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Neurophysiotherapie? Willkommen bei
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Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
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Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
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"Akupunktur und andere bewährte Naturheilverfahren gehören zu den Leistungen, die neben der Schulmedizin notwendig sind und gleichberechtigt angeboten werden müssen", betonte Huber. "Es ist erfreulich, wenn der öffentliche Protest gegen die Ausgrenzung bewährter Therapierichtungen wie Akupunktur, Homöopathie und Pflanzenheilkunde eine positive Wirkung zeigt."
Der Ausschuss werde die reale Praxis der Akupunkturanwendung nicht ignorieren, versicherte der Bundesausschussvorsitzende, Staatssekretär a.D. Karl Jung, jetzt am 21.9. in einer Antwort an Huber. Ein "generelles Verbot" sei nicht geplant. Das Gremium aus 21 Ärztefunktionären, Kassenvertretern und Gesundheitspolitikern entscheidet darüber, welche Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören und was die Krankenkassen bezahlen dürfen.
Wörtlich heißt es in dem Brief von Jung an Huber: "Der Bundesausschuss wird über die Bewertung der Akupunktur demnächst auf der Grundlage des wissenschaftlichen Erkenntnismaterials und auch in Kenntnis der aktuellen Situation zur tatsächlichen Anwendung dieser Methode in Deutschland eine sachgerechte Entscheidung treffen und bekannt geben."
Jung wies darauf hin, dass die besonderen Therapierichtungen (zu denen Akupunktur, Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie gehören) ausdrücklich im Fünften Sozialgesetzbuch aufgeführt sind. Dort heißt es in § 2, Abs. 1 zu den gesetzlichen Kassenleistungen: "Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen."
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