Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
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italienischen Süßwarenherstellers
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Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Darunter zählt unter anderem „der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe.“ – sprich auch der Besuch beim Physiotherapeuten. Allerdings nur soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.
Was medizinisch dringend erforderlich ist, muss letztlich jeder Therapeut im Einzelfall für sich entscheiden.
Für den VDB-Physiotherapieverband ist es ausschließlich die Behandlung von Akutfällen. Die da wären:
- • Akute Schmerzsyndrome
Viele Praxen hofften, wenn es einmal zu angeordneten Schließungen kommen sollte, nach Maßgabe des § 56 Infektionsschutzgesetz geschlossen zu werden. Hätten sie doch in diesem Falle eine Entschädigung in Höhe ihres Verdienstausfalles nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Leider ist dem aber nicht der Fall (Bayern schließt die Praxen als reine Schutzmaßnahme gemäß §28 Infektionsschutzgesetz).• Neurologische Ausfälle
• Akute lymphatische Versorgung im Sinne einer komplexen Entstauungstherapie
Wie allerdings aus Regierungskreisen zu erfahren war, arbeitet man derzeit unter Hochdruck an finanziellen Hilfsangeboten für Kleinunternehmen, worunter auch mind. 99 Prozent aller Physiotherapiepraxen fallen dürften. Sobald es Belastbares zu vermelden gibt, werden wir berichten.
Verwirrung herrschte nach der Pressekonferenz des Bayerischen Ministerpräsidenten, ob nun die übrigen Professionen der Heilmittelerbringer ebenfalls medizinisch dringend erforderliche Behandlungen durchführen dürfen oder nicht. Recherchen von physio.de im Umfeld der Bayerischen Staatskanzlei ergaben, dass „auch Podologen, Ergotherapeuten, Logopäden und andere Heilmittelerbringer weiter behandeln dürfen, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.“
All diese Regelungen gelten (Stand heute) für zwei Wochen – also bis einschließlich 3. April 2020.
Und die anderen Bundesländer?
Allgemein ist davon auszugehen, dass andere Länder dem Bayerischen Modell in puncto „Praxis-Teilschließungen“ folgen werden. Belastbare Aussagen dazu gibt es aber bislang (noch) nicht.
Meldungen des MDR und der Sächsischen Zeitung, wonach Sachsen bereits eine Schließung von Physiopraxen angeordnet hätte, sind falsch. Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer und gut vernetzt ins sächsische Gesundheitministerium, erklärte auf Nachfrage von physio.de: "Alle Praxen bleiben -Stand heute - geöffnet!"
In Berlin kursiert eine Meldung mit der Startseite des LAGeSo zu einer Ausgangssperre - auch diese ist falsch!
Lesen Sie hier die Bayerische Allgemeinverfügung und hier die Sächsische Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
CoronaBayern
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@all ich kann jeden verstehen, der die Praxis zu machen will. Dann mach es einfach ! Die Entscheidung dringlicher Behandlungen oder Schliessungen auf andere abwälzen zu wollen ist ein Armutszeugnis für den Berufsstand...und kann uns noch auf die Füße fallen...Die finanziellen Probleme haben grad 80% oder mehr aller Selbstständigen mehr oder weniger genauso...
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ali schrieb:
die Kosten hast Du sowieso. Du musst auch nicht den ganzen Tag in der Praxis sitzen....
@all ich kann jeden verstehen, der die Praxis zu machen will. Dann mach es einfach ! Die Entscheidung dringlicher Behandlungen oder Schliessungen auf andere abwälzen zu wollen ist ein Armutszeugnis für den Berufsstand...und kann uns noch auf die Füße fallen...Die finanziellen Probleme haben grad 80% oder mehr aller Selbstständigen mehr oder weniger genauso...
Kannst den Verbönden ja danndein Lob aussprechen wie Gutschein anscheinend für dich sorgen. Hast wohl gesonderten Kontakt. Heiliger Ali
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Mo.P schrieb:
Guten Tag Ali bist du der Nabel der Welt. Nee sorry der Weltverbesserer. Kritik in dieser Zeit anderen Gegenüber zu äußern ist hier fehl am Platz . Der Name ist bei dir Gesetz oder ? In dieser Zeit sollte jede Entscheidung die jeder für sich treffen möchte akzeptiert werden und nicht kommentiert werden. Hast wohl nicht mehr genug andere Arbeit!!!!
Kannst den Verbönden ja danndein Lob aussprechen wie Gutschein anscheinend für dich sorgen. Hast wohl gesonderten Kontakt. Heiliger Ali
Komm gut durch die Zeit
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ali schrieb:
Moin Mo, Du verstehst mich irgendwie miss. Ich möchte einfach, dass jedeR für sich die Verantwortung übernimmt. Ich finde jedeR Physio kann sehr gut entscheiden, ob oder wen er grad behandeln kann oder soll. Und sei gewiss ich zieh mich auch hier immer mehr zurück. Und dann überleg mal wer hier destruktiv schreibt. Wer schimpft hier über Verbände, Politiker etc.pp. ?
Komm gut durch die Zeit
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Nicole Zachariä schrieb:
Das nächste Problem: von "Notfall" Behandlungen kann ich keine Miete, Gehälter usw. bezahlen... da viele, laut Definition Notfallpatienten, eben auch Risikopatienten sind, sagen diese ebenfalls lieber die Termine aktuell bei uns ab. Wir säßen also tatsächlich in fast leeren Praxen, zahlen Strom, Wasser, Gas, Gehälter.... aber ohne Einkommen...
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hermi schrieb:
Und wer die Verantwortung übernimmt, wenn es ohne Einhaltung der aktuell geforderten Hygiene-Massnahmen zu einer Infektion mit Todesfolge kommen sollte.
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mogli123 schrieb:
Z. B. fehlender Mundschutz, weil nicht mehr verfügbar ...
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mogli123 schrieb:
Man könnte auch am Ende die Frage stellen, wer die Verantwortung übernimmt, wenn es (was niemand hofft) durch eine physiotherapeutische Behandlung (trotz Einhaltung der aktuell möglichen Hygiene- Massnahmen) zu einer Infektion mit Todesfolge kommen sollte.
Eine Bekannte (Physiotherapeutin) ist heute offiziell nach Kontakt mit einer Corona-Infizierten, die ihre Patientin war, unter häusliche Quarantäne gestellt worden. Das ist trotz Sicherheitsmaßnahmen wie Händewaschen, desinfizieren, nicht ins Gesicht fassen etc. passiert! Dieser Kontakt war bereits vor 10 Tagen. Jetzt kann jeder selbst ausrechnen, wie viele andere Patienten bei einem 20-Min.-Takt potentiell in der Zwischenzeit auch angesteckt wurden. Nach IfSG müssen unsere Praxen dicht gemacht werden, sonst gibt es noch viel mehr Tote !!! Das ist meine Meinung.
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Bitte versuche Deinen Kommentar an die Presse (regional und überregional) weiterzuleiten, damit die Öffentlichkeit davon erfährt!
Es ist eine vorsätzliche Körperverletzung mit evtl. Todesfolge, wie hier Physios von der Politik verheizt werden.
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ella426 schrieb:
@Susanne Braun
Bitte versuche Deinen Kommentar an die Presse (regional und überregional) weiterzuleiten, damit die Öffentlichkeit davon erfährt!
Es ist eine vorsätzliche Körperverletzung mit evtl. Todesfolge, wie hier Physios von der Politik verheizt werden.
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Susanne Braun schrieb:
Meine Praxis (in Bayern) ist ab Montag geschlossen. Es ist einfach unverantwortlich weiterhin geöffnet zu haben.
Eine Bekannte (Physiotherapeutin) ist heute offiziell nach Kontakt mit einer Corona-Infizierten, die ihre Patientin war, unter häusliche Quarantäne gestellt worden. Das ist trotz Sicherheitsmaßnahmen wie Händewaschen, desinfizieren, nicht ins Gesicht fassen etc. passiert! Dieser Kontakt war bereits vor 10 Tagen. Jetzt kann jeder selbst ausrechnen, wie viele andere Patienten bei einem 20-Min.-Takt potentiell in der Zwischenzeit auch angesteckt wurden. Nach IfSG müssen unsere Praxen dicht gemacht werden, sonst gibt es noch viel mehr Tote !!! Das ist meine Meinung.
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Die Verlangsamung ist sehr wichtig ! Überlebenswichtig. Weil nur wenn es langsam geht die Krankenhäuser es von der Kapazität schaffen werden .
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a schubart schrieb:
Mann kann die Krankheit nicht stoppen!
Die Verlangsamung ist sehr wichtig ! Überlebenswichtig. Weil nur wenn es langsam geht die Krankenhäuser es von der Kapazität schaffen werden .
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Alexej Sahvorost schrieb:
Es geht gerade in der Politik nicht um das Volk, sondern wer die Kosten übernehmen soll. Die wollen die Krankheit nicht stoppen, sondern nur verlangsamen.
In NRW wird man eine Soforthilfe von bis zu 5000€ bei Betrieben bis 5 Mitarbeitern beantragen können, bin gespannt an welche Bedingungen das geknüpft sein wird.
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Nicole Zachariä schrieb:
5000 sind bei einem 5 Mann Betrieb nicht viel, wenn man allein an die Ausgaben denkt. Aber erstmal besser als nix. Ich bin gespannt, was der heutige Tag bringt. Ob es Ausgangssperren geben wird und welche Auflagen damit für uns verbunden sein werden...
Dazu muss die Praxis unter dieses Infektionsschutzgesetz fallen und du wie Gastronomie rechtlich geschlossen werden.
Also nur Getöse sonst nix. Bei meiner Betriebsgrösse bekäme ich 7500 vom bayrischen Staat. Bei der momentanen Notfallausrede der Regierung halt nix.
Dann rechnen sie auch die Köpfe runter, Teilzeitkräfte gelten als Komma Stellen, damit bei 8 rechnerischen Köpfen nur 4,9 Ganztagsstellen rauskommen. Ich habe meine Personalausgaben mal zusammengerechnet und die Miete dazu, dann kamen 18.000 Euro zusammen, rechnerisch bekomme ich nur 5000 Unterstützung.
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Gisela Auctor schrieb:
Nach Studium der Bedingungen für die Soforthilfe kann ich momentan sagen, du bekommst gar nichts.
Dazu muss die Praxis unter dieses Infektionsschutzgesetz fallen und du wie Gastronomie rechtlich geschlossen werden.
Also nur Getöse sonst nix. Bei meiner Betriebsgrösse bekäme ich 7500 vom bayrischen Staat. Bei der momentanen Notfallausrede der Regierung halt nix.
Dann rechnen sie auch die Köpfe runter, Teilzeitkräfte gelten als Komma Stellen, damit bei 8 rechnerischen Köpfen nur 4,9 Ganztagsstellen rauskommen. Ich habe meine Personalausgaben mal zusammengerechnet und die Miete dazu, dann kamen 18.000 Euro zusammen, rechnerisch bekomme ich nur 5000 Unterstützung.
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Nicole Zachariä schrieb:
Fallen Hausbesuche bei euch unter Notfälle oder wie wird "NOTFALL" in Bayern gerade definiert ? So Interessehalber, falls die heute sowas für ganz Deutschland beschließen...
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Tobias Vollenberg schrieb:
Auf Sicht bleibt uns nichts anderes übrig als den Laden offen zu halten, eine längere Schließung kostet sonst für die meisten die Existenz.
In NRW wird man eine Soforthilfe von bis zu 5000€ bei Betrieben bis 5 Mitarbeitern beantragen können, bin gespannt an welche Bedingungen das geknüpft sein wird.
Ja unbedingt den Artikel an Welt, Spiegel, Süddeutsche und die Welt schicken.
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Ringgeist schrieb:
@Susanne Braun
Ja unbedingt den Artikel an Welt, Spiegel, Süddeutsche und die Welt schicken.
Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben - bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.
Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Eidesstattliche Erklärung nötig
Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen. Er rechnet damit, dass bis zu drei Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen die Hilfen in Anspruch nehmen werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte: "Wir lassen niemanden allein." Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.
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Gisela Auctor schrieb:
vorausgesetzt du kannst Liqidiätsprobleme nachweisen. Die hast Du aber grad noch nicht, denn die nächste Abrechung kommt noch aus guten Monaten. Und wenn du (mal rein theoretisch) gar nicht schliessen musst dann ist es eben Dein unternehmerisches Risiko. Und ausserdem musst du in Vorleistung gehen - was das bedeuted hab ich auch noch nicht verstanden. Zudem erstmal Dein Vermögen aufgebraucht werden muss, du darfst nur Altersvorsorge und Immobilien behalten.
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Nicole Zachariä schrieb:
Soforthilfen von bis zu 15.000 Euro
Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben - bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.
Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Eidesstattliche Erklärung nötig
Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen. Er rechnet damit, dass bis zu drei Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen die Hilfen in Anspruch nehmen werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte: "Wir lassen niemanden allein." Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.
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(erlaubt ist ) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten
Wenn Patient nicht behandelt werden will, keine Behandlung. Ist HB für Patient "ungefährlicher" ? Patientenaufklärung und ggf. HB von Arzt verordnen lassen.
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ali schrieb:
Bayrische Allgemeinverfügung:
(erlaubt ist ) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten
Wenn Patient nicht behandelt werden will, keine Behandlung. Ist HB für Patient "ungefährlicher" ? Patientenaufklärung und ggf. HB von Arzt verordnen lassen.
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Nicole Zachariä schrieb:
Ich erwarte aktuell nicht wirklich viel. Ich rechne eher auch mit "du kriegst nix". Wie verhält sich aktuell die Notfallregelung in Bayern? Fallen Hausbesuche unter Notfall? Gibt es bessere Definitionen als akut oder neurologisch ? Falls die heute sowas für alle beschließen... ich hätte z.b. MS Patienten, die eigentlich die Behandlung dringend bräuchten, aber aus Angst Zuhause bleiben. Falls HB gestattet bleiben würden, könnte man evtl. Mit diesen Patienten Verträge über HB abschließen, sodass diese Versorgung gewährleistet wäre. Dafür müssten aber Hausbesuche erlaubt sein...
Eine wichtige Info bezüglich Praxisschliessung und Entschädigung.
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Fazit:
egal was kommt, ich bleibe auf den Kosten sitzen. Selbst, wenn der Staat meine Praxis schliesst. Solange wir keinen positiven coronafall in der Praxis haben, bekomme ich rein gar nix.
Und ich muss wieder eigenständig entscheiden, wer ein Notfall ist.
Vater Staat zieht sich damit wunderbar aus der Affaire.
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Nicole Zachariä schrieb:
Das erklärt viel. Danke für den Link! Auch Folge 56 ist interessant.
Fazit:
egal was kommt, ich bleibe auf den Kosten sitzen. Selbst, wenn der Staat meine Praxis schliesst. Solange wir keinen positiven coronafall in der Praxis haben, bekomme ich rein gar nix.
Und ich muss wieder eigenständig entscheiden, wer ein Notfall ist.
Vater Staat zieht sich damit wunderbar aus der Affaire.
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Susanne Braun schrieb:
Zur Folge 56: hier sagt der Anwalt auch ganz deutlich, dass eine Beh. im Zweifel nicht durchgeführt werden darf, wenn man sich nicht entsprechend schützen kann. Ich habe keine FFP2-Schutzmasken und entsprechende Schutzkittel in der Praxis. Ihr?
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Nicole Zachariä schrieb:
Ich habe nur 4 lagigen Mundschutz (nützt hier nur nix), Handschuhe sind mittlerweile alle und Kittel haben wir nicht. Wir wechseln jeden Tag die Kleidung. Ggf. Auch 2x am Tag.
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Bastian Freischlad schrieb:
Folge 57: Entschädigung für Therapeuten nach Praxisschließung wegen Corona - YouTube
Eine wichtige Info bezüglich Praxisschliessung und Entschädigung.
Das finanzielle Problem ist immens, dafür wird es bestimmt noch eine Lösung zur Schadensbegrenzung geben. Macht bitte Eure finanziellen Sorgen nicht zum Problem von Menschen, die unsere Hilfe brauchen. Ich bin der Meinung, wir sollten nötige Behandlungen mit Handschuhen und Mundschutz seitens Patient sowie Therapeut weiter durchführen, plus Händewaschen und Desinfektionsmaßnahmen. Arbeitskleidung vielleicht einmal mehr am Tag wechseln und abends waschen bei 60 Grad.
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Nicole Zachariä schrieb:
Handschuhe sind bei uns mittlerweile aus und Mundschutz hält auch nicht mehr lange. Kittel haben wir nicht. Unser Problem ist, das eben die Patienten, die eigentlich unsere Hilfe dringend brauchen zeitgleich auch Risikopatienten sind und daher die Termine lieber absagen. Post op wird es vorläufig nur sehr, sehr wenige geben, da die Betten in den Khs frei gehalten werden. Aber mein Fazit aus den Videos vom vpt reicht mir, um andere Wege zu überlegen. Hab auch schon Ideen... ich muss nur sehen, was machbar ist...
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Susanne Braun schrieb:
Physiotherapie ist wichtig, sonst würden wir alle nicht in diesem Beruf arbeiten. Der Schutz der eigenen Person ist aber auch wichtig, darüber hinaus auch der Schutz der Patienten (die oft nicht ganz so aufgeklärt sind). Ich hoffe, Du redest von FFP2-Atemschutzmasken (die dringend in Kliniken gebraucht werden), wenn Du von Mundschutz sprichst. Ein "normaler" OP-Mundschutz hilft hier leider nicht weiter. Und die Arbeitskleidung (wenn Du keinen entsprechenden Schutzkittel darüber trägst), müsste dann nach jedem Patientenkontakt gewechselt werden, da die Viren auch auf Kleidung überleben und übertragen werden können.
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christoph55 schrieb:
FFP3-Masken, wie wir alle wissen, sind derzeit nicht zu bekommen. Evtl. wäre eine Lösung, dass Patienten UND Therapeuten zumindest FFP1-Masken tragen, falls natürlich verfügbar. Dann könnten wir wenigstens per Tr'infektion keinen anstecken und vice versa!
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Nicole Zachariä schrieb:
Wir haben nur 4 lagigen Mundschutz da, der eigentlich nicht wirklich hilft. Aber besser als nix. Und anderes bekommt man ja gerade nicht...
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Jue schrieb:
Physiotherapie ist wichtig, für z.B. post-Op Patienten, nach Schlaganfall, chron. Lymphabflussstörungen um nur mal ein paar Beispiele zu nennen. Diese sollten weiter von uns behandelt werden. Ihr verlangt von Leuten im Supermarkt und Drogerien, dass sie die ganze Zeit da sind und einige von Euch wollen kneifen?
Das finanzielle Problem ist immens, dafür wird es bestimmt noch eine Lösung zur Schadensbegrenzung geben. Macht bitte Eure finanziellen Sorgen nicht zum Problem von Menschen, die unsere Hilfe brauchen. Ich bin der Meinung, wir sollten nötige Behandlungen mit Handschuhen und Mundschutz seitens Patient sowie Therapeut weiter durchführen, plus Händewaschen und Desinfektionsmaßnahmen. Arbeitskleidung vielleicht einmal mehr am Tag wechseln und abends waschen bei 60 Grad.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 31:
Berufliches Tätigkeitsverbot:
die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht."
Wer sonst wenn nicht wir Therapeuten, die so nah und ungeschützt am Patienten arbeiten, gepaart mit einem hohem Risiko den Infektionserreger unbewusst zu verbreiten und zwangsläufig zu den sog. Ansteckungsverdächtigen gezählt werden müssten auch ohne dabei selbst erkrankt zu sein, denen von Amtswegen ein Berufsverbot zu erteilen?
Offensichtlich gibt es ein paar einflussreiche Leute die wollen, dass wir unter diesen Bedingungen weiterarbeiten!
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christoph55 schrieb:
Schaut so aus, ja!
Wir behandeln unsere Notfälle weiter, sind nicht viele. Haben Handschuhe und Mundschutz, Kittel leider nicht. Klären jeden Patienten vorher telefonisch auf.
Unsere Angestellten sind zu Hause, nur die PI‘s arbeiten 2-4h am Tag. Rufumleitung aufs Handy und Info-Tafel an der Tür.
Das Ministerium für Gesundheit will ja auch für uns noch ein Hilfspaket schnüren, bin gespannt.
Hab heute komplette Abrechnung der letzten drei Monate gemacht um Reserven zu haben, insofern die Abrechnungszentren schnell bezahlen.
Ich wünsch euch allen alles Gute. Wir kriegen es schon gepackt. Danach wird es definitiv wieder mehr Arbeit geben.
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M83Axel schrieb:
Dann behandel doch einfach nicht weiter. Mach zu. Aber dann musst du mit den finanziellen Problemen leben.
Wir behandeln unsere Notfälle weiter, sind nicht viele. Haben Handschuhe und Mundschutz, Kittel leider nicht. Klären jeden Patienten vorher telefonisch auf.
Unsere Angestellten sind zu Hause, nur die PI‘s arbeiten 2-4h am Tag. Rufumleitung aufs Handy und Info-Tafel an der Tür.
Das Ministerium für Gesundheit will ja auch für uns noch ein Hilfspaket schnüren, bin gespannt.
Hab heute komplette Abrechnung der letzten drei Monate gemacht um Reserven zu haben, insofern die Abrechnungszentren schnell bezahlen.
Ich wünsch euch allen alles Gute. Wir kriegen es schon gepackt. Danach wird es definitiv wieder mehr Arbeit geben.
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Ossi schrieb:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 31:
Berufliches Tätigkeitsverbot:
die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht."
Wer sonst wenn nicht wir Therapeuten, die so nah und ungeschützt am Patienten arbeiten, gepaart mit einem hohem Risiko den Infektionserreger unbewusst zu verbreiten und zwangsläufig zu den sog. Ansteckungsverdächtigen gezählt werden müssten auch ohne dabei selbst erkrankt zu sein, denen von Amtswegen ein Berufsverbot zu erteilen?
Offensichtlich gibt es ein paar einflussreiche Leute die wollen, dass wir unter diesen Bedingungen weiterarbeiten!
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