Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
- (Weiter) Entwicklung von
therapeutischen Angeboten im
stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
Wirtscha...
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
- (Weiter) Entwicklung von
therapeutischen Angeboten im
stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
Wirtscha...
Die Rechtsexperten bei der Verbraucherzentrale erklären nun, dass diese Vorgehensweise nicht mit dem verabschiedeten Gesetz in Einklang steht, da dort ausdrücklich auf den §32 ESTG verwiesen wird. Die Verbraucherschützer haben inzwischen das Ministerium auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Auch der Bundesrat machte seine Ministeriumskollegen auf die Widersprüchlichkeiten aufmerksam. Gleichwohl will man dort nicht von seiner bisherigen Auffassung abrücken.
Die Berliner Anwälte für die Rechte der Verbraucher empfehlen allen Patienten, die bereits eine Befreiung beantragt haben, sich die Berechnungsunterlagen aushändigen zu lassen und Widerspruch einzulegen, wenn der zweite Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wurde. Familien mit Kindern können sich mit Hilfe unseres Zuzahlungsrechners leicht ausrechnen, ob sie jetzt vielleicht doch schon ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Wir haben den Rechner entsprechend angepasst.
Um formgerecht Widerspruch einlegen zu können hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Hier kommen Sie direkt hin
Peter Appuhn
zuzahlung.de
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