WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Neben Bobath und Vojta, den etablierten Behandlungskonzepten für Kinder mit einer Cerebralparese, gibt es eine Vielzahl von Methoden und Sichtweisen, die sich mit den komplexen Störungsbildern beschäftigen. Die konduktive Förderung nach Petö ist eine von ihnen. Ende der vierziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts entwickelte der ungarische Arzt Andras Petö in Budapest sein Therapiekonzept. Übrigens fast zeitgleich kam Berta Bobath in London den Wirkungen reflexhemmender Positionen auf die Schliche und ging die ersten Schritte zum heutigen Bobath-Konzept. Petö legte von Anfang an Wert darauf, die Entwicklung des hirngeschädigten Kindes als einen umfassenden Lernprozess zu definieren. Speziell ausgebildete „Konduktoren", die eine Mischung aus Erziehern und medizinisch gebildeten Therapeuten sind, begleiten das Kind bei allen seinen Alltagsaktivitäten. Bei uns wurde Petö lange Zeit eher in die rein pädagogische Ecke gestellt, eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen gab es daher nicht. Ab dem Jahr 2000, inzwischen wurden in Deutschland fast 2000 Kinder nach dem Konzept behandelt, bekamen einzelne Eltern, die auf Kostenübernahme geklagt hatten, Recht. Im vergangenen Jahr dann wurde eine vom Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) in Auftrag gegebene Studie abgeschlossen. Die Wissenschaftler um Professor Hubertus von Voss vom Kinderzentrum in München kamen zu dem Ergebnis, dass es sich um ein motorisch determiniertes Behandlungskonzept handele. Der VdAK forderte deshalb den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen auf, über eine Aufnahme von Petö in den Heilmittelkatalog zu entscheiden. Nach einem umfangreichen Anhörungsprozess berät der Ausschuss zur Zeit, ob das Konzept Eingang in den Katalog finden soll. Hippotherapie steht übrigens auch auf der Aufnahmeliste.
Einstweilen hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gerade die Kostenübernahme einer Behandlungsserie nach Petö bei einem CP-Kind abgelehnt (Aktenzeichen: B 1 KR 19/02 R). Zwar erkannte das Gericht an, dass die Therapie „trotz ihrer vorwiegend pädagogischen Ausrichtung" eine medizinische Behandlung sei und „damit zum Versicherungsgegenstand der Krankenversicherung" gehöre, aber zahlen dürften die gesetzlichen Kassen nicht, da der Bundessauschuss „ihren therapeutischen Nutzen (noch) nicht anerkannt hat". Für die Eltern des Kindes ist das gerade ergangene Urteil sicher bitter, hätte doch eine spätere Klage wohl ein anderes Ergebnis gebracht.
Das Sozialgericht in Magdeburg hatte in einem ähnlichen Fall anders entschieden. Es erkannte die Leistungspflicht der Krankenkasse an und urteilte, eine Kostenübernahme dürfe nicht allein deshalb verweigert werden, weil die Leistung nicht Bestandteil des Heilmittelkataloges sei. Es müsse in jedem einzelnen Fall eine Ermessensentscheidung getroffen werden. Auch das Verwaltungsgericht Göttingen verdonnerte den Kostenträger, in diesem Fall unter Berufung auf die Münchener Studie, zur Zahlung der Behandlungskosten.
In der Vergangenheit hatten wir hier mehrmals zu dem Thema berichtet. Klicken Sie auf diese Links, wenn Sie die Beiträge lesen möchten:
News vom 26.09.01
News vom 30.07.02
News vom 02.08.02
Peter Appuhn
physio.de
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