Die Physiobande auf St.Pauli sucht
Verstärkung!
Wir sind eine junge und dynamische
Physiotherapie Praxis mit Fokus auf
chirurgisch-orthopädischer
Therapie. Du hast Lust Teil unseres
engagierten Teams zu werden und
gemeinsam mit uns Menschen auf den
Weg zur Genesung zu begleiten?
Was wir suchen:
Eine abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut*in (gerne auch
Berufsanfänger*in und/oder mit
Erfahrung)
Fortbildungen in Lymphdrainage
und/oder Manueller Therapie wären
gut, aber kein Mus...
Verstärkung!
Wir sind eine junge und dynamische
Physiotherapie Praxis mit Fokus auf
chirurgisch-orthopädischer
Therapie. Du hast Lust Teil unseres
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Weg zur Genesung zu begleiten?
Was wir suchen:
Eine abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut*in (gerne auch
Berufsanfänger*in und/oder mit
Erfahrung)
Fortbildungen in Lymphdrainage
und/oder Manueller Therapie wären
gut, aber kein Mus...
Fünf Jahre Osteopathieausbildung, daneben weitere zahlreiche fachbezogene Fortbildungskurse konnte die Physiotherapeutin vorweisen als sie beim zuständigen Amt die eingeschränkte Heilpraktikerzulassung beantragte. Die Lehrtätigkeit an einer Physiotherapieschule und eine mehr als zehnjährige Berufserfahrung ergänzte den Erfahrungsschatz der Therapeutin, was sie bewog die Behörde aufzufordern, auf eine Überprüfung zu verzichten und ihr die Erlaubnis nach Prüfung der Unterlagen zu erteilen. Mit dem zusätzlichen Nachweis über die Teilnahme an einer "Zusatzausbildung zur Schließung der normativen Ausbildungslücke" des VDB-Physiotherapieverbandes ergänzte sie ihr Begehren. Das sei ausreichend, entschied das OVG, nachdem das Amt auf einer Prüfung bestand und die Physiotherapeutin die Gerichte anrief, um ihr die Erlaubnis "schon auf der Grundlage der aus dem Aktenmaterial erkennbaren Umstände" zu erteilen. Dann sollte Schluss sein mit diesem Fall, die Richter ließen keine Revision zu.
Doch die Gesundheitsbehörde ließ nicht locker. Vor dem Bundesverwaltungsgericht beschwerten sich die Beamten über die Nichtzulassung der Revision. Diese Beschwerde haben die höchstinstanzlich tätigen Richter jetzt zurückgewiesen.
Das Urteil ist nicht verallgemeinerbar. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Die Entscheidung zeigt aber, dass in bestimmten Fällen die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis durchaus möglich ist.
Die Urteile, wie immer, in der Infothek.
Peter Appuhn
physio.de
HeilpraktikerOsteopathie
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