Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
Teil unseres Teams werden möchten
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Bürokratieabbau - jede Regierung wirbt mit diesem Vorhaben und schafft doch immer nur neue Bürokratie.
Umso löblicher ist die gestern gefällte Entscheidung des Bundeskabinetts, Existenzgründern und Kleinunternehmern das Leben leichter zu machen.
Schon vor Wochen haben die Minister Eichel und Clement entsprechende Pläne bekannt gegeben (wir berichteten hier darüber), nun ist der Weg zum Gesetzgebungsverfahren frei.
Existenzgründer und Unternehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können pauschal die Hälfte ihrer Betriebseinnahmen als Ausgaben abziehen. Sie müssen keine Buchführung erstellen, lediglich die Einnahmen und Entnahmen müssen aufgezeichnet werden.
Diese Regelung gilt für Betriebe, deren Umsätze im Jahr der Gründung unter 17.500 Euro lagen, für bereits bestehende Unternehmen ist das Vorjahr maßgebend. Im laufenden Jahr müssen die Einnahmen unter 50.000 Euro liegen. Wer gleichzeitig angestellt tätig ist, darf mit seinem Gesamteinkommen - aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit - nicht über 35.000 Euro liegen (70.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren).
Wenn die Europäische Union zustimmt, wird die Umsatzgrenze ab 2004 auf 35.000 Euro angehoben.
Wer als ehemaliger Arbeitsloser Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschüsse erhält (z.B. Gründung einer „Ich-AG") darf sogar Gesamteinkünfte bis 50.000 Euro ( Zusammenveranlagung: 100.000 Euro) haben. Die Vorjahreseinkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit dürfen nicht über 35.000 Euro (Zusammenveranlagung 70.000 Euro) liegen.
Nach Verabschiedung durch den Bundestag und Bundesrat wird das „Kleinunternehmerförderungsgesetz" (KFG) rückwirkend zum 1.Januar 2003 in Kraft treten.
Selbstständige, die wenig Betriebsausgaben haben, z.B. Freie Mitarbeiter, werden durch das neue Gesetz deutlich entlastet werden.
Peter Appuhn
physio.de
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