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Unsere T...
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p.a. / physio.de
"Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) hat sich gegen die Stimmen des VDB am 11.09.2013 aufgelöst. Auf Antrag des IFK soll sie ab dem 01.02.2014 abgewickelt werden. Wegen der anhaltenden Diskussionen - auch und gerade hier bei physio.de - und der mehr als irreführenden Presseerklärung des Kollegen Esser ist es geboten, zu den Fakten Stellung zu nehmen:
1.) Der VDB ist keinesfalls aus der BHV "herausgeflogen", sondern nach wie vor Mitglied. Die BHV hat nur einen Auflösungsbeschluss gefasst, der dazu führen kann, dass sie ab 01.02.2014 liquidiert wird. Gleichzeitig ist eine Satzungsänderung beschlossen worden, die das Vereinsvermögen dem gemeinnützigen Zweck entzieht und stattdessen die Berufsverbände in der BHV zu Begünstigten ernennt. Da dies ohne die satzungsgemäß erforderliche Einwilligung des Finanzamtes geschehen ist, entfallen die steuerlich begünstigten Zwecke und es droht eine Prüfung des Finanzamts. Auch der Vereinsname ist geändert worden in "Arbeitsgemeinschaft Heilmittel", vermutlich deswegen, weil der neue "Spitzenverband" den Namen BHV weiterführen will.
2.) Die Presseerklärung der fünf Berufsverbände benutzt den Begriff "Spitzenverband" und redet von gestärkten Kompetenzen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Spitzenverbände haben nur Krankenkassen. Jede weitere Aufsplitterung der Mitgliedsverbände führt zu einer Schwächung der Kompetenzen, weil das Sozialgesetzbuch V (SGB V) im § 125 von den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer redet, nicht aber von einem Spitzenverband. Bei jeder Verhandlung über Rahmenempfehlungen beim GKV-Spitzenverband wird nicht die neue BHV alleine verhandeln, sondern sämtliche Spitzenorganisationen für Heilmittelerbringer, zumal ganze Vertragsbereiche (z. B. Podologen) in der BHV gar nicht vertreten sind. Statt einer Stärkung werden wir eine erhebliche Schwächung der Heilmittelberufe fürchten müssen.
Um den VDB zu diskreditieren, wird in der Presseerklärung formuliert, dass dieser "unter anderem medizinische Badebetriebe" vertritt. Hier soll suggeriert werden, dass der VDB in seiner Mitgliedschaft hierauf beschränkt ist. Tatsächlich sind im VDB physiotherapeutische Praxen jeder Größenordnung vertreten und wir sind stolz darauf, auch eine große Zahl von Masseuren vertreten zu können. ZVK und VPT hingegen haben weitaus mehr angestellte Physiotherapeuten unter ihren Mitgliedern als freiberuflich tätige. Merkwürdig ist die Formulierung zu den Rechtsstreiten. Tatsache ist, dass die BHV im Mai 2012 eine Klage gegen den VDB erhoben hat, bevor der VDB im September/Oktober 2012 die BHV auf Einhaltung ihrer eigenen Satzung verklagt hat, bisher mit Erfolg. Das Landgericht Köln hat festgestellt, dass die BHV gegen ihre eigene Satzung verstößt.
3.) Zu Recht wird bei physio.de darauf hingewiesen, dass Hintergrund der Auseinandersetzungen die "Zertifikatsleistungen" und Regelungen gegenüber Fachlehrern und Weiterbildungseinrichtungen sind. Zur Erinnerung: Zunächst wurden von den Krankenkassen bei Zertifikatsausbildungen "Zulassungserweiterungen" ausgesprochen, bevor das Bundessozialgericht festgestellt hat, dass dies unzulässig ist und stattdessen vertragliche Regelungen über die Abrechnung vorlägen. Die damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit der BHV eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, nach der die BHV jährlich 20.000 ? dafür zu zahlen hatte, dass Fachlehrer und Weiterbildungseinrichtungen gelistet werden. Der VDB hat von Anfang an klargemacht, dass er diese Zahlungen nicht mitträgt. Eine auf Zahlung gerichtete Klage der BHV hat das Landgericht Köln seinerzeit abgewiesen. Zur Vermeidung eines Berufungsverfahrens kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich, wonach die BHV einen Grundsatzbeschluss des Inhalts gefasst hat, dass eine Vereinbarung, für die der VDB Kosten tragen sollte, nur mit Zustimmung des VDB zulässig gewesen wäre.
Diese Vereinbarung wurde ? wie auch das Landgericht Köln bestätigt hat ? ein halbes Jahr später bereits gebrochen, als der VDB gezwungen werden sollte, Umlagen zu bezahlen, die die Listenführung durch die Ersatzkassen abgelten sollten. Da die Umlageforderungen mit einer Ausschlussdrohung aus der BHV verbunden wurden, hat der VDB zwei Raten gezahlt, bevor ein weiteres Gericht im Verfahren eines Fachlehrers entschieden hat, dass die Listenführung zu unterlassen ist. Das Landessozialgericht, das Bundesversicherungsamt und das Landgericht Köln haben diese Rechtsauffassung inhaltlich bestätigt. Die Zertifikatsüberwachung, die die BHV mit den Ersatzkassen abgeschlossen hat, ist rechtswidrig, da es für sie keine Ermächtigungsgrundlage gibt. Sie verstößt gegen die Satzung der BHV und den Grundsatzbeschluss zugunsten des VDB. Der VDB steht auf dem Standpunkt, dass eine Zusammenarbeit mit Berufsverbänden, die sich so verhalten, nicht sinnvoll ist. Wir wissen unsere Mitglieder auch außerhalb der BHV gut zu vertreten.
4.) Zum Fortbildungskartell habe ich hier schon einmal geschrieben. Die Stärkung der Freiberufler durch den neuen "Spitzenverband" dient in erster Linie der Verfestigung des Zertifikatssystems. Viel zu umfangreiche und viel zu teure Weiterbildung, die sieben Jahre andauert, ist Voraussetzung für die Abrechnung von Zertifikatsleistungen. Fachlehrer in manueller Therapie brauchen annähernd 15 Jahre, um den Fachlehrerstatus zu erreichen, wenn es nach den Vorgaben der BHV und wahrscheinlich des neuen Spitzenverbandes gehen soll. Dies trägt der VDB inhaltlich nicht mit. Wir sind für eine Straffung der Fachschulausbildung. Das aktuelle Zertifikatssystem als Abrechnungsvoraussetzung wäre damit hinfällig. Seine Fähigkeiten erlangt der Therapeut mit dem Staatsexamen. Das macht den Beruf attraktiver und die Therapeuten kompetenter
Rechtsanwalt Christian Bill, für VDB-Physiotherapieverband"
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