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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Zur Erinnerung: Das Bundesministerium für Gesundheit (BGM) erachtet die Höhe der Zuzahlung im Heilmittelsektor als zumutbar. Sabine Dittmar, parlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit, gibt die bestehende Ungleichheit (beispielsweise im Vergleich zur Zuzahlung bei Hilfsmitteln oder Medikamenten) zu und begründet die Notwendigkeit der höheren Zuzahlungsbeträge
- a) mit dem Ansporn an die PatientInnen, im Heilmittelsektor eigenverantwortlich zu arbeiten.
Zusätzlich weist das BMG auf die Deckelung der Zuzahlungsbeiträge von zwei Prozent und bei chronisch kranken Personen von einem Prozent hin.b) mit dem Bewusstmachen der entstehenden Kosten im Gesundheitswesen,
c) sowie mit der Verpflichtung aller PatientInnen im Rahmen des Solidaritätsprinzips einen zumutbaren Eigenbetrag zu leisten.
Kritik von den Verbänden
In einer Stellungnahme ordnen der Bundesverband für ErgotherapeutInnen in Deutschland (BED) und LOGO Deutschland die vorgebrachten Argumente ein.
Bemerkenswert sei zunächst das Eingeständnis für die bestehende Ungleichbehandlung. Allerdings üben die Verbände Kritik an den vorgebrachten Aussagen:
Die Wichtigkeit der Eigenverantwortlichkeit ist im Sozialgesetzbuch geregelt. BürgerInnen sollen durch „gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden“ (§ 1 Satz 3 SGB V). Wie und warum diese Mitwirkung durch eine hohe Zuzahlung verbessert werden soll, gehe weder aus dem Gesetzestext noch aus der vom BMG vorgebrachten Begründung hervor. Auch der Unterschied gegenüber einer Arzneimitteltherapie ließe sich aus dem Sozialgesetzbuch nicht ableiten.
Für den BED und LOGO Deutschland ergibt der Verweis auf das Kostenbewusstsein nur dann Sinn, wenn die Inanspruchnahme einer teuren Therapieform vermieden werden soll - insbesondere, wenn es eine kostengünstigere Alternative gebe. Das Gegenteil sei im Rahmen der Heilmittelversorgung der Fall. Sogar die Bundesregierung selbst schrieb im Jahr 2019, dass „angesichts einer älter werdenden Gesellschaft und der damit verbundenen Veränderungen bei den Krankheitsbildern [...] die Versorgung mit Heilmitteln immer wichtiger“ werde. Und weiter: „Der Bedeutungsgewinn der Heilmittelversorgung zeigt sich auch in den über die Jahre gestiegenen Verordnungszahlen.“ Die Verbände sehen hier einen Widerspruch zwischen der von der Bundesregierung zugegebenen Notwendigkeit von Heilmitteln und dem gleichzeitigen Versuch, den Gebrauch dieser zu reduzieren.
Nach Ansicht der beiden Verbände entspricht eine Zuzahlung nicht dem Solidaritätsprinzip, da diese nur von kranken und nicht von gesunden Menschen bezahlt wird. Zudem widerspräche eine Zuzahlung dem Versicherungsprinzip, in dem vor Eintreten eines Schadenfalles für eine Leistung eingezahlt wird, um dann im Schadensfall keine Kosten mehr tragen zu müssen.
Hierzu verweisen sie auch auf einen bereits 2003 erschienenen Artikel von Dr. Ulrich Laaser und Dr. Jens Holst, in dem ausführlich begründet wird, warum Zuzahlungen zwar zu einer Benachteiligung finanziell schwach gestellter Menschen führten, aber im Hinblick auf die Gesundheit keinen Vorteil brächten.
Wer durch seine Erkrankung einen hohen Bedarf an Heilmitteln aufweist, erreicht schneller zwei beziehungsweise ein Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens, als ein Patient, dessen Erkrankung sich medikamentös behandeln lässt. Dieser Umstand ist für den BED und LOGO Deutschland erst recht ein Zeichen für die derzeit herrschende Ungleichbehandlung. Vor allem ältere Menschen mit geringem Einkommen seien auch bei „nur geringfügigen“ zwei Prozent Ihrer Einnahmen erheblich von den Eigenleistungen betroffen und würden so auf notwendige Behandlungen verzichten.
Fazit
Die Verbände halten fest, dass die Bundesregierung die vorhandene Ungleichheit zwar erkannt habe, aber „mit sachlich nicht verfangenden Argumenten“ versuche, vom eigentlichen Grund für die hohen Zuzahlungsbeträge abzulenken. Der habe nämlich schlicht mittlerweile eine so relevante Größe erreicht, dass eine Finanzierung über andere Wege derzeit nicht möglich sei.
BED und Logo Deutschland wollen weiterhin die Politik auf das Thema aufmerksam machen und erwägen zusätzlich rechtliche Schritte gegen die Ungleichheit in der Zuzahlung einzuleiten.
Daniel Bombien / physio.de
ZuzahlungBEDLogo DeutschlandBMGKritik
Dankenswerterweise werden- wie wir alle wissen- die von uns gebührenpflichtig mit der Girokarte eingezogenen Zuzahlungen noch von den Abrechnungszentren mit in die Kostennote einbezogen.
Würde ich von außen auf unseren Berufszweig gucken, hätte ich bestimmt schnell 1-2 Fragen parat was unsere geistige Zurechnungsfähigkeit anbelangt.
Hier wird bewusst mit der Unwissen- und Sicherheit insbesondere der älteren Patienten Profit gemacht, etliche unserer Patienten müssen bezüglich der Zuzahlungsbefreiungen erst aufgeklärt werden, Dinge, für die wir eigentlich gar nicht zuständig sind aber allein aus sozialem Aspekt heraus tun.
Gleichwohl ist für mich nicht akzeptabel, dass der Arztbesuch, hier wären die 10 Euro übrigens deutlich angebrachter gewesen schon in Hinblick auf die unsäglichen Krankschreibungen wegen abgebrochener Fingernägel, Haarausfalls und ähnlicher Experten, quasi eine Flatrate darstellt und hier noch schön in Richtung IGEL gelenkt werden kann (schauen Sie, die Kassen zahlen unsere Leistung ja komplett, dann muss ja alles, was wir tun, einfach gut und richtig sein. Also auf die Brieftasche und die gaaaanz tollen Sachen wie Antibiotika ausleiten oder die 10 Stoßwellentherapie zahlen. Beim nächsten Mal wird das alles bestimmt helfen...). Vielleicht würde so der Druck auf die Arztpraxen sinken und gleichwohl würde die -immer auf ärztliche Verordnung hin- stattfindende therapeutische Leistung direkt der bei Arzt geleisteten Zuzahlung(gern auch 20 Euro) zugeordnet werden können.
Auch eine Quartalspauschale analog zu dem GEZ-Quatsch wäre darstellbar, eine sinnlose Selektion der medizinischen Dienste, die mit Zuzahlungen belegt werden, ist m.E. allerdings rechtlich nicht haltbar...
Ach ja, da war ja was mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, von der habe ich ja auch behauptet, dass sie rechtlich nicht haltbar sei, nun ja, Meinung heißt nicht wissen, eine Klage wäre es allerdings in meinen Augen in jedem Fall wert.
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Dorsovolar schrieb:
Ich habe bis heute nicht verstanden, wieso die Verbände nicht gleich Klage eingereicht haben. Von "bei den Ärzten muss ich aber nichts zahlen..." über "das wird ja immer teurer bei Ihnen" hin zu "das kann ich mir nicht leisten" kriegen wir Krankenkassen-gewollt alles zu hören.
Dankenswerterweise werden- wie wir alle wissen- die von uns gebührenpflichtig mit der Girokarte eingezogenen Zuzahlungen noch von den Abrechnungszentren mit in die Kostennote einbezogen.
Würde ich von außen auf unseren Berufszweig gucken, hätte ich bestimmt schnell 1-2 Fragen parat was unsere geistige Zurechnungsfähigkeit anbelangt.
Hier wird bewusst mit der Unwissen- und Sicherheit insbesondere der älteren Patienten Profit gemacht, etliche unserer Patienten müssen bezüglich der Zuzahlungsbefreiungen erst aufgeklärt werden, Dinge, für die wir eigentlich gar nicht zuständig sind aber allein aus sozialem Aspekt heraus tun.
Gleichwohl ist für mich nicht akzeptabel, dass der Arztbesuch, hier wären die 10 Euro übrigens deutlich angebrachter gewesen schon in Hinblick auf die unsäglichen Krankschreibungen wegen abgebrochener Fingernägel, Haarausfalls und ähnlicher Experten, quasi eine Flatrate darstellt und hier noch schön in Richtung IGEL gelenkt werden kann (schauen Sie, die Kassen zahlen unsere Leistung ja komplett, dann muss ja alles, was wir tun, einfach gut und richtig sein. Also auf die Brieftasche und die gaaaanz tollen Sachen wie Antibiotika ausleiten oder die 10 Stoßwellentherapie zahlen. Beim nächsten Mal wird das alles bestimmt helfen...). Vielleicht würde so der Druck auf die Arztpraxen sinken und gleichwohl würde die -immer auf ärztliche Verordnung hin- stattfindende therapeutische Leistung direkt der bei Arzt geleisteten Zuzahlung(gern auch 20 Euro) zugeordnet werden können.
Auch eine Quartalspauschale analog zu dem GEZ-Quatsch wäre darstellbar, eine sinnlose Selektion der medizinischen Dienste, die mit Zuzahlungen belegt werden, ist m.E. allerdings rechtlich nicht haltbar...
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