• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
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Fünf Urteile sind bereits ergangen, in allen Fällen siegten die austrittswilligen Mitglieder. Auch das jüngste Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.07. sieht es unmissverständlich. Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der Dauer der Kassenmitgliedschaft. Entsteht durch Fusion zweier Kassen eine neue Krankenkasse müsse diese die Pflichten der bisherigen Kassen übernehmen. Zudem dürfe der Zusammenschluss die Versicherten nicht schlechter stellen als die Mitglieder anderer Krankenkassen.
Da die BKK Taunus sich durch die bisher ergangenen Urteile nicht zu einer grundsätzlichen Änderung ihres offensichtlich unrechtmäßigen Verhaltens bewegen lässt, muss weiter jeder Fall einzeln verhandelt werden. Den überlasteten Sozialgerichten bleibt denn auch nichts anderes übrig als das immer gleiche Problem 1.500-mal aufs Neue zu bearbeiten. Nur ein baldiger Revisionstermin vor dem Bundessozialgericht könnte diesem unsinnigen Spiel ein Ende bereiten. Denn erst ein Grundsatzurteil aus Kassel könnte die renitente Krankenkasse zwingen, alle grollenden Mitglieder zu entlassen.
Inzwischen versucht die Kasse auf einem neuen Feld von sich reden zu machen. Sie hat sich ein Bonusprogramm ausgedacht und preist es vollmundig als „ein völlig neues, innovatives Produkt an, das es in dieser Form bei anderen Kassen nicht gibt". Wer Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann oder etwas für „die eigene Weiterbildung im Bereich Gesundheit“ tut, kann Punkte sammeln. Soweit so auch bei anderen Krankenkassen üblich. Aber was können Taunusmitglieder anfangen mit ihren Bonuspunkten? Und da wird es wahrlich „innovativ“: „Zum Beispiel werden erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Reiseimpfungen, Zahnversiegelungen, Massagen und Fango bezuschusst – alles Leistungen, die normalerweise nicht im Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind.“ Wir haben die BKK Taunus gefragt, ob sie das mit den nicht im Leistungskatalog enthaltenen Massagen und Fango ernst meine. Trotzig versuchte mir die Sprecherin gelindes Unwissen aufzudrängen. Ein Informationsblatt, das uns kurz darauf ins Büro flatterte, ergänzt das wunderliche Kassenangebot. 90 Punkte muss der Sammler einsetzen, um von der Krankenkasse 90 Euro für sechs Massagen zu bekommen. Wer seinem Kreuz zusätzlich sechs Wärmetherapien (Fango oder Rotlicht) für 70 Euro angedeihen lassen möchte, muss dafür noch einmal 70 Punkte zusammenkratzen.
Peter Appuhn
physio.de
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