Dein Herz schlägt für die
Neurophysiotherapie? Willkommen bei
uns!
Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
Neurophysiotherapie? Willkommen bei
uns!
Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
Das Bundesgesundheitsministerium schwieg damals zu den patientenfreundlichen Entscheidungen von Bundesausschuss und Krankenkassen. Doch die Beamten haben nicht geschlafen, wie böswillige Beobachter vielleicht meinen könnten. Sie haben intensiv gefeilt und formuliert. So einfach wie der G-BA und manche Kassen sich das vorstellen, wollten die Ministerialen die Regelung nämlich nicht stehen lassen. „Kein jährlicher Nachweis mehr erforderlich“, heißt es zwar in einer gerade veröffentlichten Ministeriumsmitteilung. Insbesondere für Pflegebedürftige der Stufe 2 und 3 gelte die Erleichterung, schreiben die Beamten. Wer sich als chronisch kranker Mensch im Dezember über den Wegfall wenigstens eines bürokratischen Verfahrens freute, wird sich jetzt kräftig die Augen reiben. „Die Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen“, schränkt die Verlautbarung ein. Die Deutungsmacht, die besitzen die Kassen, denn da sitzen sie, die wahren Experten.
Laut Definition der Chroniker-Richtlinie gilt als „schwerwiegend chronisch krank“, wer wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal im Quartal seinen Arzt konsultiert hat und eines dieser Kriterien erfüllt: Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 oder einen Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 60 Prozent. Chronisch krank sind auch Patienten, die eine kontinuierliche medizinische Versorgung brauchen, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den Dauerkrankheiten zählen beispielsweise Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder die koronare Herzkrankheit.
Seine Bedeutung erlangt der Chronikerstatus bei der Zuzahlungsregelung. Nur ein statt üblicher zwei Prozent müssen chronisch kranke Menschen von ihrem Einkommen für Praxisgebühren und Zuzahlungen aufbringen.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten