ID: 1200_000396
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
sind, untergebracht werden.
Für unsere Arbeitstherapie am
Standort Hadamar suchen wir Dich,
im Rahmen einer
Krankheitsvertre-tung zunächst
befristet für 2 Jahre, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgaben
• Versorg...
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
sind, untergebracht werden.
Für unsere Arbeitstherapie am
Standort Hadamar suchen wir Dich,
im Rahmen einer
Krankheitsvertre-tung zunächst
befristet für 2 Jahre, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgaben
• Versorg...
Eine klinische Linguistin hatte bei der AOK Baden-Württemberg die Zulassung als selbständige Sprachtherapeutin beantragt. Die Kasse lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass sie nicht über die Anforderungen verfüge, die an eine Zulassung zur Abgabe von Sprachtherapie geknüpft seien. Ihr Fachgebiet umfasse, anders als bei der Logopädie, nur einen Teilbereich der Sprachtherapie, nämlich die Behandlung von neurologisch bedingten Fehlfunktionen.
Das Gericht verweist in der Urteilbegründung darauf, dass die umfassenden Tätigkeitsbilder der Logopäden zwar Leitbild der Zulassungsregelung des § 124 SGB V gewesen seien, eine Beschränkung hierauf fände sich aber weder in dieser Vorschrift noch in anderen gesetzlichen Regelungen. Es hält eine Beschränkung sogar für verfassungsrechtlich bedenklich, da es die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit verletze. Es sei nicht gerechtfertigt, Heilmittelerbringern, die wie im vorliegenden Fall nur einen Teilbereich der Sprachtherapie abdecken, die Zulassung zu versagen. Die Versorgung der Versicherten sei dadurch nicht gefährdet, im Gegenteil, es dürfte durch die Spezialisierung sogar eine Verbesserung der Versorgung eintreten.
Aktenzeichen des Bundessozialgerichts: B 3 KR 13/00 R
Peter Appuhn
physio.de
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