Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
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Schnarrenberg des
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Bei soviel guten Nachrichten scheint es verwunderlich, dass nicht viel mehr Betriebe Gesundheitsförderung auf Ihre Fahnen geschrieben haben.
Zahlen (Quelle: Präventionsbericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen – MDS – aus dem Jahr 2002)
1895 Unternehmen hatten gesundheitsfördernde Projekte umgesetzt, eine verschwindende Minderheit von 0,06 Prozent aller rund drei Millionen Unternehmen in Deutschland. Das verarbeitende Gewerbe nimmt den Spitzenplatz der aktiven Betriebe ein, gefolgt von den sonstigen Dienstleistungen, Erziehung/Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen. Am geringsten war das Interesse im Bergbau, in der Land- und Forstwirtschaft, im Kredit- und Versicherungsgewerbe und im Gastgewerbe. Maßnahmen zur „Reduktion körperlicher Belastungen“ standen mit 62,1 Prozent an erster Stelle.
352.961 gesetzlich Krankenversicherte waren in einem primärpräventiven Kurs aktiv. Bei 72,6 Millionen GKV-Versicherten ist das ein Anteil von knapp 0,5 Prozent. Rund 60 Prozent der Kursteilnehmer entschieden sich für Bewegungsangebote, von der Rückenschule bis zum Herz-Kreislauf-Training.
686 Setting-Projekte wurden ins Leben gerufen. Fast die Hälfte der Initiativen bewährte sich in Berufsschulen, mit weitem Abstand folgen Grundschulen und Hauptschulen. Auch das Setting-Modell war ein Bewegungs-Modell, fast 85 Prozent der Projekte hatten Mobilität zum Inhalt.
Die spröden Zahlen zeigen, welches gewaltige Potential da auf seine Aktivierung wartet. Geld ist vorhanden, die Krankenkassen schöpfen noch nicht einmal den gesetzlich vorgesehenen Rahmen aus, wie wir schon gesehen haben. Die kurz vor der Gründung stehende Bundesstiftung Prävention wird weitere 250.000 Euro für vorbeugende Maßnahmen zur Verfügung stellen. Krankenkassenfunktionäre, wie zuletzt der stellvertretende Vorsitzende de BKK-Bundesverbandes, fordern gar eine Aufhebung der gesetzlichen Beschränkungen.
Modellvorhaben
Die §§ 63 bis 65 SGB V bieten den gesetzlichen Krankenkassen ein wenig kreative Gestaltungsmöglichkeiten. Leistungen, die nicht oder noch nicht im Leistungskatalog der GKV verankert sind, können für einen begrenzten Zeitraum, maximal acht Jahre, versuchsweise angeboten werden. Die Modellprojekte müssen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Leistungen, die bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss (Ge-BA) abgelehnt wurden, können nicht Gegenstand eines Modellversuchs sein. Nach Abschluss eines Modellvorhabens kann der Ge-BA über eine Aufnahme in den Leistungskatalog entscheiden. Hippotherapie und die Therapie nach Petö sind ehemalige Modelle, die dem Ge-BA schon seit einiger Zeit zur Bewertung vorliegen. Das bekannteste Modellvorhaben ist der große Akupunktur-Versuch, an dem eine ganze Reihe von Krankenkassen beteiligt ist.
Leistungen aller Bereiche können zu einem Modell avancieren, also auch Präventionsprojekte. Bisher sind es überwiegend Maßnahmen der tertiären Prävention, die den Modellstatus erlangt haben, beispielsweise für Asthma-Kinder, Schlaganfall-Patienten und für alte Menschen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. Die BKK Hoesch in Dortmund hat gerade ein primärpräventives Setting-Modell abgeschlossen. Arbeitslose sollten durch gesundheitsfördernde Angebote lernen ihr Leben aktiv zu gestalten. Durch „BKK Job fit“ konnten sich die Betroffenen auf vielfältige Weise auf neue Aufgabenfelder vorbereiten.
Entwickeln Sie ein schlüssiges Präventionskonzept und bieten Sie es den Krankenkassen als Modell an. Die Zeiten sind günstig, Prävention ist in aller Munde und der Konkurrenz-, wenn nicht gar Überlebenskampf der Kassen groß. § 64 SGB V lässt einzel- oder gruppenvertragliche Regelungen mit allen Leistungserbringern ausdrücklich zu: „Die Krankenkassen und ihre Verbände können mit den in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern Vereinbarungen über die Durchführung von Modellvorhaben …..schließen.“ Die eine oder andere Fachhochschule könnte die wissenschaftliche Begleitung vermitteln. Die Zusammenarbeit der praktischen mit der akademischen Physiotherapie wäre ein zusätzliches Modell.
Bonus, eine Sonderform des Modellvorhabens und für Physiotherapeuten gleich doppelt interessant. Am nächsten Samstag mehr dazu.
Peter Appuhn
physio.de
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