Physiotherapeut/in (m/w/d) gesucht
– Werde Teil unseres bunten
Haufens!
Hamburg-Sasel | bis zu 5.200,-€
brutto/Monat | 5–40
Stunden/Woche
Physiotherapie mit Herz – und
einem Team, das zusammenhält!
Du bist Physiotherapeut/in mit
Leidenschaft und suchst nicht
einfach nur einen Job, sondern ein
Team, in dem du dich wohlfühlst,
deine Ideen einbringen kannst und
als Mensch geschätzt wirst?
Dann könnten wir perfekt
zusammenpassen!
Wir sind ein bunter, fröhlicher
Haufen ...
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Viele Versicherte haben inzwischen Widerspruch gegen die offensichtlichen Falschberechnungen der Krankenkassen eingelegt. Die Kassen haben bisher alle Einsprüche abgelehnt und verweisen auf das BMGS, das nicht bereit ist, seine Rechtsauffassung zu revidieren. Den betroffenen Versicherten kann jetzt nur noch der Klageweg helfen. Noch ist kein Urteil ergangen und es ist zu befürchten, dass die Angelegenheit letztlich vor dem Bundessozialgericht entschieden werden muss. Mit einer schnellen Klärung ist deshalb nicht zu rechnen.
Wir haben uns jetzt entschlossen, den Zuzahlungsrechner wieder auf der Grundlage der gängigen Berechnungspraxis der Krankenkassen einzustellen, um nicht zusätzliche Verwirrung zu stiften. Dennoch schließen wir uns weiterhin der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale an und raten, Widerspruch einzulegen, wenn Krankenkassen statt des vollen Freibetrags von 5.808 Euro je Kind nur den reduzierten Satz von 3.648 Euro anerkennen wollen.
Artikel vom 12.03.04
Bericht der Verbraucherzentrale
Peter Appuhn
zuzahlung.de
ZuzahlungBMGGKVVerbraucherzentrale
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