Wir suchen für unsere Praxis im
Zentrum von Mönchengladbach zum
nächstmöglichen Termin eine(n)
neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
erwiesene Geschicktheit besteht die
Möglichkeit um als Praxisleiter
von unserem Team von 9 Leute
eingestellt zu werden.
Zentrum von Mönchengladbach zum
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neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
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Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nicht die Verantwortung dafür, ob ein Patient eine ärztlich verordnete Leistung auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Für notwendige Nebenleistungen müsse der Versicherte selbst aufkommen, so das Bundessozialgericht (BSG) in einem gerade ergangenen Urteil.
Eine an einer chronischen Polyarthritis leidende Frau kann sich nicht selbst aus- und anziehen. Ihr Arzt verordnete Bewegungsbäder und Unterwassermassagen. Vor und nach den Behandlungen bräuchte sie ungefähr 45 Minuten Hilfe zum aus- und anziehen, nur dann könne sie die Therapien wahrnehmen. Von ihrer Krankenkasse wollte sie deshalb diese Leistung ersetzt bekommen. Die Kasse lehnte ab, und die Frau klagte sich durch die Instanzen.
Das BSG entschied nun, dass die Krankenkassen nur für die Behandlung zuständig seien, nicht aber für zusätzliche Leistungen wie z.B. den Weg zum Arzt oder einen Gebärdendolmetscher bei Taubstummen. Im Einzelfall könnte die Pflegeversicherung für solche Leistungen aufkommen.
Aktenzeichen: B1 KR 23/01 R
Peter Appuhn
physio.de
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