wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
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möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
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Wir bieten leistungsgerechte
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Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
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Bisher konnte man sich durch den lapidaren Satz im Kaufvertrag: "gekauft wie besehen, ohne jegliche Gewährleistung“ vor unliebsamen Haftungsansprüchen schützen.
Dies ist nach der geänderten Rechtslage beim sogenannten "Verbrauchsgüterverkauf“ zwischen Unternehmer und Verbraucher nicht mehr möglich. Der § 475 BGB wurde entsprechend geändert. Auch wenn der Verkauf eines PKW nicht zu den eigentlichen Tätigkeiten eines freiberuflichen Physiotherapeuten gehört, wird der Verkauf an einen Privatmann als "in Ausübung der selbständigen beruflichen Tätigkeit“ gewertet, denn dazu gehören auch Hilfs- und Nebengeschäfte.
Die Gewährleistung wurde auf 2 Jahre verlängert. Sie können vertraglich diesen Zeitraum auf ein Jahr verkürzen. So tragen Sie für ein Jahr das volle Haftungsrisiko und perfiderweise könnte man Ihnen sogar unterstellen, dass ev. Mängel schon beim Verkauf vorhanden waren.
Entscheidend bei der Anwendung des neuen Rechts beim "Verbrauchsgüterverkauf“ ist die steuerliche Einordnung des Autos. Voll beruflich genutzte und überwiegend beruflich genutzte PKW fallen unter diese Regelung.
Es nutzt auch nichts, kurz vor dem Verkauf das Auto in das Privatvermögen zu übernehmen. Das BGB regelt so: Umgehungsgestaltungen dürfen für den Verbraucher nicht zum Nachteil führen.
Ein Lichtblick für den Verkauf tut sich allerdings auf: aus Ihrem Namen allein ergibt sich nicht Ihre Eigenschaft als Unternehmer.
Grundsätzlich gelten diese Regelungen auch für alle anderen Verkäufe, die Sie an Verbraucher tätigen. Verkaufen Sie etwas an einen Kollegen oder an einen anderen Unternehmer, greift das Gesetz glücklicherweise nicht.
physio.de
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