Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und/oder
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
von 10-40 h verhandelbar.
Unsere Behandlungszeiten sind in
geringem Prozentsatz 20 min die
meisten jedoch (70%) sind 40 min
und 60 min Einheiten.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 10- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige fi...
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie und/oder
Lymphdrainage.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
von 10-40 h verhandelbar.
Unsere Behandlungszeiten sind in
geringem Prozentsatz 20 min die
meisten jedoch (70%) sind 40 min
und 60 min Einheiten.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 10- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige fi...
Die Rechtsexperten bei der Verbraucherzentrale erklären nun, dass diese Vorgehensweise nicht mit dem verabschiedeten Gesetz in Einklang steht, da dort ausdrücklich auf den §32 ESTG verwiesen wird. Die Verbraucherschützer haben inzwischen das Ministerium auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Auch der Bundesrat machte seine Ministeriumskollegen auf die Widersprüchlichkeiten aufmerksam. Gleichwohl will man dort nicht von seiner bisherigen Auffassung abrücken.
Die Berliner Anwälte für die Rechte der Verbraucher empfehlen allen Patienten, die bereits eine Befreiung beantragt haben, sich die Berechnungsunterlagen aushändigen zu lassen und Widerspruch einzulegen, wenn der zweite Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wurde. Familien mit Kindern können sich mit Hilfe unseres Zuzahlungsrechners leicht ausrechnen, ob sie jetzt vielleicht doch schon ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Wir haben den Rechner entsprechend angepasst.
Um formgerecht Widerspruch einlegen zu können hat die Verbraucherzentrale einen Musterbrief auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Hier kommen Sie direkt hin
Peter Appuhn
zuzahlung.de
Mein Profilbild bearbeiten