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Dennoch geht der Streit um die Hebammenhonorare in die nächste Runde. Bisher kam die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihren Aufgaben nicht nach: Es sollte eine Überprüfung der Vergütungsansprüche der Hebammenverbände stattfinden. Stattdessen zweifelt die GKV weiterhin die Ergebnisse der IGES-Studie des Bundesgesundheitsministerium (BMG) an. Die GKV stellte nun einen Antrag auf eine Vertagung auf den Januar 2013.
"Es ist uns völlig unverständlich, dass die Zeit zu einer Überprüfung nicht reichen soll", erklärt Verbandspräsidentin des Deutschen Hebammenverband (DHV), Martina Klenk. Schon im August wurden die Unterlagen des Hebammenverbandes der Schiedsstelle vorgelegt. Die Krankenkassen hingegen üben sich in Zurückhaltung und haben bisher keine eigenen Berechnungen vorgelegt.
Der Streit um die Erhöhung der Betriebskostenpauschale ist wenigstens beigelegt. Geburtshäuser, die alle Qualitätsanforderungen erfüllen, werden ab dem 1. Januar 2013 eine Erhöhung von 707 Euro erhalten.
"Wir hatten uns für die Betriebskostenpauschale ein besseres Ergebnis erhofft und sind mit dem Ergebnis deshalb nur bedingt zufrieden", erklärte DHV-Pressereferentin Edith Wolber.
Nun hoffen die Hebammen und ihre Verbände, dass den Vergütungsansprüchen Folge geleistet wird.
AvB/physio.de
HebammenBerufshaftpflichtversicherung
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