auch für die Kranken ausgedacht. Überreden sie ihren Doktor, ein besonders preiswertes Medikament zu verordnen, können die Kassen künftig die sparfreudigen Patienten von der Zuzahlung befreien. Als preiswert gilt ein Präparat, das mindestens 30 Prozent unter dem üblichen Festbetrag liegt.
Jetzt muss das Arzneimittelwirtschaftsgesetz noch im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Am 1. April soll es in Kraft treten.
Peter Appuhn
physio.de
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Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sollen nach den Vorstellungen der Gesundheitspolitiker bis Mitte November ein Konzept entwickeln, wie das Verordnungsverhalten der Ärzte im Folgejahr zur Einsparung von Arzneimitteln führen kann. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, wird das Bonus-Malus-System aktiviert. "Zur Gewährleistung einer therapieadäquaten Versorgung" werden indikationsbezogene Durchschnittkosten "je Dosiereinheit" (Tagestherapiekosten) ermittelt. Überschreiten Arzte die festgelegten Beträge um mehr als zehn Prozent, müssen sie mit Honorarabzügen rechnen. Verordnen sie besonders sparsam, wird es eine Kollektivbelohnung geben.
Mit einiger Chuzpe versuchen Union und SPD die therapeutischen Daumenschrauben mit einem vermeintlichen Freiheitsgewinn für die niedergelassenen Ärzte zu verkaufen. Die Verantwortung der Ärzte werde gestärkt, und die Selbstverwaltung erhalte einen größeren Gestaltungsspielraum. Und die Patienten bräuchten sich schon gar nicht zu sorgen, sagen die politischen Gesundheitsexperten. Sie würden auch in Zukunft nicht weniger oder qualitativ schlechtere Arzneimittel verordnet bekommen, sondern wie bisher alles was medizinisch notwendig ist.
Ein Belohnungsmodell haben sich die Abgeordneten auch für die Kranken ausgedacht. Überreden sie ihren Doktor, ein besonders preiswertes Medikament zu verordnen, können die Kassen künftig die sparfreudigen Patienten von der Zuzahlung befreien. Als preiswert gilt ein Präparat, das mindestens 30 Prozent unter dem üblichen Festbetrag liegt.
Jetzt muss das Arzneimittelwirtschaftsgesetz noch im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Am 1. April soll es in Kraft treten.
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