Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Hier die Rechengrößen im Einzelnen:
- Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung: Westen: 5.200 Euro/Monat (2004: 5.150 Euro). Osten: 4.400 Euro/Monat (2004: 4.350 Euro)
Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den maximalen Wert, der zur Berechnung der Rentenversicherung herangezogen wird. Darüber hinaus gehende Einkünfte sind beitragsfrei.
- Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung: Westen und Osten: 3.525 Euro/Monat (2004: 3.487,50 Euro).
- Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer in der Kranken- und Pflegeversicherung: Westen und Osten: 46.800 Euro/Jahr (2004: 46.350 Euro) oder 3.900 Euro/ Monat (2004: 3.862,50 Euro), das sind 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Wer mehr verdient, kann sich in einer privaten Krankenkasse versichern.
- Bezugsgröße in der Sozialversicherung: Keine Veränderung, die Werte aus 2004 gelten weiter: Westen: 2.415 Euro/Monat. Osten: 2.030 Euro/ Monat.
Die Bezugsgröße bezeichnet beispielsweise die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist auch die Grundlage für die Beitragsfestsetzung für pflichtversicherte Selbstständige in der Rentenversicherung, z.B. Physio- und Ergotherapeuten. Wer geringere Einnahmen hat, muss dies nachweisen.
Da wir gerade schon dabei sind, uns im Zahlendschungel zu bewegen, gibt es noch eine Zugabe. Das Bundesgesundheitsministerium hat in den vergangenen Tagen die Grundlohnsummenentwicklung veröffentlicht. Damit ist die Veränderung der beitragspflichtigen Gehälter der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gemeint. Zur Berechnung wurden die Zahlen aus dem zweiten Halbjahr 2003 und dem ersten Halbjahr 2004 zugrunde gelegt. Im Osten rutschten die Grundlöhne mit -0,60 Prozent ins Minus, im Westen gab es eine geringe Steigerung um 0,56 Prozent. Der Durchschnittswert beträgt demnach 0,38 Prozent. Nur auf der Grundlage dieser Marke können im nächsten Jahr Preisvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern geschlossen werden. Die Luft für Preiserhöhungen für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer ist also mehr als dünn. In diesem Jahr lag der Wert mit 0,17 Prozent allerdings noch niedriger.
Peter Appuhn
physio.de
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