Du bist ausgebildeter
PHYSIOTHERAPEUT/ausgebildete
PHYSIOTHERAPEUTIN und arbeitest
gerne VORWIEGEND mit NEUROLOGISCHEN
und ORTHOPÄDISCHEN PATIENTEN?
Hättest du lieber MEHR ZEIT für
die Patienten und möchtest im 30
MINUTENTAKT arbeiten? Sind dir eine
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE und
KRANKENVERSICHERUNG wichtig? Ist
dir eine ANGEMESSENE BEZAHLUNG bei
guter Leistung wichtig? Ist dir
eine GUTE WORK-LIFE-BALANCE in Form
von FLEXIBLE ARBEITSZEITEN wichtig?
Fortbildungen in den jeweiligen
Arbeits...
PHYSIOTHERAPEUT/ausgebildete
PHYSIOTHERAPEUTIN und arbeitest
gerne VORWIEGEND mit NEUROLOGISCHEN
und ORTHOPÄDISCHEN PATIENTEN?
Hättest du lieber MEHR ZEIT für
die Patienten und möchtest im 30
MINUTENTAKT arbeiten? Sind dir eine
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE und
KRANKENVERSICHERUNG wichtig? Ist
dir eine ANGEMESSENE BEZAHLUNG bei
guter Leistung wichtig? Ist dir
eine GUTE WORK-LIFE-BALANCE in Form
von FLEXIBLE ARBEITSZEITEN wichtig?
Fortbildungen in den jeweiligen
Arbeits...
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich beschlossen, "dass vertragszahnärztliche Spezifika für die Verordnung von Heilmitteln in einer eigenen Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog für den vertragszahnärztlichen Sektor verortet werden", heißt es in unnachahmlicher Amtsdiktion. Zu diesem Behuf ergänzte der G-BA jetzt seine "Geschäftsordnung zur Bestimmung der Stimmrechte". Stimmberechtigt auf Seiten der Leistungserbringer für alle Belange, die mit der Zahnarzt-Heilmittelrichtlinie zusammenhängen, ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), analog zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die ärztliche Richtlinie. Leistungserbringende Therapeuten sind nicht stimmberechtigt.
Zunächst noch gilt weiter das Prinzip Alles-Geht. Wann die Heilmittelrichtlinie mit ihrem Katalog geschrieben, beraten und beschlossen wird, ist offen.
Peter Appuhn
physio.de
ZahnärzteHeilmittelrichtlinieG-BA
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