Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
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Der ZVK hatte sich Ende der 80er Jahre mit der AOK für das Saarland nicht auf eine neue Honorarvereinbarung einigen können. Daraufhin forderte der Verband seine Mitglieder auf, die Kassenversorgung zu verweigern und nur noch gegen Privatrechnung zu behandeln. Dagegen zog die AOK vor Gericht und meinte, der alte, ausgelaufene Versorgungsvertrag wirke nach.
Im Juni hatte das BSG entschieden, dass Ärzten kein Recht auf Streik oder Boykott zusteht. Doch die Krankengymnasten seien nicht direkt in das gesetzliche Versorgungssystem eingebunden, betonte nun das BSG. Es sei legitim, wenn sich solche Berufsgruppen in Verbänden zusammenschlössen, um nicht einseitig den Honorarvorstellungen der Krankenkassen ausgeliefert zu sein. Auch wirkten die zwischen Kassen und Verbänden geschlossenen Verträge nicht über die vereinbarte Frist hinaus fort.
Nach zwei weiteren Urteilen können die Fachverbände umgekehrt aber auch kein Versorgungsmonopol beanspruchen. Vielmehr dürften die Kassen parallel beispielsweise Verträge auch mit den Apotheken abschließen, im konkreten Fall über die Abgabe orthopädischer Hilfsmittel. (AZ: B 3 KR 17/00 R)
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