Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
Viele Versicherte haben inzwischen Widerspruch gegen die offensichtlichen Falschberechnungen der Krankenkassen eingelegt. Die Kassen haben bisher alle Einsprüche abgelehnt und verweisen auf das BMGS, das nicht bereit ist, seine Rechtsauffassung zu revidieren. Den betroffenen Versicherten kann jetzt nur noch der Klageweg helfen. Noch ist kein Urteil ergangen und es ist zu befürchten, dass die Angelegenheit letztlich vor dem Bundessozialgericht entschieden werden muss. Mit einer schnellen Klärung ist deshalb nicht zu rechnen.
Wir haben uns jetzt entschlossen, den Zuzahlungsrechner wieder auf der Grundlage der gängigen Berechnungspraxis der Krankenkassen einzustellen, um nicht zusätzliche Verwirrung zu stiften. Dennoch schließen wir uns weiterhin der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale an und raten, Widerspruch einzulegen, wenn Krankenkassen statt des vollen Freibetrags von 5.808 Euro je Kind nur den reduzierten Satz von 3.648 Euro anerkennen wollen.
Artikel vom 12.03.04
Bericht der Verbraucherzentrale
Peter Appuhn
zuzahlung.de
ZuzahlungBMGGKVVerbraucherzentrale
Mein Profilbild bearbeiten