Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die „Sicherheit und den Gesundheitsschutz“ von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz. Die bisherige Verordnung von 1975 ist ein Ausbund wirtschaftsfeindlicher Erbsenzählerei. Raumgrößen- und höhen, Anzahl von Toiletten, Beschaffenheit von Decken, Böden und Wänden, Türbreiten- und höhen; Ausgestaltung von Pausenräumen, Zugluft, Art der Beleuchtung, Sichtverbindungen, Raumtemperatur, Art der Fensterflügel, Kleiderablagen, bis hin zur Atemluftmenge, nichts bleibt ungeregelt. Für manche Berufsgruppen steigern sich die Vorschriften ins Groteske, schreiben doch andere Rechtsverordnungen und Bestimmungen völlig gegensätzliches vor. Physiotherapeuten können in den Chor mit einstimmen, ob Toiletten oder Raumhöhen und –größen, die Zulassungsbestimmungen der Krankenkassen zeigen geringere Anforderungen.
Die mit ministeriellem Segen gerade beschlossene Novellierung der Arbeitsstättenverordnung gibt nur noch „Grundpflichten“ vor, detaillierte Zahlenangaben entfallen. So heißt es beispielsweise bei Raumhöhe und Grundfläche, sie müssten so bemessen sein, „dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können“. Toilettenräume müssen entweder für Frauen und Männer getrennt sein, „oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen“. Das will wohl heißen, Frauen und Männer sollen Gelegenheit bekommen, die Örtlichkeiten nacheinander zu benutzen. Auch eine ausschließliche Nutzung der Toilette durch Betriebsangehörige ist nicht mehr vorgeschrieben. Im Klartext bedeutet das, für Physiotherapie-Praxen ist in Zukunft ein Toilettenraum ausreichend. Nur wer BG-Patienten behandelt, braucht weiterhin die Stereo-Ausführung. Gestrichen wurde übrigens auch das bisherige Verlangen nach einem Raum für „körperliche Ausgleichsübungen“.
Um Streitigkeiten über die Definition von „Sicherheit“, „Gesundheit“ und „Wohlbefinden“ zu schlichten, wird ein pluralistisch besetzter Ausschuss aus Arbeitgebern und –nehmern, Wissenschaftlern und Behördenvertretern gebildet. Der Ausschuss soll „bedarfsgerecht praxisorientierte Regeln“ für die einzelnen Berufgruppen und Branchen finden. Man kann nur hoffen, dass so nicht durch die Hintertür neue bürokratische Strukturen geschaffen werden.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten