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Bundesinnenministerium
Beihilfesätze sind nicht kostendeckend
Um den zuzahlungsgeplagten GKV-Versicherten gleichgestellt zu sein, sollen Beamte höhere Preise bezahlen.
14.02.2004 • 0 Kommentare

Das Informationsblatt für die gebildeten Stände hatte wieder einmal zugeschlagen. Eine „Extrawurst“ vermutete die Bild-Zeitung würde den Beamten mit der Gesundheitsreform gebraten werden. Schon vor Wochen mutmaßten aufgebrachte Medien eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Staatsdienern und Parlamentariern. Das Bundesinnenministerium hatte sich wiederholt bemüht, diesen Eindruck zu widerlegen und die Beihilfevorschriften zweimal angepasst (wir berichteten).

Der große Beachtungsgrad des Boulevard-Blattes hat nun das Ministerium zu einer neuerlichen Stellungnahme veranlasst. Zum jetzt dritten Mal werden die einzelnen Leistungsbereiche und die Zuzahlungsregelungen für Beamte akribisch aufgelistet. Heilmittel scheinen auf den ersten Blick, wie auch schon in der ersten Fassung im Dezember, von Zuzahlungen nicht betroffen. Damals hatten wir das noch verwundert zur Kenntnis genommen und eine Anfrage beim Innenministerium gestartet. Eine plausible Erklärung für diese Ausnahme konnte man uns nicht nennen. Die Referenten scheinen nun ein paar Wochen mit sich gerungen zu haben. Und, hoppla, da ist sie die Begründung: „Eigenbeteiligung (ergibt sich, Anm. d. Red.) durch die Differenz zu den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten“.
Das sollte man sich genüsslich auf der Zunge zergehen lassen: Das Bundesinnenministerium höchstselbst sieht die Beihilfesätze für physiotherapeutische, ergotherapeutische und logopädische Leistungen als nicht kostendeckend und setzt voraus, dass die tatsächlichen Preise immer darüber liegen. Eine „Zuzahlung“ würden Beamte deshalb auch bei Heilmitteln bezahlen.

Mit dieser hochoffiziellen ministeriellen Verlautbarung wird sich wohl kein Beamter mehr dahinter verstecken können, er bekomme nur den Satz x erstattet. Therapeuten auf der anderen Seite handeln im Sinne der politischen Vorgaben und der öffentlichen Meinung, wenn sie die Gesundheitsreform konsequent auch für ihre beamteten Patienten umsetzen, zum Beispiel so: 10 Prozent Zuschlag auf die Beihilfesätze und 10 Euro für das Rezept. Und: wer kann es sich schon leisten, nicht kostendeckend zu arbeiten.

Vor diesem Hintergrund werden es auch private Krankenversicherungen in Zukunft schwer haben, mit dem Hinweis auf die Ortsüblichkeit der Beihilfesätze zu argumentieren.

Die besagte Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern finden Sie hier.

Hier können Sie sich ein Informationsblatt für Ihre Beihilfepatienten herunterladen.

Peter Appuhn
physio.de

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