Wir suchen eine/n motivierte/n
Physiotherapeut*in , die/der in
Berlin-Köpenick ab Februar 2025
arbeiten und wohnen möchte.
Neben einer hellen, ruhigen
2-Zimmer Wohnung mit großer
Dachterrasse, erwarten Dich moderne
Praxisräume, ein gestandenes, gut
qualifiziertes und freundliches
Team, sowie eine gute Bezahlung und
flexible Arbeitszeiten.
Auch Berufsanfänger*innen sind
bei uns herzlich willkommen und
werden bei Fortbildungen finanziell
unterstützt.
Schickt Eure Bewerbung gerne an
a...
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Der ZVK hatte sich Ende der 80er Jahre mit der AOK für das Saarland nicht auf eine neue Honorarvereinbarung einigen können. Daraufhin forderte der Verband seine Mitglieder auf, die Kassenversorgung zu verweigern und nur noch gegen Privatrechnung zu behandeln. Dagegen zog die AOK vor Gericht und meinte, der alte, ausgelaufene Versorgungsvertrag wirke nach.
Im Juni hatte das BSG entschieden, dass Ärzten kein Recht auf Streik oder Boykott zusteht. Doch die Krankengymnasten seien nicht direkt in das gesetzliche Versorgungssystem eingebunden, betonte nun das BSG. Es sei legitim, wenn sich solche Berufsgruppen in Verbänden zusammenschlössen, um nicht einseitig den Honorarvorstellungen der Krankenkassen ausgeliefert zu sein. Auch wirkten die zwischen Kassen und Verbänden geschlossenen Verträge nicht über die vereinbarte Frist hinaus fort.
Nach zwei weiteren Urteilen können die Fachverbände umgekehrt aber auch kein Versorgungsmonopol beanspruchen. Vielmehr dürften die Kassen parallel beispielsweise Verträge auch mit den Apotheken abschließen, im konkreten Fall über die Abgabe orthopädischer Hilfsmittel. (AZ: B 3 KR 17/00 R)
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