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AWO will gegen Richtlinien für häusliche Pflege klagen
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wird zusammen mit anderen
Pflegeverbänden gegen die seit Mitte Mai geltenden Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege vor Gericht ziehen. Der Verband wehrt sich damit gegen Einschnitte bei der ambulanten Krankenpflege. «Die Richtlinien führen zu erheblichen Verschlechterungen für die Patienten, die zu Hause von mobilen Diensten gepflegt werden», sagte
AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers vorgestern in Bonn.
Leidtragende seien vor allem Schwerstkranke und sterbende
Menschen. So könnten zahlreiche Leistungen der häuslichen
Krankenpflege vom Hausarzt nicht mehr verordnet und damit von den Sozialstationen gegenüber den Krankenkassen nicht mehr abgerechnet werden, dazu gehörten etwa intravenöse Injektionen und Infusionen mit Medikamentengabe.
Nach Ansicht der AWO sind die Richtlinien weder zweckmäßig noch wirtschaftlich und damit nicht im Interesse der Beitragszahler und der Pflegebedürftigen. Ende April habe das Bundesgesundheitsministerium im zweiten Anlauf die Richtlinien der Ärzte und Krankenkassen genehmigt.
Quelle: A.Fraedrich/ Bonn (ddp).
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Pflegeverbänden gegen die seit Mitte Mai geltenden Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege vor Gericht ziehen. Der Verband wehrt sich damit gegen Einschnitte bei der ambulanten Krankenpflege. «Die Richtlinien führen zu erheblichen Verschlechterungen für die Patienten, die zu Hause von mobilen Diensten gepflegt werden», sagte
AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers vorgestern in Bonn.
Leidtragende seien vor allem Schwerstkranke und sterbende
Menschen. So könnten zahlreiche Leistungen der häuslichen
Krankenpflege vom Hausarzt nicht mehr verordnet und damit von den Sozialstationen gegenüber den Krankenkassen nicht mehr abgerechnet werden, dazu gehörten etwa intravenöse Injektionen und Infusionen mit Medikamentengabe.
Nach Ansicht der AWO sind die Richtlinien weder zweckmäßig noch wirtschaftlich und damit nicht im Interesse der Beitragszahler und der Pflegebedürftigen. Ende April habe das Bundesgesundheitsministerium im zweiten Anlauf die Richtlinien der Ärzte und Krankenkassen genehmigt.
Quelle: A.Fraedrich/ Bonn (ddp).
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