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Ergotherapeuten und behandel...
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Anlass für uns, einmal nachzuhaken und Sie auf den aktuellen Stand zu bringen.
Rahmenvertrag
Der letztes Jahr geschlossene bundeseinheitliche Rahmenvertrag hatte eine Mindestlaufzeit bis zum 31.7.2022 und wurde fristgerecht von allen maßgeblichen Physiotherapieverbänden Ende April gekündigt; nicht zuletzt, um in erneuten Verhandlungen eine zeitgemäße Leistungsbeschreibung inkl. adäquater Vergütung zu erzielen.
Wie zu erfahren war, befinden sich die Berufsverbände mit den Kassen diesbezüglich in Gesprächen. Die Kassen hätten mittlerweile auch ein erstes Angebot vorgelegt, heißt es. Dieses lag - anders als mancherorts kolportiert - zwar über 0 Prozent, war aber dennoch für die Verbände bei weitem nicht akzeptabel.
Aufmerksamen Lesern dürfte nicht entgangen sein, dass sich die Großwetterlage der Sozialversicherungsfinanzen verschlechtert (wir berichteten). Nicht von ungefähr kam es zuletzt zu einem medialen Hauen und Stechen zwischen den Kassen auf der einen und den Pharma- und Krankenhausvertretern auf der anderen Seite. Vor diesem Hintergrund und mit Ausblick auf die weitere wirtschaftliche Abkühlung, dem Ukrainekrieg, Inflation und evtl. erneuter Coronawelle im Herbst ist die äußerste Zurückhaltung der Kassen nicht ganz unerwartet.
Sollten sich beide Vertragsparteien (erwartungsgemäß) nicht einigen können, wird es wieder zu einem Verfahren vor der berühmt-berüchtigten Schiedsstelle kommen. Die Erfahrungen mit selbiger waren in der Vergangenheit durchaus… na ja, zumindest wurden die beiden bisher ergangenen Schiedssprüche beklagt – und das von beiden Vertragsparteien, den Verbänden und den Kassen (wir berichteten hier und hier).
Blankoverordnung
Langsam dämmert es auch dem letzten Verhandler und Verhandlerin: Dieses Thema ist nicht trivial. Dies ist auch der Grund, warum sich die Verhandlungsparteien letzten Herbst darauf einigten, die Frist für den Abschluss der Verhandlungen in den Sommer 2022 zu verlängern (wir berichteten). Und so wurde verhandelt und verhandelt.
Aber noch immer steckt der Teufel im Detail. Weiterhin ungelöst sind die Fragen:
- • Für welche Diagnosen soll es die Blankoverordnung geben?
Vertreter der Ärzteschaft drängen natürlich darauf, möglichst alle Diagnosen in die Blankoverordnung zu übernehmen. Sie wären dann aus der wirtschaftlichen Verantwortung entlassen und könnten so viele Behandlungen rezeptieren wie die „Kundschaft“ es wünscht; aus Sicht der Ärzteschaft verständlich. (Einen Bericht zur Prüfsystematik bei den Ärzten lesen Sie hier.)• Wie sieht die Übernahme der wirtschaftlichen Verantwortung für die Therapeuten aus?
Die Krankenkassen dagegen befürchten, dass sich die Blankoverordnung als Gelddruckmaschine für die Therapeuten erweist und jede und jeder zusätzlich zu KG oder MT auch noch eine Fangopackung verabreicht – und natürlich auch abrechnet.
Und die Berufsverbände? Es wird versucht, Modalitäten zu finden, wie sich die ganze Umsetzung praktikabel gestalten lässt. Nicht dass am Ende noch so etwas wie ein Punktesystem à la Ärzteschaft steht. Die Folge könnte dann nämlich ein „Rattenrennen“ um möglichst viele Behandlungen sein, da niemand weiß, wie viel ein Punkt am Ende des Jahres wert sein wird.
Das Ganze gleicht aber schon fast der Quadratur des Kreises. Wie aus Verhandlungskreisen zu erfahren war, ist auch ein Scheitern nicht ganz auszuschließen. Ein Ausweg könnte es sein, sich auf dieses Terrain vorsichtig vorzutasten und erst einmal mit ganz wenigen Diagnosen erste Erfahrungen zu sammeln.
Und wieder droht der Verlust der Zulassung
Ferner droht noch eine zusätzliche Verkomplizierung der Sachlage. Der GKV-Spitzenverband ist der Auffassung, dass nach aktueller Rechtslage nach Verhandlungsabschluss in Sachen Blankoverordnung ein komplett "neuer Rahmenvertrag" entstehe. Dieser müsse dann wieder so aufwändig wie beim letzten mal von jedem der 40.113 Praxisinhaber anerkannt werden – ob er nun "blanko" behandeln will oder nicht. Ansonsten verlöre er seine Zulassung.
Daher spricht sich der GKV-Spitzenverband für ein vereinfachtes Verfahren aus. Er regt an ein Anerkennungsverfahren auf Basis eines sog. "konkludenten Handelns" an. Ähnlich wie bereits bei der Berufsgenossenschaft würde dann der Praxisinhaber mit der Abrechnung der ersten Blankoverordnung automatisch den dazugehörigen Rahmenvertrag anerkennen. Bislang gibt dies – nach Meinung des GKV-Spitzenverbandes – das Gesetz aber nicht her.
Einschätzung des Autors
Es würde niemanden groß verwundern, sollten auch diese Verhandlungen zur Blankoverordnung scheitern. Nur was geschieht dann? Von Gesetzes wegen müsste auch hier dann ein Schiedsverfahren in Gang kommen.
Doch man bedenke zwei Dinge:
- Die Erfahrungen mit den Schiedsverfahren in jüngster Zeit lehren, dass es in diesem Land durchaus möglich ist, Gesetze und Verordnungen einfach zu ignorieren.
- Außer der Ärzteschaft scheinen weder die Krankenkassen noch die Berufsverbände ob der großen Klippen und Fallstricke (mittlerweile) ein gesteigertes Interesse an der Blankoverordnung zu haben.
Man könnte sich also auch vorstellen, dass es am Ende frei nach unserem aktuellen Finanzminister heißt: „Besser nicht blanko verordnen, als schlecht blanko verordnen!“Friedrich Merz / physio.de
update vom 5.September 2022
Die Blanko-Verordnung wurde "auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben" (wir berichteten) und besagte Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Berufsverbände dauern an.
Umstritten sind weiterhin eine moderne Leistungsbeschreibung und die Vergütungserhöhung. Die Kassen boten 2,38 Prozent, die Verbände fordern ca. das dreifache.
Anfang letzter Woche fand nun wieder ein weiterer Termin statt – unter anderem soll es um die verschiedene Vergütung von Hausbesuchen in privaten Wohnungen im Vergleich zu Hausbesuchen in sozialen Einrichtungen gegangen sein. Auch da wurde man sich (wie erwartet) nicht einig und vertagte sich auf Mitte September.
Nicht abschließend eruieren konnten wir, warum man immer wieder neue Termine terminiert, obwohl alle Beteiligten längst davon ausgehen, dass all diese Punkte vor der Schiedsstelle landen werden.
RahmenvertragVergütungBlankoverordnungnachgehaktSchiedsverfahrenVerbändeGKV-SpitzenverbandÄrzte
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Alexander Lack schrieb:
In meinen Augen ist das alles zu hoch berechnet. Man tut gerade so, als ob die PT die Gesundheitskosten in die Höhe treibt. Ich glaube eher das Qualität auch mit ergänzenden Heilmitteln auch Tape Fango … die Beschwerden zusätzlich verbessern. Warum soll man es nicht tun - steht doch klar im HMK - ergänzende HM. Habt doch keine Angst vor Kosten, wenn wir so Patienten besser helfen können und Folgekosten eindämmen können. Ich verstehe die Angst nicht.
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