Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
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„Schwerste Konstruktionsfehler“, wirft die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Annette Widmann-Mauz, der Regierung vor. Zu Lasteseln der Nation würden die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung mutieren, denn sie sollten die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Gesundheitsförderung alleine finanzieren, empörte sich die CDU-Abgeordnete. Sekundär- und Tertiärprävention fehlten weitgehend im Gesetz. Die vorgesehenen Finanzmittel kämen nur der primären Prävention zugute. Sie fürchtet, wichtige Rehabilitationsmaßnahmen könnten in Zukunft nicht mehr finanziert werden, da die Sozialversicherungsträger die dafür vorgesehenen Gelder zugunsten der Primärprävention umschichten müssten. Auch Experten und Sachverständige lehnten die geplanten gesetzlichen Regelungen ab, bemerkte Widmann-Mauz, Krankenkassen, Arbeitgeber und Gewerkschaften, sie alle sähen Fehlfinanzierungen und zuviel Bürokratie. Ärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung beklagten, dass ärztlicher Sachverstand im Gesetz kaum gefragt sei.
Die Ärzteschaft würde übersehen, dass Prävention nicht allein eine ärztliche Aufgabe sei, verteidigt Birgitt Bender, die Sprecherin der GRÜNEN, das Gesetz. Alle Leistungsgerbringer seien gefragt, vor allen Dingen aber die Bürger. Helga Kühn-Mengel, die Patientenbeauftragte und SPD-Abgeordnete, sorgt sich um die gesundheitlichen Probleme des „unteren Fünftels“ der Bevölkerung. Arme seien kränker als die reicheren Schichten, sie müssten in gesundheitsfördernde Maßnahmen eingebunden werden, dabei könne das Gesetz helfen.
Auf drei Ebenen soll Prävention zukünftig angesiedelt werden:
1. Die einzelnen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung kümmern sich um die individuelle Primärprävention. 100 Millionen Euro müssen sie für diese Aufgabe aufbringen.
2. Die Bundesländer entwickeln Projekte für die Gesundheitsförderung in „Lebenswelten“ - Kindergärten, Schulen, Betrieben, Senioreneinrichtungen, Sportvereinen. Auch dafür werden 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
3. Eine Bundesstiftung wird von allen vier Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfall-, und Pflegeversicherung) getragen. Die Stiftung soll Präventionsziele formulieren, Aufklärungskampagnen und Modellprojekte durchführen. Mit 50 Millionen Euro muss sie auskommen.
Ulla Schmidt, die Bundesgesundheitsministerin, nimmt die geballte Kritik an ihrem Gesetz mit dem strahlenden Lächeln eines ausgebufften Politprofis gelassen hin. Gegenüber physio.de erklärte sie gestern, besonders die ablehnende Haltung der Krankenkassen sei zu erwarten gewesen, es hätte sie gewundert, wenn von dieser Seite keine Kritik geäußert worden wäre. Statt sich auf vermeintlichen Erfolgen auszuruhen, sollten die Kassen sich aber endlich bemühen, Präventionsangebote für sozial Benachteiligte anzubieten statt sich nicht nur um die Mittelschicht zu kümmern.
Während drinnen die Volksvertreter noch über den richtigen Weg zu einer gesundheitsfördernden Gesellschaft streiten, hat draußen das Volk selbst den Ball längst aufgefangen. Rund um das Reichtagsgebäude rennen, walken und hüpfen sie fröhlich in der warmen Frühlingssonne, radeln durch den Tiergarten oder geben sich eifrig gymnastischen Übungen hin. Ein erstes Präventionsopfer gibt es allerdings auch schon zu beklagen. Das ordentlich am Reichstag befestigte Fahrrad des grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele wurde am Dienstag von einem bewegungsfreudigen Bürger gestohlen.
Der lange Lauf zum Präventionsgesetz, er ist noch nicht zu Ende. Nun muss der Bundesrat sein Votum abgeben. In ihrer Sitzung am 27. Mai werden die Ländervertreter das Gesetzeswerk vermutlich ablehnen. Die geplante Bundesstiftung sei nicht mit der Forderung der Länder zu vereinen „einfache und transparente Organisationsstrukturen zu schaffen und den bürokratischen Aufwand zu verringern“, so das Ergebnis der ersten Bundesratslesung. Sein endgültiges Gesicht wird das Gesetz wohl erst im Vermittlungsausschuss präsentieren.
Das Präventionsgesetz in der Infothek
Peter Appuhn
physio.de
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