Wir suchen empathische, fröhliche
und engagierte Kollegin bzw.
Kollege
Unsere heilenden Hände sind unser
Kapital.
Wir sind ein kleines, herzliches
Team in Berlin Steglitz und suchen
genauso eine tolle Kollegin bzw.
Kollege
Wir identifizieren uns mit unsem
Beruf und arbeiten gern am
Patienten und stehen für Fairness,
Spaß, Gleichberechtiung und guten
Miteinander.
Jeder ist bei uns willkommen egal
, welchem Alter.
Verlässlichkeit geben wir und ist
uns wichtig und wünschen wir uns
von...
und engagierte Kollegin bzw.
Kollege
Unsere heilenden Hände sind unser
Kapital.
Wir sind ein kleines, herzliches
Team in Berlin Steglitz und suchen
genauso eine tolle Kollegin bzw.
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Wir identifizieren uns mit unsem
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Jeder ist bei uns willkommen egal
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Eine 89-jährige sehbehinderte und zeitweise verwirrte Heimbewohnerin wurde nach der Mittagsruhe vor ihrem Bett liegend aufgefunden. Bei dem Sturz erlitt sie eine Oberschenkelfraktur. Sie musste stationär und später ambulant behandelt werden. Die Krankenkasse der alten Dame, die AOK Berlin, wollte sich von dem Altenheim die Behandlungskosten ersetzen lassen. Der Unfall sei auf eine Pflichtverletzung des Heimes zurückzuführen, argumentierte die Kasse. Man hätte versäumt die AOK-Versicherte im Bett zu fixieren und ihr Hüftprotektoren anzuziehen, zumal die Bewohnerin in der Vergangenheit schon häufiger stürzte und sich dabei verletzte. Das zuerst angerufene Landgericht gab der klagenden Krankenkasse Recht. In der zweiten Instanz verlor die AOK. Das Kammergericht ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision vor dem Bundesgericht zu.
Heimträger hätten zwar „Obhutspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihr anvertrauten Heimbewohner“, jedoch müsse dies „mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar“ sein, urteilte der BGH, „Maßstab müssen das Erforderliche und das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal Zumutbare sein“. Insbesondere müssten Heime darauf achten, dass die Menschenwürde nicht verletzt und das Recht auf Selbstständigkeit beachtet werde.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe ist erfreut über das Urteil aus Karlsruhe. Jetzt könne verhindert werden, dass Pflegeeinrichtungen „bewegungseinschränkende Maßnahmen“ bei den ihnen Anvertrauten vornehmen, heißt es in einer Erklärung des Vereins. Durch Fixierungen würde nicht nur das Recht auf Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sie würden auch das Risiko zu stürzen eher erhöhen.
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt die BGH-Entscheidung. Er sieht die Freiheitsrechte der Pflegebedürftigen gestärkt. Durch Bewegungstraining könnten Stürze vermieden werden, erklärt der SoVD und fordert die Krankenkassen auf Präventionsprogramme zu finanzieren.
Der AOK-Bundesverband hat den Ball bereits aufgefangen. Man wolle jetzt verstärkt versuchen, präventive Bewegungsprogramme anzubieten, um so die Sturzgefahr in den Heimen zu verringern, kommentiert der Kassenverband die gescheiterte Klage seines Berliner Ablegers.
Peter Appuhn
physio.de
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