ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
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Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
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In Zeiten des (fast) alles reglementierenden Heilmittelkataloges war die Zahnarztverordnung so etwas wie der wohltuende Exot. Vieles war hierauf möglich (z.B. auf einem Rezept: 15 MT, 10 KG, 10 BGM, 10 Fango, 10 ET), wenig war reglementiert. Mit diesen fast paradiesischen Zuständen wird es nun ab 1.7.2017 vorbei sein.
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 14.3.2017 tritt der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom letzten Dezember zum 1. Juli in Kraft. Grundsätzlich ist die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte sehr analog zu der für Vertragsärzte gestaltet; bis auf einige Ausnahmen. Und zu diesen waren bis zuletzt noch einige Fragen offen, welche der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu beantworten versucht.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Regelungen zur Einführung der neuen Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte vor:
Formular:
Die künftige "Zahnärztliche Heilmittelverordnung" im Format DIN A4 ist ein eigenständiger, gemeinsamer Vordruck für "Physiotherapie und physikalische Therapie" sowie "Sprech- und Sprachtherapie".
Auf diesem Vordruck sind zwei Felder für ICD-10 Codes, die aber vom Zahnarzt nicht ausgefüllt werden müssen, "da über die Anwendung der ICD-Klassifikation im zahnärztlichen Bereich noch grundlegend entschieden werden muss." Diese beiden Felder sind sozusagen "auf Vorrat".
Auf dem neuen Vordruck sind sowohl die möglichen Heilmittel als auch die mögliche Frequenz schon aufgedruckt, sodass der Zahnarzt nur noch ankreuzen muss. Es fällt auf, dass sich daraus eine maximale Frequenz von dreimal pro Woche ergibt. Möchte der Zahnarzt z.B. ein- bis dreimal verordnen, muss er ein Kreuz bei "1x" und eines bei "3x" setzen.
Wie der künftige Vordruck aussehen wird, sehen Sie hier.
Stichtagsregelung:
Alle vor dem 1.7.2017 ausgestellten Vordrucke werden ihre Gültigkeit über den 1.7.17 hinaus behalten. Nach dem Stichtag ausgestellte Verordnungen müssen auf dem neuen Formular getätigt werden. Formlose Verordnungen sind entgegen anderslautenden Publikationen ab dem 1.7.2017 nicht möglich.
Ganz wohl scheint es dem dem GKV-Spitzenverband allerdings bei dieser Regelung nicht zu sein. Laut eigener Aussage hat er seinen Mitgliedskassen empfohlen zu prüfen, ob nicht für einen Übergangszeitraum von drei Monaten noch die alten Mustervordrucke 16 anerkannt werden können. Stand heute sind die Mitgliedskassen noch mit dem "Prüfen" beschäftigt - Ergebnis: völlig offen.
Praxisverwaltungssoftware der Zahnärzte:
Laut GKV-Spitzenverband wurde den Herstellern von zahnärztlicher Praxisverwaltungssoftware der neue Vordruck bereits zur Verfügung gestellt, "damit er fristgerecht zum 1.7.17 zum Einsatz kommen kann". Geneigte Beobachter der Szene fühlen sich leider an die Einführung der neuen Praxisverwaltungssoftware für Vertragsärzte zum 1.1. diesen Jahres erinnert ….
Verordnungen außerhalb des Regelfalles:
Analog zu der Heilmittelrichtlinie für Vertragsärzte gibt es auch bei der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie die Möglichkeit, Verordnungen außerhalb des Regelfalles auszustellen.
Ebenfalls analog kann eine Kasse auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahren verzichten. Bis jetzt hat dies aber noch keine Kasse getan. Der GKV-Spitzenverband hat seinen Mitgliedskassen aber empfohlen (mehr Macht hat er leider nicht), dies analog zu dem Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen für Vertragsärzte zu handhaben.
Sobald nähere Informationen hierzu vorliegen sollten, werden wir unsere Liste mit Kassen, die auf eine Genehmigung verzichten, aktualisieren.
Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf:
Im Gegensatz zu den Verordnungen von Vertragsärzten gibt es für "Zahnarztrezepte" keine Liste für sog. Langfristdiagnosen. Ein sog. "Langfristrezept" kann nur nach individueller Prüfung der Krankenkasse auf Antrag des Versicherten ausgestellt werden.
Gruppentherapie:
Im Gegensatz zu der Heilmittelrichtlinie für Vertragsärzte sind in der Zahnarzt-Heilmittelrichtlinie keine Behandlungen im Rahmen einer Gruppentherapie enthalten.
Vorrangige und ergänzende Heilmittel:
Im bisher schon gültigen Heilmittelkatalog für Vertragsärzte wird unterschieden in vorrangige, optionale und ergänzende Heilmittel. Im zahnärztlichen Heilmittelkatalog gibt es dagegen keine optionalen Heilmittel, sondern nur vorrangige und ergänzende.
Kein "Durchstieg" bei kurzzeitigem bis mittelfristigem Behandlungsbedarf:
Ein weiterer Unterschied im neuen Zahnarzt-Heilmittelkatalog zum Heilmittelkatalog für Vertragsärzte besteht in der Möglichkeit des "Durchstieges" bei kurzzeitigem bis mittelfristigem Behandlungsbedarf.
Ist es bei "normalen" Rezepten durchaus möglich während einer Therapieserie vom Indikationsschlüssel EX2 auf EX3 "durchzusteigen", ist dies bei den Zahnarztrezepten nicht möglich.
Das heißt konkret: Wurde im Indikationsschlüssel CD1 oder LYZ1 die Verordnungsmenge ausgeschöpft, ist bei gewünschter Fortführung der Therapie eine "Verordnung außerhalb des Regelfalles" auszustellen, die dann von der Kasse genehmigt werden muss. Es lebe die Bürokratie!
Gibt es ein Budget für Zahnärzte bei Ihren Heilmittelverordnungen?
Hierzu hat sich physio.de leider vergebens um eine Antwort bemüht. Mehrere Anfragen an die KZBV wurden Woche um Woche immer wieder "vertröstend" beschieden.
Die Heilmittelrichtlinie und den dazugehörigen Heilmittelkatalog für Zahnärzte finden Sie hier.
Anmerkung:
Mittlerweile teilte die KZBV mit, ab 15. Juni alle relevanten Informationen zu veröffentlichen.
Friedrich Merz / physio.de
HeilmittelrichtlinieZahnärzte
Viele Grüsse
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Problem beschreiben
Thoralf Winkler schrieb:
Mal eine komische Frage: gibt es auch einen neuen zusätzlichen HMK?
Viele Grüsse
Witzig in der Logo ist auch, dass ausgerechnet bei ZÄ keine Gruppentherapie mehr vorgesehen ist. Die einzigen Gruppentherapien, die ich in der Logo sinnvoll finde, sind die "SCZ" ...
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tom1350 schrieb:
Sehr gut die neuen Vordrucke. Ein großer Schritt zu 100% Maschinenlesbarkeit. Kann gerne so auch für ärztliche HM-Verordnungen kommen.
Sehr gut die neuen Vordrucke. Ein großer Schritt zu 100% Maschinenlesbarkeit. Kann gerne so auch für ärztliche HM-Verordnungen kommen.
Tommi! Wieder Null Punkte für den Betrag. Nur wirklich Doofe lassen sich einen DIN A4 Zettel einfallen, der auch noch doppelt kommt, weil die jeweilige Rückseite unbenutzt bleibt. Wir sind von A6 (vor 2001) bei zweimal A4 angekommen. Das ist der achtfache Papierverbrauch. Sorry. Ich hab kein Verständnis dafür, zumal bis auf Patientenunterschriften sowieso alles elektronisch erfasst wird und nur so verarbeitet werden darf.
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Xela schrieb:
tom1350 schrieb am 8.6.17 19:45:
Sehr gut die neuen Vordrucke. Ein großer Schritt zu 100% Maschinenlesbarkeit. Kann gerne so auch für ärztliche HM-Verordnungen kommen.
Tommi! Wieder Null Punkte für den Betrag. Nur wirklich Doofe lassen sich einen DIN A4 Zettel einfallen, der auch noch doppelt kommt, weil die jeweilige Rückseite unbenutzt bleibt. Wir sind von A6 (vor 2001) bei zweimal A4 angekommen. Das ist der achtfache Papierverbrauch. Sorry. Ich hab kein Verständnis dafür, zumal bis auf Patientenunterschriften sowieso alles elektronisch erfasst wird und nur so verarbeitet werden darf.
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tom1350 schrieb:
Ich glaube so doof sind die nicht. Langfristig sollte alles auf A4. So passt der Einschub am Drucker immer und der Scanvorgang läuft auch besser. Papier sparen ist natürlich immer gut. Dazu kommt vielleicht mal zukünftig die Verordnung elektronisch auf die Versichertenkarte.
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Tempelritter schrieb:
Dann müssten alle Formulare beim Arzt auf A4 umgestellt werden und das passiert nicht.
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tom1350 schrieb:
Bei A4 braucht der Arzt keine Vordrucke mehr. Es wird alles komplett gedruckt.
Bei A4 braucht der Arzt keine Vordrucke mehr. Es wird alles komplett gedruckt.
Es kann gedruckt werden, wenn der Arzt komplett auf Blankoformularbedruckung umgestellt hat, sonst benötigt er Formulare.
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Tempelritter schrieb:
tom1350 schrieb am 12.6.17 09:29:
Bei A4 braucht der Arzt keine Vordrucke mehr. Es wird alles komplett gedruckt.
Es kann gedruckt werden, wenn der Arzt komplett auf Blankoformularbedruckung umgestellt hat, sonst benötigt er Formulare.
Bei A4 braucht der Arzt keine Vordrucke mehr. Es wird alles komplett gedruckt.
Es kann gedruckt werden, wenn der Arzt komplett auf Blankoformularbedruckung umgestellt hat, sonst benötigt er Formulare.
Genau, und das braucht seine Zeit. Nur ist jetzt schon einmal der Schritt in die richtige Richtung gemacht.
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tom1350 schrieb:
Tempelritter schrieb am 12.6.17 11:04:
tom1350 schrieb am 12.6.17 09:29:
Bei A4 braucht der Arzt keine Vordrucke mehr. Es wird alles komplett gedruckt.
Es kann gedruckt werden, wenn der Arzt komplett auf Blankoformularbedruckung umgestellt hat, sonst benötigt er Formulare.
Genau, und das braucht seine Zeit. Nur ist jetzt schon einmal der Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Sehr gut die neuen Vordrucke. Ein großer Schritt zu 100% Maschinenlesbarkeit. Kann gerne so auch für ärztliche HM-Verordnungen kommen.
Tommi! Wieder Null Punkte für den Betrag. Nur wirklich Doofe lassen sich einen DIN A4 Zettel einfallen, der auch noch doppelt kommt, weil die jeweilige Rückseite unbenutzt bleibt. Wir sind von A6 (vor 2001) bei zweimal A4 angekommen. Das ist der achtfache Papierverbrauch. Sorry. Ich hab kein Verständnis dafür, zumal bis auf Patientenunterschriften sowieso alles elektronisch erfasst wird und nur so verarbeitet werden darf.
Und man kann sich schon vorstellen, wie die Din A4 Formulare dann bei uns ankommen. Schon die A5 kommen zum Teil zwei mal geknickt in der Praxis an, weil der Aufbewarungsort die Geldbörse oder Hosentasche war.
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physiobogen schrieb:
Xela schrieb am 12.6.17 08:04:
tom1350 schrieb am 8.6.17 19:45:
Sehr gut die neuen Vordrucke. Ein großer Schritt zu 100% Maschinenlesbarkeit. Kann gerne so auch für ärztliche HM-Verordnungen kommen.
Tommi! Wieder Null Punkte für den Betrag. Nur wirklich Doofe lassen sich einen DIN A4 Zettel einfallen, der auch noch doppelt kommt, weil die jeweilige Rückseite unbenutzt bleibt. Wir sind von A6 (vor 2001) bei zweimal A4 angekommen. Das ist der achtfache Papierverbrauch. Sorry. Ich hab kein Verständnis dafür, zumal bis auf Patientenunterschriften sowieso alles elektronisch erfasst wird und nur so verarbeitet werden darf.
Und man kann sich schon vorstellen, wie die Din A4 Formulare dann bei uns ankommen. Schon die A5 kommen zum Teil zwei mal geknickt in der Praxis an, weil der Aufbewarungsort die Geldbörse oder Hosentasche war.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Die Formulare für BG Verordnungen waren schon immer im DIN A 4 Format und niemand hat's bis jetzt gestört ... :-)
Gruß Evi
Die Formulare für BG Verordnungen waren schon immer im DIN A 4 Format und niemand hat's bis jetzt gestört ... :-)
Gruß Evi
Diese kommen z. T. kleingefaltet aus dem Geldbeutel, stören tut mich das nicht wirklich.
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Tempelritter schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb am 13.6.17 07:52:
Die Formulare für BG Verordnungen waren schon immer im DIN A 4 Format und niemand hat's bis jetzt gestört ... :-)
Gruß Evi
Diese kommen z. T. kleingefaltet aus dem Geldbeutel, stören tut mich das nicht wirklich.
Die Formulare für BG Verordnungen waren schon immer im DIN A 4 Format und niemand hat's bis jetzt gestört ... :-)
Gruß Evi
Doch, mich hats immer schon gestört vor allem, seit dem die Herren BG-Ärzte die Kosten für Bestellungen sparen und eine lächerliche Kopie von der 1000sten Kopie machen und hier zweiblättriger Mist reinschneit, der nicht mehr lesbar ist und für einen scan nichts taugt. Alle schmücken sich mit grünen und blauen Superideen, fahren Fahrrad und verpönen Diesel, statt sich das naheliegenste vorzunehmen.
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Xela schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb am 13.6.17 07:52:
Die Formulare für BG Verordnungen waren schon immer im DIN A 4 Format und niemand hat's bis jetzt gestört ... :-)
Gruß Evi
Doch, mich hats immer schon gestört vor allem, seit dem die Herren BG-Ärzte die Kosten für Bestellungen sparen und eine lächerliche Kopie von der 1000sten Kopie machen und hier zweiblättriger Mist reinschneit, der nicht mehr lesbar ist und für einen scan nichts taugt. Alle schmücken sich mit grünen und blauen Superideen, fahren Fahrrad und verpönen Diesel, statt sich das naheliegenste vorzunehmen.
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ali schrieb:
Früher hatten die keine eigenen Riesenformulare...dafür nur einfarbig...kleiner find ick och schicker...
Die Formulare für BG Verordnungen waren schon immer im DIN A 4 Format und niemand hat's bis jetzt gestört ... :-)
Gruß Evi
Diese Formularen werden ja auch nicht von uns taxiert und laufen nicht durch den Drucker, wenn man mit den Kassen direkt abrechnet.
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physiobogen schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb am 13.6.17 07:52:
Die Formulare für BG Verordnungen waren schon immer im DIN A 4 Format und niemand hat's bis jetzt gestört ... :-)
Gruß Evi
Diese Formularen werden ja auch nicht von uns taxiert und laufen nicht durch den Drucker, wenn man mit den Kassen direkt abrechnet.
Die Formulare für BG Verordnungen waren schon immer im DIN A 4 Format und niemand hat's bis jetzt gestört ... :-)
Gruß Evi
Diese Formularen werden ja auch nicht von uns taxiert und laufen nicht durch den Drucker, wenn man mit den Kassen direkt abrechnet.
... hä? Das versteh ich jetzt nicht - mein Drucker bedruckt diese Formulare problemlos und druckt auch die Positionsnummern und Preise, wie es ja auch im PC auf der Maske des Patienten eingetragen wurde ... verstehe jetzt nicht, was du mit deiner Aussage meinst ... taxierst du denn bei deiner Abrechnung die Verordnungsformulare nicht?
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
physiobogen schrieb am 14.6.17 09:02:
Evemarie Kaiser schrieb am 13.6.17 07:52:
Die Formulare für BG Verordnungen waren schon immer im DIN A 4 Format und niemand hat's bis jetzt gestört ... :-)
Gruß Evi
Diese Formularen werden ja auch nicht von uns taxiert und laufen nicht durch den Drucker, wenn man mit den Kassen direkt abrechnet.
... hä? Das versteh ich jetzt nicht - mein Drucker bedruckt diese Formulare problemlos und druckt auch die Positionsnummern und Preise, wie es ja auch im PC auf der Maske des Patienten eingetragen wurde ... verstehe jetzt nicht, was du mit deiner Aussage meinst ... taxierst du denn bei deiner Abrechnung die Verordnungsformulare nicht?
Gruß Evi
Aber auf den BG-Rezepten selbst muß ich nicht reindrucken, es gibt auf den BG Verordnungen selbst dafür keine vorgesehenen Felder, nur auf den Kassen Rezepten.
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physiobogen schrieb:
Doch taxiert werden die BG Rezepte schon, das Programm druckt eben eine "Rechnung" an die BG aus.
Aber auf den BG-Rezepten selbst muß ich nicht reindrucken, es gibt auf den BG Verordnungen selbst dafür keine vorgesehenen Felder, nur auf den Kassen Rezepten.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
O.K. hab's verstanden :-) ich drucke auf der Rückseite unterhalb des Feldes "Stempel und Unterschrift des Therapeuten" die Positionsnummern und Preise, macht mein Programm so :-) ... außerdem rechne ich nicht selbst ab, sondern über ein Abrechnungsbüro.
Gruß Evi
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Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Mein Lieblings-KFO rief gestern bei mir an, ob ich ihm nicht schon mal ein Fax schicken könnte, wie er in Zukunft die neuen VO ausfüllen soll... nett,, sich einfach mal vorab auf eine Diagnose für alle festzulegen ...
Witzig in der Logo ist auch, dass ausgerechnet bei ZÄ keine Gruppentherapie mehr vorgesehen ist. Die einzigen Gruppentherapien, die ich in der Logo sinnvoll finde, sind die "SCZ" ...
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2 Fragen hätte ich zu den HM-RL:
1. Ist als Diagnose "CMD" (+Leitsympomatik) ausreichend?
2. Kann der ZA Doppelbehandlungen verordnen?
Habe hierzu nichts finden können...
Danke für hilfreiche Informationen!
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Louisa78 schrieb:
Hallo,
2 Fragen hätte ich zu den HM-RL:
1. Ist als Diagnose "CMD" (+Leitsympomatik) ausreichend?
2. Kann der ZA Doppelbehandlungen verordnen?
Habe hierzu nichts finden können...
Danke für hilfreiche Informationen!
Schönes Wochenende
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Thoralf Winkler schrieb:
Danke.
Schönes Wochenende
ich stelle meinen Post von oben nochmal ein, in der Hoffnung, dass Jmd. eine Antwort hat?
2 Fragen hätte ich zu den HM-RL:
1. Ist als Diagnose "CMD" (+Leitsympomatik) ausreichend?
2. Kann der ZA Doppelbehandlungen verordnen?
Habe hierzu nichts finden können...
Danke für hilfreiche Informationen!
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Louisa78 schrieb:
Hallo,
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2. Kann der ZA Doppelbehandlungen verordnen?
Habe hierzu nichts finden können...
Danke für hilfreiche Informationen!
Hallo,
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Denke Doppel MT oder KG wird nicht gehen. Im normalen Physio Alltag ist sowas ja auch eher bei schwer neurologisch geschädigten ( z. B. Tretaplegie) Patienten sinnvoll und wird meist auch nur hier angewendet.
Zahnarzt kann höchstens MT(KG) und vielleicht noch extra Lympdrainage aufschreiben.
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physiobogen schrieb:
Louisa78 schrieb am 11.6.17 08:26:
Hallo,
ich stelle meinen Post von oben nochmal ein, in der Hoffnung, dass Jmd. eine Antwort hat?
2 Fragen hätte ich zu den HM-RL:
1. Ist als Diagnose "CMD" (+Leitsympomatik) ausreichend?
2. Kann der ZA Doppelbehandlungen verordnen?
Habe hierzu nichts finden können...
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Denke Doppel MT oder KG wird nicht gehen. Im normalen Physio Alltag ist sowas ja auch eher bei schwer neurologisch geschädigten ( z. B. Tretaplegie) Patienten sinnvoll und wird meist auch nur hier angewendet.
Zahnarzt kann höchstens MT(KG) und vielleicht noch extra Lympdrainage aufschreiben.
Hallo,
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Denke Doppel MT oder KG wird nicht gehen. Im normalen Physio Alltag ist sowas ja auch eher bei schwer neurologisch geschädigten ( z. B. Tretaplegie) Patienten sinnvoll und wird meist auch nur hier angewendet.
Zahnarzt kann höchstens MT(KG) und vielleicht noch extra Lympdrainage aufschreiben.
Bitte keine solchen unbelegbaren Weisheiten schreiben. Nach den RV geht Doppelbehandlung ohne Auschluss.
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morpheus-06 schrieb:
physiobogen schrieb am 11.6.17 10:11:
Louisa78 schrieb am 11.6.17 08:26:
Hallo,
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1. Ist als Diagnose "CMD" (+Leitsympomatik) ausreichend?
2. Kann der ZA Doppelbehandlungen verordnen?
Habe hierzu nichts finden können...
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Denke Doppel MT oder KG wird nicht gehen. Im normalen Physio Alltag ist sowas ja auch eher bei schwer neurologisch geschädigten ( z. B. Tretaplegie) Patienten sinnvoll und wird meist auch nur hier angewendet.
Zahnarzt kann höchstens MT(KG) und vielleicht noch extra Lympdrainage aufschreiben.
Bitte keine solchen unbelegbaren Weisheiten schreiben. Nach den RV geht Doppelbehandlung ohne Auschluss.
Hallo,
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Zahnarzt kann höchstens MT(KG) und vielleicht noch extra Lympdrainage aufschreiben.
Bitte keine solchen unbelegbaren Weisheiten schreiben. Nach den RV geht Doppelbehandlung ohne Auschluss.
Hm, haben wir einen gültigen RV bezüglich des Link und Link ?
Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird/wurde, gilt aktuell neu die HMR ZÄ und der HMK ZÄ.
Habe vergessen zu erwähnen, dass sich der RV (z.B. AOK BaWü) auf den § 32 Abs. 1 SGB V bezieht, also auf die "ärztliche Verordnung", jedoch ist die zahnärztliche Verordnung eine andere, andere HMR und anderer HMK.
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 11.6.17 10:19:
physiobogen schrieb am 11.6.17 10:11:
Louisa78 schrieb am 11.6.17 08:26:
Hallo,
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Zahnarzt kann höchstens MT(KG) und vielleicht noch extra Lympdrainage aufschreiben.
Bitte keine solchen unbelegbaren Weisheiten schreiben. Nach den RV geht Doppelbehandlung ohne Auschluss.
Hm, haben wir einen gültigen RV bezüglich des Link und Link ?
Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird/wurde, gilt aktuell neu die HMR ZÄ und der HMK ZÄ.
Habe vergessen zu erwähnen, dass sich der RV (z.B. AOK BaWü) auf den § 32 Abs. 1 SGB V bezieht, also auf die "ärztliche Verordnung", jedoch ist die zahnärztliche Verordnung eine andere, andere HMR und anderer HMK.
Hallo,
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Zahnarzt kann höchstens MT(KG) und vielleicht noch extra Lympdrainage aufschreiben.
Bitte keine solchen unbelegbaren Weisheiten schreiben. Nach den RV geht Doppelbehandlung ohne Auschluss.
Hm, haben wir einen gültigen RV bezüglich des und ?
Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird/wurde, gilt aktuell neu die HMR ZÄ und der HMK ZÄ.
Habe vergessen zu erwähnen, dass sich der RV (z.B. AOK BaWü) auf den § 32 Abs. 1 SGB V bezieht, also auf die "ärztliche Verordnung", jedoch ist die zahnärztliche Verordnung eine andere, andere HMR und anderer HMK.
Für die Leistunsgerbringung der neuen ZA Vo gelten unsere bisherigen RV, hier sind Doppelbehandlungen möglich.
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morpheus-06 schrieb:
stefan 302 schrieb am 11.6.17 11:19:
morpheus-06 schrieb am 11.6.17 10:19:
physiobogen schrieb am 11.6.17 10:11:
Louisa78 schrieb am 11.6.17 08:26:
Hallo,
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Denke Doppel MT oder KG wird nicht gehen. Im normalen Physio Alltag ist sowas ja auch eher bei schwer neurologisch geschädigten ( z. B. Tretaplegie) Patienten sinnvoll und wird meist auch nur hier angewendet.
Zahnarzt kann höchstens MT(KG) und vielleicht noch extra Lympdrainage aufschreiben.
Bitte keine solchen unbelegbaren Weisheiten schreiben. Nach den RV geht Doppelbehandlung ohne Auschluss.
Hm, haben wir einen gültigen RV bezüglich des und ?
Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird/wurde, gilt aktuell neu die HMR ZÄ und der HMK ZÄ.
Habe vergessen zu erwähnen, dass sich der RV (z.B. AOK BaWü) auf den § 32 Abs. 1 SGB V bezieht, also auf die "ärztliche Verordnung", jedoch ist die zahnärztliche Verordnung eine andere, andere HMR und anderer HMK.
Für die Leistunsgerbringung der neuen ZA Vo gelten unsere bisherigen RV, hier sind Doppelbehandlungen möglich.
Im RV, HMK und HMR wird nur über ärztliche Verordnungen geschrieben, da die ZÄ neu dazu gekommen sind, wird ein RV sicherlich neu aufgesetzt oder die KZÄV/KZÄBV "hängt" sich an den geltenden, ärztlichen/GKV RV mit an.
Darüber kann ich allerdings nichts sagen, denn es steht nirgends etwas darüber und auch heute konnte ich darüber nichts erquickendes an Infos erhalten.
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stefan 302 schrieb:
Mein bisheriger Wissensstand war, dass die KZÄV und KZÄBV eigene Regeln haben, sie müssen ja auch für die Einhaltung der Richtlinien und der Wirtschaftlichkeit (die auch noch nicht geklärt ist...) Sorge tragen.
Im RV, HMK und HMR wird nur über ärztliche Verordnungen geschrieben, da die ZÄ neu dazu gekommen sind, wird ein RV sicherlich neu aufgesetzt oder die KZÄV/KZÄBV "hängt" sich an den geltenden, ärztlichen/GKV RV mit an.
Darüber kann ich allerdings nichts sagen, denn es steht nirgends etwas darüber und auch heute konnte ich darüber nichts erquickendes an Infos erhalten.
wäre es nicht denkbar, wenn nun für die neue Situation auch ein komplett neuer Vertrag mit dem GKV-System, einschließlich eigener Gebührenpositionen, angestrebt wird?
Es müsste doch den gesetzlichen Kassen eine "Herzensangelegenheit" sein, dass ihre Mitglieder ordentlich versorgt werden.
Problematisch sehe ich nur die Tendenz unserer Standesvertretungen unsere Leistungen, im voraus eilenden Gehorsam, zum Billigstpreis zu verscherbeln. Nur um die Liebe der Kassen nicht zu verlieren.
mfg mocca
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mocca schrieb:
Hallo stefan 302,
wäre es nicht denkbar, wenn nun für die neue Situation auch ein komplett neuer Vertrag mit dem GKV-System, einschließlich eigener Gebührenpositionen, angestrebt wird?
Es müsste doch den gesetzlichen Kassen eine "Herzensangelegenheit" sein, dass ihre Mitglieder ordentlich versorgt werden.
Problematisch sehe ich nur die Tendenz unserer Standesvertretungen unsere Leistungen, im voraus eilenden Gehorsam, zum Billigstpreis zu verscherbeln. Nur um die Liebe der Kassen nicht zu verlieren.
mfg mocca
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morpheus-06 schrieb:
Die Leistungen sind die Gleichen und die Regelungen der RV sollen bleiben, nur das "zahnärztliche" soll ergänzt werden.
Die KZÄV hatte sich mit dem GKV-Spitzenverband schon unterhalten....
Wenn andere Gebühren, dann würde ein Zertifikatsnachweiß ins Spiel gebracht werden, nicht von den Verbänden, sondern den Kassen bzw. KZÄV...
Das ist meine starke Vermutung, denn warum sollten die zahnärztlichen pt Abgaben sich anders verhalten wie z.B. MT ?
Das der HMKZÄ ein Witz ist, das dürfte allen klar sein. Alleine die psychosomatische (große) Beteiligung bei den Patienten wurde völlig ausser Acht gelassen, trotz Intervention der Verbände und Vorschlägen. Nichts, absolut nichts wurde umgesetzt was die Verbände (und nicht nur die, auch wirklich Kenner der Materie aus rein fachlicher Sicht konnten nichts erreichen).
Beschämend, wenn man nur Anhörungsrecht hat und sogenannte Spitzenfunktionäre setzen einem solchen Mist vor.
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stefan 302 schrieb:
Die Idee ist nicht schlecht, wurde auch schon angesprochen.
Die KZÄV hatte sich mit dem GKV-Spitzenverband schon unterhalten....
Wenn andere Gebühren, dann würde ein Zertifikatsnachweiß ins Spiel gebracht werden, nicht von den Verbänden, sondern den Kassen bzw. KZÄV...
Das ist meine starke Vermutung, denn warum sollten die zahnärztlichen pt Abgaben sich anders verhalten wie z.B. MT ?
Das der HMKZÄ ein Witz ist, das dürfte allen klar sein. Alleine die psychosomatische (große) Beteiligung bei den Patienten wurde völlig ausser Acht gelassen, trotz Intervention der Verbände und Vorschlägen. Nichts, absolut nichts wurde umgesetzt was die Verbände (und nicht nur die, auch wirklich Kenner der Materie aus rein fachlicher Sicht konnten nichts erreichen).
Beschämend, wenn man nur Anhörungsrecht hat und sogenannte Spitzenfunktionäre setzen einem solchen Mist vor.
Die Leistungen sind die Gleichen und die Regelungen der RV sollen bleiben, nur das "zahnärztliche" soll ergänzt werden.
...und wer überprüft dann die ZÄ?
Welches Budget/Richtgrößen, ab wann Beratung vor Regress?
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stefan 302 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 11.6.17 17:39:
Die Leistungen sind die Gleichen und die Regelungen der RV sollen bleiben, nur das "zahnärztliche" soll ergänzt werden.
...und wer überprüft dann die ZÄ?
Welches Budget/Richtgrößen, ab wann Beratung vor Regress?
Die Leistungen sind die Gleichen und die Regelungen der RV sollen bleiben, nur das "zahnärztliche" soll ergänzt werden.
...und wer überprüft dann die ZÄ?
Welches Budget/Richtgrößen, ab wann Beratung vor Regress?
Was hat das mit der Leistungserbringung gem. unserer RV zu tun?
Bis die ZA überhaupt einen ICD10 Code eintragen müssen, kann es keinen Rgeress geben. Dazu müssen erstmal valide Daten da sein und das kann dauern.
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morpheus-06 schrieb:
stefan 302 schrieb am 11.6.17 17:45:
morpheus-06 schrieb am 11.6.17 17:39:
Die Leistungen sind die Gleichen und die Regelungen der RV sollen bleiben, nur das "zahnärztliche" soll ergänzt werden.
...und wer überprüft dann die ZÄ?
Welches Budget/Richtgrößen, ab wann Beratung vor Regress?
Was hat das mit der Leistungserbringung gem. unserer RV zu tun?
Bis die ZA überhaupt einen ICD10 Code eintragen müssen, kann es keinen Rgeress geben. Dazu müssen erstmal valide Daten da sein und das kann dauern.
Es gibt noch keinen RV mit der KZÄV, so wie mit der GKV und den KV´en. Und die (KZÄV) sind für die Einhaltung laut GKV verantwortlich.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die GKV alle Überschreitungen übernimmt, jedenfalls nicht in BaWü, welche federführend für die Einführung des HMKZÄ sich eingesetzt haben.
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stefan 302 schrieb:
Stimmt, aber stehen tut das nirgends, das ist "unsere" Annahme.
Es gibt noch keinen RV mit der KZÄV, so wie mit der GKV und den KV´en. Und die (KZÄV) sind für die Einhaltung laut GKV verantwortlich.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die GKV alle Überschreitungen übernimmt, jedenfalls nicht in BaWü, welche federführend für die Einführung des HMKZÄ sich eingesetzt haben.
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Tempelritter schrieb:
Es gibt HMR und HMK für Zahnärzte so wie ein neues Verordnungsformular A4.
Seit Jahren behandeln wir in unserer Praxis CMD, da wir uns auf diesem Gebiet stark weitergebildet haben.
Welche Verordnungen darf der ZA denn jetzt hierfür ausstellen???
LG Jutta
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Und was ist mit uns Ergos?
Seit Jahren behandeln wir in unserer Praxis CMD, da wir uns auf diesem Gebiet stark weitergebildet haben.
Welche Verordnungen darf der ZA denn jetzt hierfür ausstellen???
LG Jutta
Keine, die ZA HMR sehe keine Ergotherapie vor.
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morpheus-06 schrieb:
19juju78 schrieb am 9.6.17 19:11:
Und was ist mit uns Ergos?
Seit Jahren behandeln wir in unserer Praxis CMD, da wir uns auf diesem Gebiet stark weitergebildet haben.
Welche Verordnungen darf der ZA denn jetzt hierfür ausstellen???
LG Jutta
Keine, die ZA HMR sehe keine Ergotherapie vor.
Da werde ich mich aber mal schlau machen, kann ja nicht sein, dass man zig 100 Euros in gute FoBis steckt, dies seit Jahren behandelt und dann plötzlich darf man es nicht mehr...
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19juju78 schrieb:
Na prima...
Da werde ich mich aber mal schlau machen, kann ja nicht sein, dass man zig 100 Euros in gute FoBis steckt, dies seit Jahren behandelt und dann plötzlich darf man es nicht mehr...
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morpheus-06 schrieb:
Dies ist eigentlich kein Feld für die Ergotherapie, war eine Grauzone die jetzt klar gestellt ist.
ich stelle meinen Post von oben nochmal ein, in der Hoffnung, dass Jmd. eine Antwort hat?
2 Fragen hätte ich zu den HM-RL:
1. Ist als Diagnose "CMD" (+Leitsympomatik) ausreichend?
2. Kann der ZA Doppelbehandlungen verordnen?
Habe hierzu nichts finden können...
Danke für hilfreiche Informationen!
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Louisa78 schrieb:
Hallo,
ich stelle meinen Post von oben nochmal ein, in der Hoffnung, dass Jmd. eine Antwort hat?
2 Fragen hätte ich zu den HM-RL:
1. Ist als Diagnose "CMD" (+Leitsympomatik) ausreichend?
2. Kann der ZA Doppelbehandlungen verordnen?
Habe hierzu nichts finden können...
Danke für hilfreiche Informationen!
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484 schrieb:
Finde ich gut das das die Ergos nicht mehr machen dürfen. Ist ja auch kein Feld für die Ergos. Wir dürfen ja auch keine Sachen abrechnen die nur ein Ergo machen darf.
CMD kann als Diagnose angesehen werden, siehe ZA HMK, IKS CD1/2 Craniomandibuläre Störungen
zumindest gab es bisher bei der Angabe von CMD als Dg. keine Absetzungen, obwohl das eher eine LS ist.
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morpheus-06 schrieb:
Doppelbehandlungen sind möglich, siehe RV PT
CMD kann als Diagnose angesehen werden, siehe ZA HMK, IKS CD1/2 Craniomandibuläre Störungen
zumindest gab es bisher bei der Angabe von CMD als Dg. keine Absetzungen, obwohl das eher eine LS ist.
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Louisa78 schrieb:
Danke!!
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morpheus-06 schrieb:
Nach Auskunft der großen grünen Kasse haben die PT RV auch für die neuen ZA Vo. Gültigkeit.
Sie trampeln auf ihrem hohen Ross hin wo sie wollen.
Sie führen einseitig nach Belieben neue Fakten in alte Verträge ein.
Andererseits juckt es die grüne Kasse (BW) nicht das Geringste, ob auf Zeit getroffene Gebührenvereinbarungen längst abgelaufen sind.
Offensichtlich können sie unsere Blödheit genau einschätzen.
mfg mocca
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mocca schrieb:
ja, so sind sie halt bei der grünen Kasse.
Sie trampeln auf ihrem hohen Ross hin wo sie wollen.
Sie führen einseitig nach Belieben neue Fakten in alte Verträge ein.
Andererseits juckt es die grüne Kasse (BW) nicht das Geringste, ob auf Zeit getroffene Gebührenvereinbarungen längst abgelaufen sind.
Offensichtlich können sie unsere Blödheit genau einschätzen.
mfg mocca
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idefix- schrieb:
Warum nicht? Masseure durften ja auch nach vielen Fobis keine MT mehr abgeben.
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19juju78 schrieb:
Und was ist mit uns Ergos?
Seit Jahren behandeln wir in unserer Praxis CMD, da wir uns auf diesem Gebiet stark weitergebildet haben.
Welche Verordnungen darf der ZA denn jetzt hierfür ausstellen???
LG Jutta
es gibt keine komischen Fragen, es gibt nur komische Antworten;-)
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Norbert Schlorff schrieb:
Hallo Kollege,
es gibt keine komischen Fragen, es gibt nur komische Antworten;-)
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