Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.04.2025 – Arbeite im 45min
Takt
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01.04.2025 motivierte und
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Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
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Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich beschlossen, "dass vertragszahnärztliche Spezifika für die Verordnung von Heilmitteln in einer eigenen Richtlinie mit einem eigenen Heilmittel-Katalog für den vertragszahnärztlichen Sektor verortet werden", heißt es in unnachahmlicher Amtsdiktion. Zu diesem Behuf ergänzte der G-BA jetzt seine "Geschäftsordnung zur Bestimmung der Stimmrechte". Stimmberechtigt auf Seiten der Leistungserbringer für alle Belange, die mit der Zahnarzt-Heilmittelrichtlinie zusammenhängen, ist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), analog zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die ärztliche Richtlinie. Leistungserbringende Therapeuten sind nicht stimmberechtigt.
Zunächst noch gilt weiter das Prinzip Alles-Geht. Wann die Heilmittelrichtlinie mit ihrem Katalog geschrieben, beraten und beschlossen wird, ist offen.
Peter Appuhn
physio.de
ZahnärzteHeilmittelrichtlinieG-BA
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