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Terminabsagen
Ausfallgebühren soll die Krankenkasse bezahlen
Berufsverband hat geklagt, Urteil im November erwartet
10.10.2020 • 20 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Der Prozess der Entbürokratisierung in den Heilmittelberufen wird nicht nur im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorangetrieben, sondern auch vor deutschen Gerichten.

So will der Verband für LogopädInnen, Sprach- und SprechtherapeutInnen (VDLS) in einem Musterprozess vor dem Sozialgericht Konstanz klargestellt wissen, dass bei kurzfristigen Absagen von Patienten die jeweilige Krankenkasse für den Einnahmeausfall aufkommen muss.

Was bislang lt. einer Umfrage zu wirtschaftlichen Ausfällen von mind. 10 Prozent führt und auch durch vorherige Hinweise an Patienten nicht wirklich zuverlässig zu umgehen ist, ist ebenfalls Bestandteil des „Dialogprozess Bürokratieabbau im Heilmittelbereich“. Die Berufsverbände wollen erreichen, dass die Krankenkassen die Ausfallkosten übernehmen. Ob die Kassen sich diese Kosten von ihren Mitgliedern schlussendlich erstatten lassen, ist dann gesondert zu regeln.

Deutlich schneller könnte aber der Urteilsspruch des Sozialgerichtes Konstanz kommen, rechnet man mit ihm doch bereits Anfang November. Dieser könnte lt. VDLS einen "Erdrutsch" bedeuten, auch für die Physiotherapeuten. Knackpunkt an der bisherigen Rechtsprechung ist nämlich, dass laut Bundessozialgericht gar keine vertragliche Bindung zwischen Patient und Praxis bestehe, sondern lediglich zwischen Patient und Krankenkasse auf der einen sowie zwischen Praxis und Krankenkasse auf der anderen Seite.

Kam es bislang zu gerichtlichen Auseinandersetzungen diesbezüglich zwischen Patient und Praxis, entschieden die Amtsgerichte meist pro Praxis. Auf Ebene der Landgerichte jedoch wird die Ansicht des Bundessozialgerichts herangezogen. Und das sieht Vertragsverhältnisse zwischen Praxis und Patient, die den Patienten zur Zahlung einer Ausfallgebühr verpflichten, entsprechend dem geltenden Rahmenvertrag als unzulässig an. Es bestehe lediglich ein Behandlungsverhältnis.

Der VDLS hofft in einer Pressemitteilung auf genügend Mut bei den RichterInnen, eine solch weitreichende Entscheidung treffen zu können. Dem schließen sich die anderen Heilmittelbereiche sicherlich ebenfalls an.

Einschätzung der Redaktion:
Ob es sich bei dem Richterspruch aus Konstanz schon um einen "Erdrutsch" handeln wird, bleibt abzuwarten. Bei der Brisanz des Themas halten wir es für durchaus vorstellbar, dass die Kostenträger im Falle einer Niederlage alle Rechtsmittel (Berufung, Revision, ...) ausschöpfen werden. Und bis dann schlussendlich unwiderruflich in dieser Causa Rechtsfrieden einkehrt, dürfte etliche Zeit ins Land gehen. Wir werden berichten.

OG / physio.de
Meldung des VDLS vom 16.8.21:
"In der ersten Instanz konnten wir uns leider nicht durchsetzen. Daher haben die Berufung beantragt. Wir gehen davon aus, dass höhere Instanzen sich mit mehr Sorgfalt der besonderen Tragweite dieser Frage widmen."

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BürokratieabbauUrteilBerufsverbände


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WinnieE
10.10.2020 01:08
„Dialogprozess Bürokratieabbau im Heilmittelbereich“ - welch grandios vielversprechende Formulierung!


Aber Hut ab vor dem VDLS. Nach allem, was ich hier am Rande von ihm mitbekommen habe, würde ich mir tatsächlich überlegen, wieder einem Verband beizutreten - wenn ich Logo wäre.

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„Dialogprozess Bürokratieabbau im Heilmittelbereich“ - welch grandios vielversprechende Formulierung! Aber Hut ab vor dem VDLS. Nach allem, was ich hier am Rande von ihm mitbekommen habe, würde ich mir tatsächlich überlegen, wieder einem Verband beizutreten - wenn ich Logo wäre.
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logo1312
31.10.2020 13:24
Der vdls ist nicht maßgeblich, warten wir erst mal ab, was dabei heraus kommt . Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu Gunsten der Praxen entschieden wird und wenn , werden die KK das nicht hinnehmen..
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht , warum eine Solidargemeinschaft für diese Kosten aufkommen sollte .
Es ist schließlich das Versäumnis des Versicherten , den Termin aus welchen Gründen auch immer nicht wahrgenommen zu haben .
Dafür muss er auch gerade stehen !


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• Klaus L.
Der vdls ist nicht maßgeblich, warten wir erst mal ab, was dabei heraus kommt . Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu Gunsten der Praxen entschieden wird und wenn , werden die KK das nicht hinnehmen.. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht , warum eine Solidargemeinschaft für diese Kosten aufkommen sollte . Es ist schließlich das Versäumnis des Versicherten , den Termin aus welchen Gründen auch immer nicht wahrgenommen zu haben . Dafür muss er auch gerade stehen !
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logo1312 schrieb:

Der vdls ist nicht maßgeblich, warten wir erst mal ab, was dabei heraus kommt . Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu Gunsten der Praxen entschieden wird und wenn , werden die KK das nicht hinnehmen..
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht , warum eine Solidargemeinschaft für diese Kosten aufkommen sollte .
Es ist schließlich das Versäumnis des Versicherten , den Termin aus welchen Gründen auch immer nicht wahrgenommen zu haben .
Dafür muss er auch gerade stehen !


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WinnieE schrieb:

„Dialogprozess Bürokratieabbau im Heilmittelbereich“ - welch grandios vielversprechende Formulierung!


Aber Hut ab vor dem VDLS. Nach allem, was ich hier am Rande von ihm mitbekommen habe, würde ich mir tatsächlich überlegen, wieder einem Verband beizutreten - wenn ich Logo wäre.

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Philipp Morlock
10.10.2020 07:21
Gab es klagen einzelner Praxisinhaber gegen Kassen wegen dem Sachverhalt?

Man kann doch nur gegen den klagen mit dem das "gebrochene Vertragsverhältnis" besteht.

Es ist merkwürdig, das die Gerichte das unberührt gelassen haben. Rechtslogik erzeugt anscheinend Unterwürfigkeit.
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Gab es klagen einzelner Praxisinhaber gegen Kassen wegen dem Sachverhalt? Man kann doch nur gegen den klagen mit dem das "gebrochene Vertragsverhältnis" besteht. Es ist merkwürdig, das die Gerichte das unberührt gelassen haben. Rechtslogik erzeugt anscheinend Unterwürfigkeit.
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Philipp Morlock
10.10.2020 07:29
Eine derartige "Unterwürfigkeit" halte ich für ein Indiz der vollständigen Ersetzbarkeit aller Juristen durch Künstliche Intelligenz auf einem Niveau das schon länger verfügbar ist!
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Eine derartige "Unterwürfigkeit" halte ich für ein Indiz der vollständigen Ersetzbarkeit aller Juristen durch Künstliche Intelligenz auf einem Niveau das schon länger verfügbar ist!
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Philipp Morlock schrieb:

Eine derartige "Unterwürfigkeit" halte ich für ein Indiz der vollständigen Ersetzbarkeit aller Juristen durch Künstliche Intelligenz auf einem Niveau das schon länger verfügbar ist!

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Philipp Morlock
10.10.2020 16:05
Kann es sein dass hier Ärzte und Juristen mitlesen? Wolters unterstelle ich eins von beiden zu sein.
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Kann es sein dass hier Ärzte und Juristen mitlesen? Wolters unterstelle ich eins von beiden zu sein.
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Philipp Morlock schrieb:

Kann es sein dass hier Ärzte und Juristen mitlesen? Wolters unterstelle ich eins von beiden zu sein.

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WinnieE
10.10.2020 18:32
im Netz weisst Du nie, wer mitliest !

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im Netz weisst Du [b]nie[/b], wer mitliest !
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WinnieE schrieb:

im Netz weisst Du nie, wer mitliest !

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Philipp Morlock schrieb:

Gab es klagen einzelner Praxisinhaber gegen Kassen wegen dem Sachverhalt?

Man kann doch nur gegen den klagen mit dem das "gebrochene Vertragsverhältnis" besteht.

Es ist merkwürdig, das die Gerichte das unberührt gelassen haben. Rechtslogik erzeugt anscheinend Unterwürfigkeit.

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PT-Morris
10.10.2020 08:03
Ich kann mir vorstellen, dass das nichts wird, da die Terminvergabe als konkludente Willenserklärung, eine Art Nebenvertrag, gesehen wird. Daraus leiten sich für beide Seiten Rechte und Pflichten ab.

Wichtiger wäre es, dass sich der bürokratische Aufwand besser in der Vergütung widerspiegelt. Die Verbände fordern +50%. Wir werden sehen.
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Ich kann mir vorstellen, dass das nichts wird, da die Terminvergabe als konkludente Willenserklärung, eine Art Nebenvertrag, gesehen wird. Daraus leiten sich für beide Seiten Rechte und Pflichten ab. Wichtiger wäre es, dass sich der bürokratische Aufwand besser in der Vergütung widerspiegelt. Die Verbände fordern +50%. Wir werden sehen.
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PT-Morris schrieb:

Ich kann mir vorstellen, dass das nichts wird, da die Terminvergabe als konkludente Willenserklärung, eine Art Nebenvertrag, gesehen wird. Daraus leiten sich für beide Seiten Rechte und Pflichten ab.

Wichtiger wäre es, dass sich der bürokratische Aufwand besser in der Vergütung widerspiegelt. Die Verbände fordern +50%. Wir werden sehen.

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Susulo
10.10.2020 09:21
So sympathisch es klingt, auch ich befürchte den Schuss nach hinten. Meine Logik wäre diese: Jeder Ladenbesitzer kalkuliert die Preise so, dass Diebstahl und verdorbene Ware vom Endverbraucher mitfinanziert werden. Genauso so müssten Ausfälle mit in die Honorarberechnung. Will heißen, wenn ich wirklich minimum ca 150 Euro in einer Stunde umsetzen kann (und zwar standardmäßig und nicht nur ausnahmsweise), dann kann ich Ausfälle verkraften und Fortbildungen gerne und effektiv wahrnehmen und nicht nach dem Motto "Hauptsache paar Punkte auf dem Konto".
Sollte der Prozess-was zu erwarten ist- sich in die Länge ziehen, haben die KK den Trumpf in der Hand: so lange der läuft, machen wir keine Angebote". Der VDLS macht es sich leicht, der sitzt nicht am Verhandlungstisch.
Positiv sehe ich allerdings, dass so das Thema öffentlich wird und auf den Tisch kommt. Viel zu verlieren haben wir evtt ja nicht.
Bin also etwas ambivalent.
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So sympathisch es klingt, auch ich befürchte den Schuss nach hinten. Meine Logik wäre diese: Jeder Ladenbesitzer kalkuliert die Preise so, dass Diebstahl und verdorbene Ware vom Endverbraucher mitfinanziert werden. Genauso so müssten Ausfälle mit in die Honorarberechnung. Will heißen, wenn ich wirklich minimum ca 150 Euro in einer Stunde umsetzen kann (und zwar standardmäßig und nicht nur ausnahmsweise), dann kann ich Ausfälle verkraften und Fortbildungen gerne und effektiv wahrnehmen und nicht nach dem Motto "Hauptsache paar Punkte auf dem Konto". Sollte der Prozess-was zu erwarten ist- sich in die Länge ziehen, haben die KK den Trumpf in der Hand: so lange der läuft, machen wir keine Angebote". Der VDLS macht es sich leicht, der sitzt nicht am Verhandlungstisch. Positiv sehe ich allerdings, dass so das Thema öffentlich wird und auf den Tisch kommt. Viel zu verlieren haben wir evtt ja nicht. Bin also etwas ambivalent.
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Susulo schrieb:

So sympathisch es klingt, auch ich befürchte den Schuss nach hinten. Meine Logik wäre diese: Jeder Ladenbesitzer kalkuliert die Preise so, dass Diebstahl und verdorbene Ware vom Endverbraucher mitfinanziert werden. Genauso so müssten Ausfälle mit in die Honorarberechnung. Will heißen, wenn ich wirklich minimum ca 150 Euro in einer Stunde umsetzen kann (und zwar standardmäßig und nicht nur ausnahmsweise), dann kann ich Ausfälle verkraften und Fortbildungen gerne und effektiv wahrnehmen und nicht nach dem Motto "Hauptsache paar Punkte auf dem Konto".
Sollte der Prozess-was zu erwarten ist- sich in die Länge ziehen, haben die KK den Trumpf in der Hand: so lange der läuft, machen wir keine Angebote". Der VDLS macht es sich leicht, der sitzt nicht am Verhandlungstisch.
Positiv sehe ich allerdings, dass so das Thema öffentlich wird und auf den Tisch kommt. Viel zu verlieren haben wir evtt ja nicht.
Bin also etwas ambivalent.

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mosaik
10.10.2020 17:05
Haben nicht die Krankenkassen immer wieder betont, dass wir dem Patienten keine Behandlungszeit verkaufen dürften, da sie der ausschliessliche Vertragspartner seien?

Ebenso durften wir die aufgrund von Formfehlern nicht bezahlten Rezepte nicht dem Patienten in Rechnung stellen, mit demselben Argument.

Die von Dir, Susulo, erwähnte deutliche Steigerung würde nicht das Verhalten der vielen schwarzen Schafe ändern, die auch jetzt Unterschriften für nicht geleistete Dienste einfordern. Es würde nur noch mehr deren Taschen füllen.


Für meine MItarbeiter und mich würde es eine wesentliche Erleichterung bedeuten, die nicht oder zu kurzfristig abgesagten Leistungen als solche gekennzeichnet an die Krankenkassen zu schicken. Gerade gestern noch ist es an der Rezeption zu einer Eskalation gekommen, weil der Mann nicht einsah,dass er den Termin hat zahlen müssen, da er doch zeitgleich seine Mutter vom Flughafen abholen musste. Seit mehreren Monaten werden die diesbezüglichen Auseinandersetzungen immer aggressiver, mehreren Patienten habe ich Hausverbot unter Androhung der Polizei erteilen müssen, was mir in den Jahren davor noch nie passiert ist.

Viele Grüße
Monika

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Haben nicht die Krankenkassen immer wieder betont, dass wir dem Patienten keine Behandlungszeit verkaufen dürften, da sie der ausschliessliche Vertragspartner seien? Ebenso durften wir die aufgrund von Formfehlern nicht bezahlten Rezepte nicht dem Patienten in Rechnung stellen, mit demselben Argument. Die von Dir, Susulo, erwähnte deutliche Steigerung würde nicht das Verhalten der vielen schwarzen Schafe ändern, die auch jetzt Unterschriften für nicht geleistete Dienste einfordern. Es würde nur noch mehr deren Taschen füllen. Für meine MItarbeiter und mich würde es eine wesentliche Erleichterung bedeuten, die nicht oder zu kurzfristig abgesagten Leistungen als solche gekennzeichnet an die Krankenkassen zu schicken. Gerade gestern noch ist es an der Rezeption zu einer Eskalation gekommen, weil der Mann nicht einsah,dass er den Termin hat zahlen müssen, da er doch zeitgleich seine Mutter vom Flughafen abholen musste. Seit mehreren Monaten werden die diesbezüglichen Auseinandersetzungen immer aggressiver, mehreren Patienten habe ich Hausverbot unter Androhung der Polizei erteilen müssen, was mir in den Jahren davor noch nie passiert ist. Viele Grüße Monika
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Susulo
10.10.2020 19:33
Hallo Monika,

ich sag ja, ich bin ambivalent.
Sicher, wenn es nun wirklich so käme, dass die KK per Gerichtsurteil grundsätzlich für die ausgefallenen Termine aufkommen müssen und das am Ende selbst mit den Versicherten klären, ob dieser zurückzahlt oder nicht: das wäre super.

Allein glaube ich halt nicht, dass das einfach so sein wird. Und ganz sicher nicht so schnell. Sowas geht über Jahre, bis das per Gesetz anders ist. Und das drückt definitiv auf Verhandlungen.

Schwarze Schafe hast du immer und überall. Egal welche Regeln du aufstellst.
Dennoch: Auch wenn juristisch die Dinge klar sind - je weniger du bekommst, umso niedriger ist die Hemmschwelle bei "Betrug" - denn du empfindest gar nicht, dass du betrügst, im Gegenteil, du fühlst dich selbst betrogen bei so niedrigen Honoraren. Umgekehrt, wenn ich wirklich ordentlich bezahlt werde, schaltet sich das Gewissen schneller ein. Genau aus diesem Grund sind nämlich arme Länder nachweislich extrem korrupt, während in reichen Ländern man die Korruption noch einigermaßen im Griff hat. (Einigermaßen!)
Wenn ich ein entsprechendes Honorar hätte, würde ich immer noch einen Vertrag abschließen, dass Ausfälle in Rg gestellt werden können, aber ich wäre viel kulanter: Krankheit und andere Notfälle würd ich durchgehen lassen, nur das komplette Vergessen wegen Kindergeburtstag u.ä. würde in Rechnung gestellt. Erziehung muss sein! Klar können Leute auch lügen, aber oft kennst du deine Pappenheimer.

Deinen Frust verstehe ich, so wie ihn vermutlich alle PI verstehen. Man kann es drehen wie man will, es bleibt unbefriedigend. Wenn alles automatisch bezahlt wird, kann ich mir gut vorstellen, dass bestimmte Patienten noch weniger den Wert der Therapie schätzen. Da ist grade mal schönes Wetter, geh ich lieber ins Schwimmbad, z.B. .
Wenn die KK konsequent das Geld von den Versicherten einfordern, dann hast du die gleichen Diskussionen wie jetzt: "Warum verpetzen Sie mich bei der KK, können wir das nicht anders regeln?" (=unterschreiben. Also wie bisher)

Zusammenfassend: korrekt fände ich durchaus die Variante KK ist für alles verantwortlich - realistisch finde ich es leider nicht und glaube nicht, dass es besser wird.

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Hallo Monika, ich sag ja, ich bin ambivalent. Sicher, wenn es nun wirklich so käme, dass die KK per Gerichtsurteil grundsätzlich für die ausgefallenen Termine aufkommen müssen und das am Ende selbst mit den Versicherten klären, ob dieser zurückzahlt oder nicht: [b][u]das wäre super.[/u][/b] Allein glaube ich halt nicht, dass das einfach so sein wird. Und ganz sicher nicht so schnell. Sowas geht über Jahre, bis das per Gesetz anders ist. Und das drückt definitiv auf Verhandlungen. Schwarze Schafe hast du immer und überall. Egal welche Regeln du aufstellst. Dennoch: Auch wenn juristisch die Dinge klar sind - je weniger du bekommst, umso niedriger ist die Hemmschwelle bei "Betrug" - denn du empfindest gar nicht, dass du betrügst, im Gegenteil, du fühlst dich selbst betrogen bei so niedrigen Honoraren. Umgekehrt, wenn ich wirklich ordentlich bezahlt werde, schaltet sich das Gewissen schneller ein. Genau aus diesem Grund sind nämlich arme Länder nachweislich extrem korrupt, während in reichen Ländern man die Korruption noch einigermaßen im Griff hat. (Einigermaßen!) Wenn ich ein entsprechendes Honorar hätte, würde ich immer noch einen Vertrag abschließen, dass Ausfälle in Rg gestellt werden können, aber ich wäre viel kulanter: Krankheit und andere Notfälle würd ich durchgehen lassen, nur das komplette Vergessen wegen Kindergeburtstag u.ä. würde in Rechnung gestellt. Erziehung muss sein! Klar können Leute auch lügen, aber oft kennst du deine Pappenheimer. Deinen Frust verstehe ich, so wie ihn vermutlich alle PI verstehen. Man kann es drehen wie man will, es bleibt unbefriedigend. Wenn alles automatisch bezahlt wird, kann ich mir gut vorstellen, dass bestimmte Patienten noch weniger den Wert der Therapie schätzen. Da ist grade mal schönes Wetter, geh ich lieber ins Schwimmbad, z.B. . Wenn die KK konsequent das Geld von den Versicherten einfordern, dann hast du die gleichen Diskussionen wie jetzt: "Warum verpetzen Sie mich bei der KK, können wir das nicht anders regeln?" (=unterschreiben. Also wie bisher) Zusammenfassend: korrekt fände ich durchaus die Variante KK ist für alles verantwortlich - realistisch finde ich es leider nicht und glaube nicht, dass es besser wird.
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Susulo schrieb:

Hallo Monika,

ich sag ja, ich bin ambivalent.
Sicher, wenn es nun wirklich so käme, dass die KK per Gerichtsurteil grundsätzlich für die ausgefallenen Termine aufkommen müssen und das am Ende selbst mit den Versicherten klären, ob dieser zurückzahlt oder nicht: das wäre super.

Allein glaube ich halt nicht, dass das einfach so sein wird. Und ganz sicher nicht so schnell. Sowas geht über Jahre, bis das per Gesetz anders ist. Und das drückt definitiv auf Verhandlungen.

Schwarze Schafe hast du immer und überall. Egal welche Regeln du aufstellst.
Dennoch: Auch wenn juristisch die Dinge klar sind - je weniger du bekommst, umso niedriger ist die Hemmschwelle bei "Betrug" - denn du empfindest gar nicht, dass du betrügst, im Gegenteil, du fühlst dich selbst betrogen bei so niedrigen Honoraren. Umgekehrt, wenn ich wirklich ordentlich bezahlt werde, schaltet sich das Gewissen schneller ein. Genau aus diesem Grund sind nämlich arme Länder nachweislich extrem korrupt, während in reichen Ländern man die Korruption noch einigermaßen im Griff hat. (Einigermaßen!)
Wenn ich ein entsprechendes Honorar hätte, würde ich immer noch einen Vertrag abschließen, dass Ausfälle in Rg gestellt werden können, aber ich wäre viel kulanter: Krankheit und andere Notfälle würd ich durchgehen lassen, nur das komplette Vergessen wegen Kindergeburtstag u.ä. würde in Rechnung gestellt. Erziehung muss sein! Klar können Leute auch lügen, aber oft kennst du deine Pappenheimer.

Deinen Frust verstehe ich, so wie ihn vermutlich alle PI verstehen. Man kann es drehen wie man will, es bleibt unbefriedigend. Wenn alles automatisch bezahlt wird, kann ich mir gut vorstellen, dass bestimmte Patienten noch weniger den Wert der Therapie schätzen. Da ist grade mal schönes Wetter, geh ich lieber ins Schwimmbad, z.B. .
Wenn die KK konsequent das Geld von den Versicherten einfordern, dann hast du die gleichen Diskussionen wie jetzt: "Warum verpetzen Sie mich bei der KK, können wir das nicht anders regeln?" (=unterschreiben. Also wie bisher)

Zusammenfassend: korrekt fände ich durchaus die Variante KK ist für alles verantwortlich - realistisch finde ich es leider nicht und glaube nicht, dass es besser wird.

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mosaik schrieb:

Haben nicht die Krankenkassen immer wieder betont, dass wir dem Patienten keine Behandlungszeit verkaufen dürften, da sie der ausschliessliche Vertragspartner seien?

Ebenso durften wir die aufgrund von Formfehlern nicht bezahlten Rezepte nicht dem Patienten in Rechnung stellen, mit demselben Argument.

Die von Dir, Susulo, erwähnte deutliche Steigerung würde nicht das Verhalten der vielen schwarzen Schafe ändern, die auch jetzt Unterschriften für nicht geleistete Dienste einfordern. Es würde nur noch mehr deren Taschen füllen.


Für meine MItarbeiter und mich würde es eine wesentliche Erleichterung bedeuten, die nicht oder zu kurzfristig abgesagten Leistungen als solche gekennzeichnet an die Krankenkassen zu schicken. Gerade gestern noch ist es an der Rezeption zu einer Eskalation gekommen, weil der Mann nicht einsah,dass er den Termin hat zahlen müssen, da er doch zeitgleich seine Mutter vom Flughafen abholen musste. Seit mehreren Monaten werden die diesbezüglichen Auseinandersetzungen immer aggressiver, mehreren Patienten habe ich Hausverbot unter Androhung der Polizei erteilen müssen, was mir in den Jahren davor noch nie passiert ist.

Viele Grüße
Monika

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Horatio72
11.10.2020 10:24
Für mich wäre das Geld sogar sekundär. Allein diese unsäglichen Diskussionen (gebe Mosaik da recht, es wird grad mehr und aggressiver) nerven mich grade. Dazu kommt nun grad eine neue Masche: Seit 2 Wochen sagen die üblichebn verdächtigen kurz vorher mit " Grippesymptomen" ab. Da kannst du dann grad gar nix machen.
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Für mich wäre das Geld sogar sekundär. Allein diese unsäglichen Diskussionen (gebe Mosaik da recht, es wird grad mehr und aggressiver) nerven mich grade. Dazu kommt nun grad eine neue Masche: Seit 2 Wochen sagen die üblichebn verdächtigen kurz vorher mit " Grippesymptomen" ab. Da kannst du dann grad gar nix machen.
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M0nique
12.10.2020 20:26
Wieso kann man da "grad gar nix machen"? Zu spät abgesagt ist zu spät abgesagt - egal aus welchem Grund.
Gruß von Monique
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• Uwe Steinicker
Wieso kann man da "grad gar nix machen"? Zu spät abgesagt ist zu spät abgesagt - egal aus welchem Grund. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Wieso kann man da "grad gar nix machen"? Zu spät abgesagt ist zu spät abgesagt - egal aus welchem Grund.
Gruß von Monique

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Horatio72
13.10.2020 08:36
Hm. Ich habe extra ein Schild an der Praxis, das Patienten mit Grippesymptomen bitte zu Hause bleiben sollen. Die hat man ja nun nicht immer schon 24 Stunden vorher. Da kann ich dann nicht ne Ausfallrechnung schreiben wenn mir jemand mit Grippe absagt.


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Hm. Ich habe extra ein Schild an der Praxis, das Patienten mit Grippesymptomen bitte zu Hause bleiben sollen. Die hat man ja nun nicht immer schon 24 Stunden vorher. Da kann ich dann nicht ne Ausfallrechnung schreiben wenn mir jemand mit Grippe absagt.
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Horatio72 schrieb:

Hm. Ich habe extra ein Schild an der Praxis, das Patienten mit Grippesymptomen bitte zu Hause bleiben sollen. Die hat man ja nun nicht immer schon 24 Stunden vorher. Da kann ich dann nicht ne Ausfallrechnung schreiben wenn mir jemand mit Grippe absagt.


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Horatio72 schrieb:

Für mich wäre das Geld sogar sekundär. Allein diese unsäglichen Diskussionen (gebe Mosaik da recht, es wird grad mehr und aggressiver) nerven mich grade. Dazu kommt nun grad eine neue Masche: Seit 2 Wochen sagen die üblichebn verdächtigen kurz vorher mit " Grippesymptomen" ab. Da kannst du dann grad gar nix machen.

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Meitao
31.10.2020 07:25
Es gibt nicht gerade wenig Wirtschaftsjuristen die es genauso sehen.


Ich halte es für recht realistisch, das die GKV verliert.


Schon jetzt ist es nämlich so, das der Patient eine mitwirkungsverpflichtung innehat die bei nichterscheinen gebrochen wird. Das wiederum ist der KK zuzurechnen.
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• Friedrich Merz
Es gibt nicht gerade wenig Wirtschaftsjuristen die es genauso sehen. Ich halte es für recht realistisch, das die GKV verliert. Schon jetzt ist es nämlich so, das der Patient eine mitwirkungsverpflichtung innehat die bei nichterscheinen gebrochen wird. Das wiederum ist der KK zuzurechnen.
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Meitao schrieb:

Es gibt nicht gerade wenig Wirtschaftsjuristen die es genauso sehen.


Ich halte es für recht realistisch, das die GKV verliert.


Schon jetzt ist es nämlich so, das der Patient eine mitwirkungsverpflichtung innehat die bei nichterscheinen gebrochen wird. Das wiederum ist der KK zuzurechnen.

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Anya Miller
31.10.2020 17:40
Ärzte lesen mit....wir gehören ja im Prinzip zum Behandlungsteam dazu.
Auch bei uns werden immer häufiger Termine nicht wahrgenommen oder sehr kurzfristig abgesagt. Ausfallhonorar darf man nur einfordern, wenn vorher ein schriftlicher Vertrag mit den Patienten gemacht wurde. Oft würde das Einklagen der Summe mehr kosten, als den Ausfall hinzunehmen. Eine Übernahme durch die Kassen wäre da schon großartig. Die könnten dann das Geld bei Ihren Versicherten einfordern. Es wäre ein sensationeller Erfolg, wenn die Physios das schaffen. Ich drücke die Daumen.
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Ärzte lesen mit....wir gehören ja im Prinzip zum Behandlungsteam dazu. Auch bei uns werden immer häufiger Termine nicht wahrgenommen oder sehr kurzfristig abgesagt. Ausfallhonorar darf man nur einfordern, wenn vorher ein schriftlicher Vertrag mit den Patienten gemacht wurde. Oft würde das Einklagen der Summe mehr kosten, als den Ausfall hinzunehmen. Eine Übernahme durch die Kassen wäre da schon großartig. Die könnten dann das Geld bei Ihren Versicherten einfordern. Es wäre ein sensationeller Erfolg, wenn die Physios das schaffen. Ich drücke die Daumen.
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Anya Miller schrieb:

Ärzte lesen mit....wir gehören ja im Prinzip zum Behandlungsteam dazu.
Auch bei uns werden immer häufiger Termine nicht wahrgenommen oder sehr kurzfristig abgesagt. Ausfallhonorar darf man nur einfordern, wenn vorher ein schriftlicher Vertrag mit den Patienten gemacht wurde. Oft würde das Einklagen der Summe mehr kosten, als den Ausfall hinzunehmen. Eine Übernahme durch die Kassen wäre da schon großartig. Die könnten dann das Geld bei Ihren Versicherten einfordern. Es wäre ein sensationeller Erfolg, wenn die Physios das schaffen. Ich drücke die Daumen.

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ulrike885
31.10.2020 18:08
Da stimme ich Anya Miller zu, es wäre wirklich ein sensationeller Erfolg. Aber was ist denn bis jetzt erreicht worden zum Beispiel in Sachen Zuzahlung.Die ewigen Diskussionen mit den Patienten sind doch zeitraubend und nervig.Das ewige Geningel " ist ja schon wieder teuerer geworden" man kann es nicht mehr hören. Ist doch total bequem uns als Inkassofirma für die KK einzuspannen. Und der Hinweis auf meinen Bestellkarten " Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt" kann ich mir eigentlich auch sparen.

Naja, warten wir mal ab, wie sich das so entwickelt.
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Da stimme ich Anya Miller zu, es wäre wirklich ein sensationeller Erfolg. Aber was ist denn bis jetzt erreicht worden zum Beispiel in Sachen Zuzahlung.Die ewigen Diskussionen mit den Patienten sind doch zeitraubend und nervig.Das ewige Geningel " ist ja schon wieder teuerer geworden" man kann es nicht mehr hören. Ist doch total bequem uns als Inkassofirma für die KK einzuspannen. Und der Hinweis auf meinen Bestellkarten " Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt" kann ich mir eigentlich auch sparen. Naja, warten wir mal ab, wie sich das so entwickelt.
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ulrike885 schrieb:

Da stimme ich Anya Miller zu, es wäre wirklich ein sensationeller Erfolg. Aber was ist denn bis jetzt erreicht worden zum Beispiel in Sachen Zuzahlung.Die ewigen Diskussionen mit den Patienten sind doch zeitraubend und nervig.Das ewige Geningel " ist ja schon wieder teuerer geworden" man kann es nicht mehr hören. Ist doch total bequem uns als Inkassofirma für die KK einzuspannen. Und der Hinweis auf meinen Bestellkarten " Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt" kann ich mir eigentlich auch sparen.

Naja, warten wir mal ab, wie sich das so entwickelt.

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MP CH
31.10.2020 20:25
Sei 40 Jahren betreibe ich eine Praxis und seit über 35 Jahren als Praxen Gemeinschaft Interdisziplinär.
Seit ca.20 - 25 Jahren verlangen wir eine "Ausfallgebühr" z.Z. 20,00 EUR!
ABER erst ab der 2. Behandlung OHNE Absage 16 Std. vor Termin, als "Ausfall Geld"!
Weil erst MIT den 1. Anwendung/Behandlung ist ein Vertrag Zustandekommen kann.
Es ist das "Unternehmerische Risiko" der Praxis wenn ein Vertrag nicht zustande kommt Wir können nicht erwarten die Versicherten Gemeinschaft für Nachlässigkeit einiger zu Rechenschaft nehmen aus Kosten der Gemeinschaft!!!!!
Übrigens: ALLE Besucher/Gäste/Patienten müssen VOR der ersten Anwendung oder bei Übergabe des Terminplanes eine entsprechende Erklärung/Belehrung unterschreiben.
Unsere Ausfall entschuldigter Termine liegt z.Z. 0,01%
MfG
Marian Chruscz
PS: ALLE Rechnungen wegen Ausfall wurden beglichen
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• Uwe Steinicker
Sei 40 Jahren betreibe ich eine Praxis und seit über 35 Jahren als Praxen Gemeinschaft Interdisziplinär. [b]Seit ca.20 - 25 Jahren verlangen wir eine "Ausfallgebühr" z.Z. 20,00 EUR![/b] [b]ABER erst ab der 2. Behandlung OHNE Absage 16 Std. vor Termin, als "Ausfall Geld"![/b] Weil erst MIT den 1. Anwendung/Behandlung ist ein Vertrag Zustandekommen kann. Es ist das "Unternehmerische Risiko" der Praxis wenn ein Vertrag nicht zustande kommt Wir können [b][u]nicht [/u][/b]erwarten die Versicherten Gemeinschaft für Nachlässigkeit einiger zu Rechenschaft nehmen aus Kosten der Gemeinschaft!!!!! Übrigens: ALLE Besucher/Gäste/Patienten müssen VOR der ersten Anwendung oder bei Übergabe des Terminplanes eine entsprechende Erklärung/Belehrung unterschreiben. Unsere Ausfall entschuldigter Termine liegt z.Z. 0,01% MfG Marian Chruscz PS: ALLE Rechnungen wegen Ausfall wurden beglichen
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Meitao
01.11.2020 09:57
Könnte aber schlichtweg nicht der richtige Weg gewesen sein. Nur weil es seit über 25 Jahren immer wieder so gehandhabt wird entsteht nicht zwingend eine Gültigkeit dieser Vorgehensweise. Wirtschaftsjuristen mit Partnern imgesundheitswesen haben sich intensiv damit auseinander gesetzt und hinterfragen die Richtigkeit. Nicht ohne Grund entsteht aktuell dieses verfahren gegen die bisherige Vorgehensweise.

LG
Meitao

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Könnte aber schlichtweg nicht der richtige Weg gewesen sein. Nur weil es seit über 25 Jahren immer wieder so gehandhabt wird entsteht nicht zwingend eine Gültigkeit dieser Vorgehensweise. Wirtschaftsjuristen mit Partnern imgesundheitswesen haben sich intensiv damit auseinander gesetzt und hinterfragen die Richtigkeit. Nicht ohne Grund entsteht aktuell dieses verfahren gegen die bisherige Vorgehensweise. LG Meitao
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Meitao schrieb:

Könnte aber schlichtweg nicht der richtige Weg gewesen sein. Nur weil es seit über 25 Jahren immer wieder so gehandhabt wird entsteht nicht zwingend eine Gültigkeit dieser Vorgehensweise. Wirtschaftsjuristen mit Partnern imgesundheitswesen haben sich intensiv damit auseinander gesetzt und hinterfragen die Richtigkeit. Nicht ohne Grund entsteht aktuell dieses verfahren gegen die bisherige Vorgehensweise.

LG
Meitao

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sgzd
01.11.2020 12:44
Ich schließe mich pro Ausfall an!
Wir machen dies auch konsequent!

ABER, die Versichertengemeinschaft ist ja … manchmal leider … die Idee, auch (!nicht grundsätzlich und immer) für Nachlässigkeit einzelner, einzustehen.
-> Übergewicht, Überlastung, wenig Bewegung.

Und es bedeutet ja nicht, dass es bei der KK bleibt, sondern eine Rückforderung evtl. da dann weiterläuft.
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• Uwe Steinicker
Ich schließe mich pro Ausfall an! Wir machen dies auch konsequent! ABER, die Versichertengemeinschaft ist ja … manchmal leider … die Idee, auch (!nicht grundsätzlich und immer) für Nachlässigkeit einzelner, einzustehen. -> Übergewicht, Überlastung, wenig Bewegung. Und es bedeutet ja nicht, dass es bei der KK bleibt, sondern eine Rückforderung evtl. da dann weiterläuft.
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sgzd schrieb:

Ich schließe mich pro Ausfall an!
Wir machen dies auch konsequent!

ABER, die Versichertengemeinschaft ist ja … manchmal leider … die Idee, auch (!nicht grundsätzlich und immer) für Nachlässigkeit einzelner, einzustehen.
-> Übergewicht, Überlastung, wenig Bewegung.

Und es bedeutet ja nicht, dass es bei der KK bleibt, sondern eine Rückforderung evtl. da dann weiterläuft.

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01.11.2020 15:54
ganz ehrlich , in dieser Pandemie Zeit habe ich andre Sorgen , als dieses Urteil hoch zu hängen .. selbst wenn ,bleibt abzuwarten, ob die Kassen das so hinnehmen ..
Und wenn man klar und eindeutig gegenüber den Patienten ist , zahlen sie auch .
Und wenn dann -in dieser Zeit- jemand kurzfristig nicht kommt , muss man eben von Fall zu Fall abwägen .
Es ist eine schwierige Zeit für alle ..

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ganz ehrlich , in dieser Pandemie Zeit habe ich andre Sorgen , als dieses Urteil hoch zu hängen .. selbst wenn ,bleibt abzuwarten, ob die Kassen das so hinnehmen .. Und wenn man klar und eindeutig gegenüber den Patienten ist , zahlen sie auch . Und wenn dann -in dieser Zeit- jemand kurzfristig nicht kommt , muss man eben von Fall zu Fall abwägen . Es ist eine schwierige Zeit für alle ..
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ganz ehrlich , in dieser Pandemie Zeit habe ich andre Sorgen , als dieses Urteil hoch zu hängen .. selbst wenn ,bleibt abzuwarten, ob die Kassen das so hinnehmen ..
Und wenn man klar und eindeutig gegenüber den Patienten ist , zahlen sie auch .
Und wenn dann -in dieser Zeit- jemand kurzfristig nicht kommt , muss man eben von Fall zu Fall abwägen .
Es ist eine schwierige Zeit für alle ..

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MP CH schrieb:

Sei 40 Jahren betreibe ich eine Praxis und seit über 35 Jahren als Praxen Gemeinschaft Interdisziplinär.
Seit ca.20 - 25 Jahren verlangen wir eine "Ausfallgebühr" z.Z. 20,00 EUR!
ABER erst ab der 2. Behandlung OHNE Absage 16 Std. vor Termin, als "Ausfall Geld"!
Weil erst MIT den 1. Anwendung/Behandlung ist ein Vertrag Zustandekommen kann.
Es ist das "Unternehmerische Risiko" der Praxis wenn ein Vertrag nicht zustande kommt Wir können nicht erwarten die Versicherten Gemeinschaft für Nachlässigkeit einiger zu Rechenschaft nehmen aus Kosten der Gemeinschaft!!!!!
Übrigens: ALLE Besucher/Gäste/Patienten müssen VOR der ersten Anwendung oder bei Übergabe des Terminplanes eine entsprechende Erklärung/Belehrung unterschreiben.
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MfG
Marian Chruscz
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