Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
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WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
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ganzheitlich, integrativ und
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Viele Versicherte haben inzwischen Widerspruch gegen die offensichtlichen Falschberechnungen der Krankenkassen eingelegt. Die Kassen haben bisher alle Einsprüche abgelehnt und verweisen auf das BMGS, das nicht bereit ist, seine Rechtsauffassung zu revidieren. Den betroffenen Versicherten kann jetzt nur noch der Klageweg helfen. Noch ist kein Urteil ergangen und es ist zu befürchten, dass die Angelegenheit letztlich vor dem Bundessozialgericht entschieden werden muss. Mit einer schnellen Klärung ist deshalb nicht zu rechnen.
Wir haben uns jetzt entschlossen, den Zuzahlungsrechner wieder auf der Grundlage der gängigen Berechnungspraxis der Krankenkassen einzustellen, um nicht zusätzliche Verwirrung zu stiften. Dennoch schließen wir uns weiterhin der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale an und raten, Widerspruch einzulegen, wenn Krankenkassen statt des vollen Freibetrags von 5.808 Euro je Kind nur den reduzierten Satz von 3.648 Euro anerkennen wollen.
Artikel vom 12.03.04
Bericht der Verbraucherzentrale
Peter Appuhn
zuzahlung.de
ZuzahlungBMGGKVVerbraucherzentrale
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