Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nicht die Verantwortung dafür, ob ein Patient eine ärztlich verordnete Leistung auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Für notwendige Nebenleistungen müsse der Versicherte selbst aufkommen, so das Bundessozialgericht (BSG) in einem gerade ergangenen Urteil.
Eine an einer chronischen Polyarthritis leidende Frau kann sich nicht selbst aus- und anziehen. Ihr Arzt verordnete Bewegungsbäder und Unterwassermassagen. Vor und nach den Behandlungen bräuchte sie ungefähr 45 Minuten Hilfe zum aus- und anziehen, nur dann könne sie die Therapien wahrnehmen. Von ihrer Krankenkasse wollte sie deshalb diese Leistung ersetzt bekommen. Die Kasse lehnte ab, und die Frau klagte sich durch die Instanzen.
Das BSG entschied nun, dass die Krankenkassen nur für die Behandlung zuständig seien, nicht aber für zusätzliche Leistungen wie z.B. den Weg zum Arzt oder einen Gebärdendolmetscher bei Taubstummen. Im Einzelfall könnte die Pflegeversicherung für solche Leistungen aufkommen.
Aktenzeichen: B1 KR 23/01 R
Peter Appuhn
physio.de
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