Goldene Hände gesucht!
Wir suchen zum nächstmöglichen
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Physiotherapeuten in VZ als
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UrbanSportsclub A...
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Dreimal hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) versucht, seine restriktive Richtlinie durchzusetzen. Wäre sie Realität geworden, hätten viele Betroffene bis zu 400 Euro im Monat selbst aufbringen müssen, um sich ausreichend ernähren zu können. Ulla Schmidt machte sich mit ihrer ablehnenden Haltung zum Anwalt der Patienten. Die jetzt wirksam werdende ministerielle „Eratzvornahme“ hat die einschränkenden Regelungen der G-BA-Richtlinie entfernt.
Medizinisch notwendige Sonden- und Trinknahrung kann auch bei eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung verordnet werden und nicht nur dann, wenn die Nahrungsaufnahme unmöglich ist, wie der G-BA es geregelt haben wollte. Künstliche Ernährung darf mit anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation kombiniert werden. Der G-BA wollte diese Möglichkeit ausschließen. Außerdem sichergestellt ist nun, dass Menschen mit bestimmten Stoffwechselstörungen diätetische Spezialprodukte als Kassenleistung erhalten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nicht bereit, sich mit der patientenfreundlichen Regelung zu arrangieren und will Klage beim Sozialgericht gegen die Sondennahrungsrichtlinie einreichen. Sie sei nicht nur ungerechtfertigt sondern greife rechtswidrig in die der gemeinsamen Selbstverwaltung vom Gesetzgeber übertragene Gestaltungsverantwortung ein, erklärte der Ausschussvorsitzende Rainer Hess. Die nicht stimmberechtigten Patientenvertreter im G-BA befürworten dagegen die neue Richtlinie, sie haben sich gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung ausgesprochen.
Peter Appuhn
physio.de
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