Du bist Berufsanfänger, erfahrener
Therapeut oder Wiedereinsteiger !?
Wir bieten dir einen neuen
Wirkungskreis.
* freundliches, engagiertes Team
* 30 Minuten Takt
* Festanstellung
* überdurchschnittliches
Festgehalt (24 € / h)
* Gehaltserhöhung bei GKV
Anpassung
* Zuschuss für Fortbildungen
sowie bezahlte Fortbildungstage
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
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Die Rechtsexperten bei der Verbraucherzentrale erklären nun, dass diese Vorgehensweise nicht mit dem verabschiedeten Gesetz in Einklang steht, da dort ausdrücklich auf den §32 ESTG verwiesen wird. Die Verbraucherschützer haben inzwischen das Ministerium auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Auch der Bundesrat machte seine Ministeriumskollegen auf die Widersprüchlichkeiten aufmerksam. Gleichwohl will man dort nicht von seiner bisherigen Auffassung abrücken.
Die Berliner Anwälte für die Rechte der Verbraucher empfehlen allen Patienten, die bereits eine Befreiung beantragt haben, sich die Berechnungsunterlagen aushändigen zu lassen und Widerspruch einzulegen, wenn der zweite Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wurde. Familien mit Kindern können sich mit Hilfe unseres Zuzahlungsrechners leicht ausrechnen, ob sie jetzt vielleicht doch schon ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Wir haben den Rechner entsprechend angepasst.
Um formgerecht Widerspruch einlegen zu können hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Hier kommen Sie direkt hin
Peter Appuhn
physio.de
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