Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
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Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
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Kieferorthopädie, Neurologie und
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GKV-Rezepte:
Nach der neuen Heilmittelrichtlinie muss nun ein Rezept innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
BG-Rezepte:
In „normalen“ Zeiten muss ein BG-Rezept innerhalb von sieben Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Diese Frist wurde im Rahmen bisheriger Sonderregelungen auf 14 Tage verlängert und sollte ursprünglich zum 31.3.2022 auslaufen.
Im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen mit den Berufsverbänden hat die DGUV ihren Mitgliedskassen allerdings empfohlen, die Corona-Sonderregelung als Übergangsregelung weiter zu akzeptieren, bis die neuen Vereinbarungen mit den Verbänden in Kraft treten (siehe unser Bericht vom 15. August 2022).
Innerhalb des so genannten Entlassmanagements müssen Rezepte eigentlich innerhalb von sieben Tagen begonnen und innerhalb von zwölf Tagen nach Entlassung abgeschlossen sein.
Zurzeit lauten die Fristen aber
• Verordnungsfähiger Zeitraum: 14 Tage
• Behandlungsbeginn: innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung
• Behandlungsende: spätestens 21 Kalendertage nach Entlassung
Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung ist bis 25. November 2022.
Einen Bericht zu den Hintergründen der Sonderregelung "Entlassmanagement" lesen Sie hier.
GKV-Rezepte:
Die Sonderregelungen laufen zum 31.3.2022 aus. Ab 1. April gelten dann die Regelungen aus dem Rahmenvertrag. Maßgeblich ist hier das Ausstellungsdatum des Rezeptes.
BG-Rezepte:
Die max. zulässige Unterbrechungsfrist beträgt 14 Tage.* Diese Ausnahmeregelung sollte ebenfalls nur bis 31. März 2022 gelten. Wie oben beschrieben, hat die DGUV ihren Mitgliedskassen allerdings empfohlen, die Corona-Sonderregelung als Übergangsregelung weiter zu akzeptieren (siehe unser Bericht vom 15. August 2022).
GKV-Rezepte:
Entgegen anders lautender Meldungen wurde die Hygienepauschale nicht bis zum 23. September, sondern lediglich bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
BG-Rezepte:
Die Berufsgenossenschaft teilte uns mit, dass sie sich der Entscheidung der gesetzlichen Krankenkassen anschließt; also 1,50 Euro pro Verordnung, Laufzeit bis 30. Juni 2022.
Privat-Rezepte:
Die privaten Krankenversicherer hatten sich eigentlich entschlossen, die Regelung zur Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Behandlung zum 31. März 2022 auslaufen zu lassen.
update vom 19.4.2022:
Nach erneuter Recherche seitens physio.de und nach einem gewissen Moment des Zaudern und zögerlichen Formulierens räumte der Verband der Privaten Krankenversicherung nun doch ein, dass er seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen habe, "die pandemiebedingte Extravergütung (Hygienepauschale) in Höhe von bis zu 1,50 Euro je Behandlung bis zum 30. Juni 2022 zu erstatten." Gleichwohl lege er aber auch Wert auf die Feststellung, dass "diese ja nicht weisungsgebunden" sind.
Beihilfe (Bund):
Das Innenministerium beabsichtigt, die Hygienepauschale in der Bundesbeihilfe von 1,50 Euro pro Behandlung bis 30. Juni 2022 zu bezahlen
Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
Mittlerweile vermeldete auch die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), dass für ihre A‑Mitglieder eine Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Rezept abgerechnet werden kann. Laufzeit dieser Regelung: bis 30. Juni 2022
GKV-Rezepte:
Diese wurde zum 1. April 2022 in die Regelversorgung überführt. Lesen Sie hierzu unseren Bericht "Videotherapie: Gekommen, um zu bleiben".
BG-Rezepte
Videobehandlungen zu Lasten der Unfallversicherungen waren innerhalb des letzten Jahres möglich; mittlerweile ist diese Regelung ausgelaufen und wurde nicht verlängert.
Privat-Rezepte:
Videotherapeutische Behandlungen werden anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.
GKV-Rezepte:
Ab 1. April 2022 ist dies für Kassenrezepte nicht mehr möglich.
BG-Rezepte:
Wenn es für den Durchgangsarzt nachvollziehbar und plausibel ist, sind Folge-VO per Telefon bei BG-Rezepten im Einzelfall möglich.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) hatte im Rahmen der Coronapandemie erlaubt, Präventionskurse online durchzuführen (wir berichteten). Letzte Woche vermeldete sie auf ihrer Website noch, dass diese Regelung bis Ende 2022 verlängert werde – heute ist auf der Website nichts mehr davon zu lesen.
Die ZPP bestätigte uns aber auf Nachfrage, dass zertifizierte Präsenzkurse zunächst weiter online ausgeführt werden können. Über das Ende dieser Regelung will sie sehr zeitnah Auskunft geben und eine verbindliche Anbieterinformation über die Datenbank der Prüfstelle an alle Anbieter und registrierten Kursleiter versenden.
Bisher galt es in Sachen Maskenpflicht, immer zwei Vorschriften im Auge zu behalten: Die Infektionsschutz-Regelungen der einzelnen Bundesländer und den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft (BG). Nun hat die Berufsgenossenschaft ihren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zurückgezogen.
Damit entfallen für die Praxen seitens der BG folgende Pflichten:
• betriebsbedingte Kontaktreduzierung
• Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2
• Information der Beschäftigten zu den Möglichkeiten einer Schutzimpfung
• gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen
Vielmehr stellt die BG nun auf die Eigenverantwortung der Praxen ab. Diese müssten ja ohnehin im Rahmen einer sog. Gefährdungsbeurteilung stets Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen.
Die Regelungen der einzelnen Bundesländer in Sachen Infektionsschutz, die jetzt für Sie gelten, finden Sie hier.
Die obligatorische bundesweite Testpflicht entfällt. Vielmehr können Bundesländer sich diesbezüglich nun eigene Regelungen geben. Informationen zu Ihrem jeweiligen Bundesland finden Sie hier.
Grob gesagt lässt sich festhalten:
Die Zahl der wöchentlichen Tests wird nun gemäß der Arbeitsschutzverordnung durch den Praxisinhaber bzw. die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die Erstattung von bis zu 10 Tests pro Monat und Mitarbeiter durch die Kassenärztlichen Vereinigungen läuft bis zum 25.11.2022 weiter.
Wie wir berichteten wurde für alle Beschäftigten in einer Physio-Praxis (also auch alle Tresen- und Reinigungskräfte) ab 15. März 2022 eine Impfpflicht eingeführt.
Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere sieben Kalendertage telefonisch ausstellen.
Diese Regelung hat der G-BA Anfang August auf Grund steigender Fallzahlen wieder "aktiviert" und Mitte November 22 bis 31. März 2023 verlängert.
Wie Sie sehen ist manches noch in der Schwebe und vereinzelte Regelungen wurden verlängert. Abgeschafft aber wurden die Sonderregelungen zu:
• Unterbrechungsfristen bei Kassenrezepten
• Folge-Verordnung per Telefon bei Kassenpatienten
Selbstverständlich werden wir an den "offenen Punkten" dranbleiben und den Artikel aktualisieren, sobald weitere belastbare Informationen zu Verfügung stehen.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
*Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es die seltenen Ausnahmefälle von sogenannten "durch den UV-Träger genehmigten Dauerverordnungen" (z.B. bei Schädel-Hirn-Verletzten). Diese sind immer Einzelfallentscheidungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und haben daher auch keinen besonderen Rezeptvordruck.
Für diese Fälle bleibt es bei der max. zulässigen Unterbrechung von 4 Wochen (28 Kalendertage).
CoronaAbrechnungGKVBerufsgenossenschaftPKVRezeptEntlassmanagementHygieneVideotherapieZPPPräventionskurseAUTelefonMaskenpflicht
Ich wundere mich nur, dass auch geimpfte Menschen ständig in Angst leben, denn entweder vertrauen Sie der Impfung nicht, warum haben Sie sich dann impfen lassen oder Sie vertrauen der Impfung, warum haben Sie dann immer noch Angst.
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pt ani schrieb:
Das ist polemisch und desinformiert. Aufklären werde ich das aber nicht, dessen bin ich so müde.
Und Angst machen, nicht nur mir, die Querdenker, denn diese wollen die Demokratie stürzen.
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Shia schrieb:
Selbstverständlich hätten wir auch weiterhin eine Demokratie. Die löst sich nicht auf, weil man sich an Regeln hält.
Und Angst machen, nicht nur mir, die Querdenker, denn diese wollen die Demokratie stürzen.
ein typischer Querdenkerbeitrag
kann man inzwischen schön einige Grundmuster erkennen:
anstatt beim eigentlichen Thema zu bleiben wird :
- eine vermeintliche Gefahr für die Demokratie thematisiert
- das Angstthema breitgetreten
- das Immunsystem hochgejubelt ....etc
eine Demokratie kann Euch aushalten - aber sie wird auch keinen Zentimeter zurückweichen!
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mbone schrieb:
@Silvia Feilner
ein typischer Querdenkerbeitrag
kann man inzwischen schön einige Grundmuster erkennen:
anstatt beim eigentlichen Thema zu bleiben wird :
- eine vermeintliche Gefahr für die Demokratie thematisiert
- das Angstthema breitgetreten
- das Immunsystem hochgejubelt ....etc
eine Demokratie kann Euch aushalten - aber sie wird auch keinen Zentimeter zurückweichen!
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Silvia Feilner schrieb:
Du hast es nicht wirklich gelesen und verstanden und deshalb fällt Dir nichts anderes ein als mich als Querdenker, zumindest was Du Dir unter Querdenker vorstellst, abzustempeln.
Ich hab gelesen und verstanden und dich deswegen als Querdenker abgestempelt.
Und jetzt hab dich nicht so und steh wenigstens zu deinem verqueren Denken.
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mbone schrieb:
@Silvia Feilner
Ich hab gelesen und verstanden und dich deswegen als Querdenker abgestempelt.
Und jetzt hab dich nicht so und steh wenigstens zu deinem verqueren Denken.
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Julia Lütjohann schrieb:
@Shia Kennst du irgendeinen Querdenker, oder woher nimmst du deine Weisheit? Ich bin Querdenker und stehe seit 2 Jahren auf der Straße, weil der Staat der Meinung war, mir eine experimentelle Impfung aufzwingen zu dürfen. Mal nachlesen im Grundgesetz, inwieweit sich sowas mit einem demokratischen Rechtsstaat verträgt. Inzwischen sollte auch beim Letzten angekommen sein, zu was für krassen Nebenwirkungen dass Zeug geführt hat. Im med. Bereich haben wir 30-40% Krankenstände, weil die Immunsysteme massiv geschädigt sind. Ich kapier nicht, dass hier immer noch auf Leute eingedroschen wird, die das alles vorhergesagt haben, weil sie nächtelang recherchiert haben. Die Info war da, aber man musste sie in der angeblichen Demokratie intensiv suchen, weil alle Wissenschaftler zensiert wurden, die der politischen (pharmalobbyisten) Meinung nicht genehm waren. Und jetzt sag mir nochmal einer wir würden hier in einer Demokratie leben und die bösen Nazi-Querdenker wollen die kaputt machen. Tut mir leid, dass ich das sagen muss, aber ihr wurdet nachhaltig verarscht.
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Julia Lütjohann schrieb:
@mbone Deine angeblich funktionierende Demokratie wird in naher Zukunft erstmal die Wirtschaft kaputt machen, das Land deindustrialisieren, die Energie unbezahlbar machen und eine Bomben-Inflation über uns bringen. Welche Mehrheit hat dieses Szenario nochmal gewählt? Wenn das Krankenversicherungssystem zusammenbricht und das sieht grad schwer danach aus, dann überlegst du dir dein Querdenker-Bashing vielleicht nochmal anders. Dann bezahlt dich niemand mehr. Mal sehen, ob du dann ein bisschen zurückweichen lernst. Früher war Meinungsvielfalt mal ein geschätztes Gut in diesem Land. Und man nannte das Demokratie. Mal drüber nachdenken!
Ich kenne tatsächlich eine Menge Menschen, die nach der Covid-Erkrankung nachhaltig Probleme hatten und haben.
Aber ich kenne niemanden, der nach der Impfung Probleme hatte.
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pt ani schrieb:
@Julia Lütjohann
Ich kenne tatsächlich eine Menge Menschen, die nach der Covid-Erkrankung nachhaltig Probleme hatten und haben.
Aber ich kenne niemanden, der nach der Impfung Probleme hatte.
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Badde schrieb:
@Julia Lütjohann Es wird einfach alles schlimmer und schlimmer. Schon seit Jahren und Jahrzehnten. Es bricht ständig was zusammen. Keiner kann sich mehr was leisten. Kaum noch SUVs auf den Straßen. Nur 30% haben noch Adipositas und an jeder Ecke liegen Leichen und Kranke vom Impfen. Wo soll das noch hinführen....
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Äntz schrieb:
@Julia Lütjohann Sry Frau Lütjohann, bei Ihnen läuft was falsch.. Alles Gute
Herrlich
Es ist ja schon ne ganze Zeit her dass man hier seitenweise diesen verqueren Unsinn lesen durfte
Wenn man dann einige Zeit später mit etwas Abstand wieder solche Posts zu lesen bekommt kann man es irgendwie gar nicht glauben dass es immer noch Leute gibt die so einen hanebüchenen Schwachsinn raushauen..
aber gut...warum auch nicht
auch Zombies sollen leben dürfen....
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mbone schrieb:
@Julia Lütjohann
Herrlich
Es ist ja schon ne ganze Zeit her dass man hier seitenweise diesen verqueren Unsinn lesen durfte
Wenn man dann einige Zeit später mit etwas Abstand wieder solche Posts zu lesen bekommt kann man es irgendwie gar nicht glauben dass es immer noch Leute gibt die so einen hanebüchenen Schwachsinn raushauen..
aber gut...warum auch nicht
auch Zombies sollen leben dürfen....
Wir leben in einer Demokratie mit absoluter Meinungsfreiheit, wer anderes kennen lernen möchte, darf gerne mal nach Russland/Iran gehen und dort mal ein weißes Blatt Papier hochhalten.
Jeder darf seine Meinung äußern, aber es wird einem nicht versprochen keine Widerworte zu erhalten. Denn auch die andere Seite darf sich äußern.
Aber dies wird ja schon persönlich genommen und gleich von Diktatur gesprochen.
Ich bin sehr dankbar in einem Land wie diesem Leben zu dürfen, die die Demokratie und Meinungsvielfalt so groß hält.
Mal drüber nachdenken
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Shia schrieb:
@Julia Lütjohann Ja, ich kenne tatsächlich Querdenker und beziehe meine Weisheit im täglichen Umgang mit ihnen.
Wir leben in einer Demokratie mit absoluter Meinungsfreiheit, wer anderes kennen lernen möchte, darf gerne mal nach Russland/Iran gehen und dort mal ein weißes Blatt Papier hochhalten.
Jeder darf seine Meinung äußern, aber es wird einem nicht versprochen keine Widerworte zu erhalten. Denn auch die andere Seite darf sich äußern.
Aber dies wird ja schon persönlich genommen und gleich von Diktatur gesprochen.
Ich bin sehr dankbar in einem Land wie diesem Leben zu dürfen, die die Demokratie und Meinungsvielfalt so groß hält.
Mal drüber nachdenken
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Problem beschreiben
Silvia Feilner schrieb:
Ich dachte mir fast, dass jetzt wieder irgendein kindischer Vergleich kommt. Ich bin froh, dass es Menschen gibt, die nicht blind alle Regeln befolgen, denn dann wäre es schnell vorbei mit unserer Demokratie, besser gesagt, wir hätten Sie gar nicht.
Ich wundere mich nur, dass auch geimpfte Menschen ständig in Angst leben, denn entweder vertrauen Sie der Impfung nicht, warum haben Sie sich dann impfen lassen oder Sie vertrauen der Impfung, warum haben Sie dann immer noch Angst.
Bedeutet also die Regeln sind noch korrekt und aktuell für Dezember 2022 ?
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Problem beschreiben
ZAR Leipzig schrieb:
--letzte Aktualisierung am 18.11.2022---
Bedeutet also die Regeln sind noch korrekt und aktuell für Dezember 2022 ?
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