- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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75 Prozent aller deutschen Männer und etwa 40 Prozent der Frauen leiden an „Wirbelsäulenbeschwerden". Nicht wenige von ihnen verdanken ihren schmerzenden Rücken der einseitigen Belastung eines langen Berufslebens. Doch weil so viele von dem Übel betroffen sind, tun sich die Gerichte in schöner Regelmäßigkeit schwer, eine Berufskrankheit wegen Rückenbeschwerden anzuerkennen.
Das Landgericht Brandenburg in Potsdam hat gerade wieder die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen. Wegen der Fülle der Betroffenen, müsse schon ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung und Erkrankung belegt werden, bemerkten die Richter. Für eine Anerkennung sei ursächlich nachzuweisen, dass zwischen dem langjährigen Heben, Tragen oder anderen rückenbelastenden Tätigkeiten eine Beziehung hergestellt werden könne. Es müsse eindeutig ausgeschlossen werden, dass etwa degenerative Veränderungen oder eine anlagebedingte Erkrankung vorliege. „Die bloße Möglichkeit, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen schädigender Einwirkung und Erkrankung bestehe, reicht nicht aus", urteilte das brandenburgische Gericht.
Bei dieser Definition erscheint es fast unmöglich, wirklich hieb- und stichfest eine Verbindung zwischen Arbeit und Erkrankung herzustellen. Dies wird auch durch die dürren Zahlen belegt. Von 10.000 Anträgen, die jährlich die Berufsgenossenschaften erreichen, werden gerade einmal 500 positiv beschieden.
Aktenzeichen des Landessozialgerichts Brandenburg (Urteil vom 28.07.03): L7 U 12/02
Peter Appuhn
physio.de
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