Schluss mit eintöniger Routine
Bei Movemus erwartet dich eine
Karriere, die wirklich bewegt.
Abwechslungsreiche Arbeit und die
Freiheit, dich zu entfalten.
Was wir bieten:
Flexible Arbeitszeiten: Ob Minijob
oder Vollzeit – wir passen uns an
deine Bedürfnisse an.
Abwechslungsreiche Tätigkeiten:
Von normaler Krankengymnastik (KG)
über Rehasport bis zur Betreuung
im Trainingsbereich. Unsere
Patienten sind vielfältig, und du
kannst deine individuellen Stärken
voll ausspielen....
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Ist der säumige Patient Beamter, hat man grundsätzlich die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag beim Dienstherrn des Schuldners pfänden zu lassen, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Auf seine Forderungen sollte man aber nicht allzu lange warten. Hat die Beihilfestelle ihren Anteil bereits an den Patienten überwiesen, verfällt der Anspruch gegen den öffentlichen Arbeitgeber, erklären die Karlsruher Richter.
Die so mit ihrer Klage gegen die Dienststelle eines nordrhein-westfälischen Landesbeamten gescheiterte Ärztin wollten die Bundesrichter aber nicht ohne einen Tipp für zukünftige Fälle nach Hause schicken. Gegen Beamte, die ihre „beamtenrechtliche Krankenbeihilfe für die allgemeine Lebensführung“ zweckentfremden, könne man sich nur dadurch schützen, dass man sich seinen Anspruch abtreten lässt. Dem BGH sei Dank, dieser Hinweis praktisch umgesetzt, kann einem manch einen Ärger ersparen helfen.
Peter Appuhn
physio.de
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